Inhaber geführtes Unternehmen mit eigener Ausstellung. Unsere Türenausstellung ist ein Alleinstellungsmerkmal, da im Umkreis von 30km kein vergleichbares Angebot vorliegt.
Wir bieten Ihnen Expertise und Know-how auf allen Gebieten rund um das Thema Existenzgründung - egal ob gesetzliche Bestimmungen, die Navigation durch den Förderdschungel oder die Erstellung des Businessplans. Wir beraten Sie gerne.
Wer gründen will, sucht den Überblick über alles Wichtige – die rechtlichen Grundlagen, den Businessplan und Hilfen bei Finanzierung und Förderung.
Für den intensiven Start ins Thema gibt es unseren kostenfreien Gründertag „Wie mache ich mich selbstständig?“.
An einem kompakten und langen Mittwoch Nachmittag werden Sie fit für die Gründung.
Melden Sie sich an...Als Existenzgründer stehen Sie mit Ihrer gesamten Persönlichkeit im Mittelpunkt Ihrer Unternehmung. Von Ihren Fähigkeiten hängt in der Regel der Erfolg des Betriebes ab. Die Anforderungen, die das eigene Unternehmen an Sie stellt, sind hoch:
Sie sollten selbstkritisch Ihre Persönlichkeit auf jene Eigenschaften prüfen, die Ihnen helfen, sich im eigenen Unternehmen und am Markt gegenüber Wettbewerbern durchzusetzen:
Dann findest Du hier die weiteren Vorausseztungen, damit Du Dich selbstständig machen kannst.
Als Gründungspersönlichkeit sollten Sie wissen was Sie von innen heraus antreibt, um im Außen Ihre Idee mit ausreichend Drive auf die Straße zu bringen. Der GRÜNDUNGS:leitfaden Part#1 ist ein interaktives Workbook, mit dessen Hilfe Sie sowohl Ihre Purpose als auch Ihre Persönlichkeit erkennen, erforschen und entfalten können.
Jetzt kostenfrei das Workbook herunterladen und ausfüllen.
Grundsätzlich besteht für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Freizügigkeit, d.h. Wohn- und Arbeitsortverlegung in die Bundesrepublik Deutschland bedürfen keines gesonderten Aufenthaltstitels (es bestehen jedoch einwohnerrechtlichte Meldepflichten).
Weitere Informationen zum § 21 AufentHG
Hilfreiche Broschüre "Starthilfe"Jedes stehende Gewerbe müssen Sie bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde/Stadt gewerberechtlich anmelden. In elektronischer Form werden regelmäßig die weiteren Stellen wie das Finanzamt, die IHK, die HWK, die Berufsgenossenschaft etc. informiert.
Achten Sie bitte darauf, dass die öffentlichen Stellen benachrichtigt werden. Wenn Sie annehmen, dass eine Behörde wie beispielsweise das Finanzamt keinen Durchschlag der Gewerbeanmeldung erhalten hat, sind Sie dazu verpflichtet, dieses zu benachrichtigen.
Wer neben dem stehenden Gewerbe ein Reisegewerbe (Vertrieb ohne vorhergehende Bestellung) betreiben will, benötigt von der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt/Stadt) zusätzlich eine Reisegewerbekart
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Existenzgründer dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO) – Stichwort steuerlicher Erfassungsbogen.
Abgefragt werden hier z. B. der voraussichtliche Umsatz und der erwartete Gewinn. Weiterhin möchte das Finanzamt gern wissen, wie Sie Ihren Gewinn ermitteln und Ihre Umsätze besteuern möchten. Deshalb sollte das Thema "Steuern" bereits vor dem eigentlichen Unternehmensstart auf der Prioritätenliste mit ganz oben stehen.
Diese Auskünfte sind seit dem 01.01.2021 in folgenden Fällen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln (§ 138 Absatz 1b Satz 2 AO): Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen); Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft; Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht grundsätzlich das Internetportal Mein ELSTER zur Verfügung. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.
