Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern (außer IHK-Bezirk Aschaffenburg) für den Finanzanlagenvermittler und den Honorar-Finanzanlagenberater ist die IHK München. Im nachfolgenden Link finden Sie die Antragsformulare und Checklisten.
Den Erlaubnisverzicht müssen Sie der IHK München ebenfalls mittels eines Formulars, welches auf der Internetseite der IHK München zu finden ist, mitteilen.
Auf der Internetseite der IHK München finden Sie außerdem Merkblätter zu den Themen:
- Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
- Berufspflichten (Änderungen der FinVermV zum 1. August 2020)
- Informationspflichten und
- Impressumspflichten