Sie sollten als Prüfer
- durch eigene Erfahrungen vertraut mit der Praxis sein,
- im jeweiligen Prüfungsgebiet sachkundig sein und
- für den jeweiligen Ausschuss "Unternehmerfachkunde im Verkehrsbereich" Beschäftigte/Beschäftigter in einem Güterkraftverkehrs- bzw. Taxi-/Mietwagenverkehrunternehmen oder Unternehmerin/Unternehmer in einer dieser Branchen sein.
Weitere Informationen:
Die IHK führt Sachkundeprüfungen für Güterkraftverkehrsunternehmer, Taxi- und Mietwagenunternehmer, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler sowie Versicherungsvermittler durch.
Sachkundeprüfungen für Güterkraftverkehrsunternehmer und Taxi-/Mietwagenunternehmer finden alle zwei bis drei Monate statt und werden von haupt- und ehrenamtlich besetzten Prüfungsausschüssen abgenommen. Diese werden auf sechs Jahre berufen.
Die Prüfungsausschüsse im Bereich Versicherungsfachmann/-frau, Finanzanlagenfachmann/-frau und Immobiliardarlehensvermittler werden für fünf Jahre berufen. Hier finden die Prüfungen für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler vier Mal im Jahr statt, für Immobiliardarlehensvermittler zwei Mal im Jahr. Wenn möglich werden auch hier die Prüfer abwechselnd eingesetzt.
Interesse?