Ausführliche Informationen finden Sie hier auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) ist eine der führenden Beratungseinrichtungen für Freie Berufe in Deutschland. Aufgrund seiner Spezialisierung und Fokussierung ist das IFB die erste Anlaufstelle für Freiberufler:innen, die vor, während und nach der Existenzgründung fachmännischen Rat und Unterstützung benötigen.
Weitere Informationen unter www.ifb.uni-erlangen.de
Sonstiges: Für kurze konkrete Fragen steht das IFB-Beraterteam auch im Rahmen einer Hotline Montag bis Freitag von 09:00 – 13:30 Uhr unter 0911 2356528 telefonisch zur Verfügung.
Hier finden Sie einen Abgrenzungsleitfaden
IHK Würzburg-Schweinfurt als Einheitlicher Ansprechpartner
Dienstleister können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über einen Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) abwickeln. Dieser informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z.B. zu:
Der Dienstleister kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren. Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.
zum Formular-Management-System (Elster)Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie zum Beispiel für verschiedene Branchen unterschiedliche Sachkenntnisse nachweisen.
Zu dem Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerksunternehmens nach Anlage A der Handwerksordnung wird ein Meister benötigt. Für zulassungsfreie Handwerksunternehmen (Anlage B 1) und handwerksähnliche Unternehmen (Anlage B 2) ist eine Qualifikation nicht vorgeschrieben.
Eine Aufstellung der Berufe in den drei Kategorien finden Sie auf der Homepage der HWK Unterfranken. Hier finden Sie den Leitfaden zur Abgrenzung.
Freiberufler melden sich nicht gewerberechtlich bei der Gemeinde/Stadt an. Sie sind verpflichtet, ihre Tätigkeit selbst bei einzelnen Stellen (wie beim Finanzamt) anzuzeigen. Der Freiberufler darf nicht mit dem „freien Mitarbeiter“ verwechselt werden. Ein „freier Mitarbeiter“ kann ein Gewerbetreibender sein, z. B. ein Handelsvertreter.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören u.a.
Ihr Vorteil: Sie werden nicht zur Gewerbesteuer veranlagt und können eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (keine Bilanzierung) führen.
Für bestimmte Geschäftszweige müssen Sie neben der Gewerbeanmeldung noch eine Erlaubnis oder Genehmigung beantragen z. B.
Zahlreiche Erlaubnisse/Genehmigungen benötigen keinen besonderen Fachkundenachweis wie beispielsweise Immobilienmakler, Bauträger, Kapitalanlagevermittler, Baubetreuer, Darlehensvermittler. Es müssen nur die Zuverlässigkeit und eine geordnete Vermögenslage nachgewiesen werden.
Gerne informieren wir Sie, ob Sie für Ihre geplante Branche eine Erlaubnis / Genehmigung nachweisen müssen.
Unser Service rund um die GewerbeerlaubnisDie Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt versteht sich als Anlaufstelle für Auskünfte, Recherchen und Beratungen zu gewerblichen Schutzrechten, Innovationsberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie junge Hightech-Firmen, zur Förderung des Technologietransfers und zur Förderung der Innovationskraft in der mainfränkischen Wirtschaft.
Weitere InformationenBei der Gewerbeanmeldung gibt es eine Reihe von Vorschriften zu beachten. So müssen Ihre Geschäftsräume und Produkte unter Umständen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Nicht jede Wohnung oder sonstigen Raum können Sie ohne weiteres in einen Geschäftsraum umfunktionieren. Abgesehen von der Zustimmung des Vermieters ist in bestimmten Gebieten eine Umnutzung von Wohnraum nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde/Kommune möglich, es sei denn, es werden weniger als 50 % der Wohnfläche gewerblich / freiberuflich genutzt.
