Vertragliche Abpsrachen
Es können viele verschiedene vertragliche Absprachen getroffen werden, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.
Gesellschafterstellung
In diesem Fall spricht man von einer atypisch stillen Beteiligung. In diesen Fällen wird der stille Gesellschafter häufig in die Geschäftsführung eingebunden und erhält nicht nur eine Gewinnbeteiligung, sondern auch eine Beteiligung am Wachstum und am Verlust des Unternehmens. Dabei können atypische stille Gesellschafter oft zumindest ein Veto gegenüber Entscheidungen des Unternehmens einlegen. Die genaue Einbindung des Gesellschafters ist allerdings von der genauen vertraglichen Ausgestaltung abhängig.
Besteuerung
Das Besondere einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH liegt darin, dass diese nicht regulär wie eine Kapitalgesellschaft, sondern wie eine Personengesellschaft besteuert wird. Dies sorgt zum einen (bei einer Gewinnausschüttung) für eine prozentual geringere Besteuerung. Zum anderen steht der atypisch stillen GmbH so ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro zu, den eine einfache GmbH nicht nutzen könnte.
Dadurch, dass die atypisch stille GmbH steuerlich wie eine Personengesellschaft, aber handelsrechtlich weiter wie eine GmbH behandelt wird, muss das Unternehmen zwei Bilanzen erstellen, die sich voneinander unterscheiden. Zudem kann die Mitunternehmerschaft des stillen Beteiligten entweder ein Nachteil oder Vorteil sein, je nachdem, ob eine Mithilfe gewünscht ist oder nicht.
Kündigung
Die atypisch stille Beteiligung kann jederzeit durch Vertragskündigung beendet werden, dabei ist dem Investor sein Kapital sowie sein Anteil am Unternehmenswachstum auszuzahlen. Es ist hierbei aber zu beachten, dass das Unternehmen sich steuerrechtlich dabei von einer Personengesellschaft wieder zurück zu einer GmbH umwandelt. Dies fällt unter die umwandlungsrechtliche Sperrfrist von sieben Jahren. Wenn die stille Beteiligung allerdings nur von kürzerer Dauer war, müssen die stillen Reserven nachträglich aufgedeckt werden. Dies kann zu einer hohen steuerlichen Belastung führen.