Die Baunutzungsverordnung schreibt vor, dass in bestimmten Gebieten, z. B. reinen Wohngebieten, gewerbliche Betriebe nicht oder nur in bestimmtem Umfang zulässig sind. Emissionen von Lärm, Rauch und Geruch sind auf bestimmte Gebiete beschränkt. Die beabsichtigte Nutzungsänderung ist unter Umständen genehmigungspflichtig nach der Bayerischen Bauordnung.
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, so sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Für Betriebe des Lebensmittelgewerbes gelten Hygienevorschriften.
Vor Beginn von Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen sollten Sie deshalb unbedingt Auskünfte bei der Baubehörde, beim Gewerbeamt, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft einholen, ggf. in der Form eines schriftlichen Vorbescheids.
Für die Herstellung und den Verkauf vieler Produkte bestehen gesetzliche Regelungen. Wesentlich sind
Bevor Sie Ihren Firmennamen in das Handelsregister eintragen, empfiehlt es sich zu prüfen, ob er nach den amtlichen Handelsregistereintragungen in Deutschland bereits existiert. Dadurch lassen sich Abmahnungen wegen Firmengleichheit vermeiden.
Bei beabsichtigter oder zwingend vorgeschriebenen Eintragung ins Handelsregister empfehlen wir die rechtliche Zulässigkeit der Firma nach HGB vorab bei der örtlich zuständigen IHK prüfen zu lassen. Die Prüfung dauert in der Regel drei bis fünf Werktage.
Im Übrigen empfehlen wir, ältere Namensrechte und einen eventuell bestehenden Markenschutz vorab selbst zu recherchieren, um Unterlassungsansprüchen anderer Unternehmen vorzubeugen.
Überprüfen Sie also bitte auch, ob Unternehmen mit dem gleichen Namen ohne Handelsregistereintrag und Markenschutz bereits existieren. Derjenige, der den Namen zuerst geführt hat, hat auch das ältere und somit stärkere Recht. Eine Suche über allgemeine Suchmaschinen im Internet oder ggf. im Telefonbuch ist dringend zu empfehlen!
Der Businessplan ist das Herzstück Ihrer unternehmerischen Gründungsplanung. Er liefert die Grundlage für die Entscheidung darüber, ob es überhaupt ratsam ist, die geplante Geschäftsübernahme oder –neugründung in Angriff zu nehmen.
Erstellen Sie Ihren BusinessplanDenken Sie bereits bei der Gründung/Übernahme an die Übergabe, denn ungeplante Situationen können einen spontanen Generationenwechsel zur Folge haben. Deswegen sollte Ihr Unternehmen stets auf das Unvorhergesehene vorbereitet sein.
Mit einem regelmäßig überarbeiteten Notfallhandbuch können Sie dafür sorgen, dass sich Nachfolger/Interimsmanager schnell einen Überblick über Ihr Unternehmen verschaffen können und mittels bevollmächtigten Vertretern/Generalvollmachten handlungsfähig bleiben.
NotfallhandbuchUnter den „normalen“ Geschäftsrisiken wurde eine Pandemie bisher selten berücksichtigt. Auch gewöhnlichere Krisensituationen werden im Tagesgeschäft gerne weggeschoben. Jedoch kann die momentane Situation auch wachrütteln, unternehmerische Aufgaben endlich anzugehen, die in der Regel im Tagesgeschäft leicht vernachlässigt werden und liegenbleiben.
NotfallplanungSeit dem 1. Juli 2019 werden nach Naturkatastrophen keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfe mehr gewährt. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall. Deshalb sollten sich Unternehmer - aber auch Privatleute - umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren absichern.
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieDie meisten Unternehmen sind seit dem 1. August 2021 verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen, andernfalls drohen Geldstrafen.
Weitere InformationenOft fängt eine unternehmerische Selbstständigkeit klein an.
Dieses Video-Tutorial gibt Ihnen einen Einblick in die Fragen rund um die Selbstständigkeit im Nebenerwerb.
Zum Video-TutorialEine Gewerbeanmeldung ist für hauptberuflich Selbstständige wie auch für Selbstständige im Nebenerwerb erforderlich.
Um sich nebenberuflich selbstständig zu machen, gelten folgende neuen Regeln:
Prüfen Sie zudem vor der Anmeldung ob Ihre auszuübende Tätigkeit bestimmten Voraussetzungen unterliegt, z. B. erlaubnis-, genehmigungs-, Meisterpflicht.
Die Kombination aus einer hauptberuflichen Tätigkeit in Teilzeit und einer selbstständigen Nebentätigkeit ist nicht selten. Allerdings sind die Einnahmen im Hauptberuf meist niedrig und die Anzahl der geleisteten Stunden gering. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen, sollten Sie bei der Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind, ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es ist durchaus möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall entscheidet, dass Sie nicht nebenberuflich selbstständig sind und Sie in diesem Fall sowohl für Ihre abhängige Beschäftigung und die Selbstständigkeit Beiträge entrichten müssen.
Oft ist eine Gründung im Nebenerwerb ein erster Schritt, um eine Selbstständigkeit neben dem Job, Studium oder als Wiedereinstieg zu testen. Wichtig für Sie ist zunächst, dass auch eine Existenzgründung im Nebenerwerb zunächst eine den gleichen Regeln unterliegt wie eine Gründung im Haupterwerb.
Tipp: Die Art, wie Sie nebenberuflich selbstständig sein möchten, hat einen großen Einfluss auf den Erfolg. Eine Beratungstätigkeit oder ein Steuerbüro sind leichter neben dem Hauptberuf zu führen als beispielsweise ein Ladengeschäft.
Angestellte Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber über die geplante nebenberufliche Selbstständigkeit informieren. Das ist, selbst wenn der Arbeitsvertrag etwas anderes behauptet, eine reine Formsache, solange Sie sich an die Regeln halten:
Beamte haben einen Sonderstatus, da sie kein Arbeitsverhältnis eingehen, sondern in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen. Daher gelten für Beamte andere Spielregeln.
Beamte können nur nebenberuflich selbstständig sein, wenn folgende Grundregeln eingehalten werden:
Dazu kommt, dass Beamte den Dienstherrn nicht nur informieren müssen, wenn sie sich nebenberuflich selbstständig machen – sie sind verpflichtet, das Vorhaben genehmigen zu lassen. Die Genehmigung wird ausschließlich dann erteilt, wenn die Selbstständigkeit dienstliche Interessen nicht beeinträchtigtund ist zudem auf längstens fünf Jahre befristet.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die selbstständige Tätigkeit:
Das Bundesbeamtengesetz regelt in den Paragrafen 97 bis 106 alles rund um die nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamten. Unsere Ausführungen zur Sozialversicherung im Anschluss beziehen sich auf die aktuell gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.
Während hauptberuflich Gründende viele Fördermittel und Zuschüsse erhalten können, ist die Auswahl deutlich geringer, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Einige Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auch nebenberufliche Gründer in Anspruch nehmen, wenn auf Dauer die hauptberufliche Selbstständigkeit angestrebt wird. Nebenberufliche Gründer sollten den Kapitalbedarf nicht unterschätzen und genau prüfen, ob sie Fördermittel vom Staat, dem Land oder der eigenen Gemeinde erhalten können.
Die nebenberufliche Selbstständigkeit ändert nicht so viel wie die hauptberufliche Tätigkeit als eigener Chef. Dennoch gibt es einiges zu beachten.
Das Einkommen aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegt ebenso wie Ihr reguläres Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht. Legen Sie zur Sicherheit circa 30 % des Gewinns für die Steuerzahlungen zurück, so werden Sie nicht von unerwartet hohen Nachzahlungen überrascht.
Wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, ist eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt notwendig, die Gründer in den ersten beiden Betriebsjahren in der Regel monatlich abgeben müssen. Von der eingenommenen Umsatzsteuer dürfen Sie den Vorsteuerabzug vornehmen, d. h. Sie ziehen die von Ihnen bezahlte „Mehrwertsteuer“ ab, den Restbetrag erhält das Finanzamt als Umsatzsteuer.
Um Gründer und kleine Unternehmen zu entlasten, bietet der Staat auf Antrag die Kleinunternehmerregelung an. Sofern Sie im Vorjahr weniger als 22.000 Euro und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften, dürfen Sie diese Regelung nutzen. Sie stellen Ihren Kunden dann keine Umsatzsteuer in Rechnung und nehmen im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug vor. Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen und die zu erwartenden Umsätze überschaubar sind, kann sich die Kleinunternehmerregelung anbieten. Da die Wahl der Kleinunternehmerregelung von verschiedenen Aspekten abhängig gemacht werden kann, sollte man sich hierzu im Vorfeld entsprechend informieren.
Wenn Arbeitszeit und Einkommen die Grenzwerte nicht überschreiten, finanzieren Sie in der Regel als nebenberuflich Selbstständiger die gesetzliche Krankenversicherung über den Hauptjob. Weitere Beiträge fallen nicht an.
Überwiegt die selbstständige Tätigkeit, sind Sie nicht mehr nebenberuflich selbstständig. In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.
Tipp: Sind Sie unsicher, lassen Sie von Ihrer Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren durchführen.
Zudem sollten Sie die aufzunehmende Tätigkeit hinsichtlich einer Rentenversicherungspflicht überprüfen. Es gibt Tätigkeiten, welche eine Rentenversicherungspflicht, auch in der selbstständigen Nebentätigkeit, auslösen.
Hinweis: Das gilt z. B. für Lehrer, Trainer oder Pysiotherapeuthen. Lassen Sie sich fachkundig z. B. durch die Rentenversicherung beraten.
Prüfen Sie bitte zudem, ob Ihre Selbständigkeit einer Beitragspflicht in einer der Berufsgenossenschaften unterliegt (www.dguv.de)
Der Nebenerwerbsunternehmer muss seine Geschäftsvorfälle mit Hilfe seiner Buchführung schriftlich festhalten. Für den Nebenerwerb reicht in der Regel die vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, die Einnahmenüberschussrechnung (Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust) aus. Diese Methode dürfen Sie betreiben, wenn Sie nicht als Kaufleute gelten, nicht im Handelsregister eingetragen sind, nicht freiwillig Bücher führen oder Ihr Jahresumsatz unter 600.000 Euro und der Jahresgewinn unter 60.000 Euro liegen. Vor und ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit bestehen Aufzeichnungspflichten, die sich insbesondere aus dem Einkommens- und Umsatzsteuergesetz ergeben.
Hinweis: Grundsätzlich steht es jedem Arbeitnehmer frei, zusätzlich weitere Tätigkeiten aufzunehmen oder nebenbei selbstständig zu sein, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden, Sie Ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen oder Ihre Haupttätigkeit beeinträchtigt wird. Dennoch sollten Sie vorab Ihren Arbeitsvertrag, tarifrechtliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen auf Bestimmungen zur Nebenbeschäftigung hin prüfen. Möglicherweise besteht auch eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Auch ohne diese Pflichten kann eine Information Ihres Arbeitgebers über die beabsichtigte Nebentätigkeit sinnvoll sein.
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt grundsätzlich, dass Nebentätigkeiten einer vorherigen Genehmigung bedürfen. Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind, müssen Sie vor Aufnahme Ihrer Nebenerwerbstätigkeit die Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter über Ihr Vorhaben informieren. Arbeitslosengeld I kann weiter gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 15 Wochenstunden nicht übersteigt. Die Anrechnung des Einkommens auf das Arbeitslosengeld erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
Auch nebenberufliche Gründer sollten gut überlegen, welche Rechtsform sie für ihr Unternehmen wählen. Die häufigste Wahl ist das Einzelunternehmen – ob als Gewerbetreibender oder als Freiberufler. Der Vorteil liegt in der einfachen und kostengünstigen Gründung. Der Nachteil ist aber, dass Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Möchten Sie als Gruppe nebenberuflich gründen, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsform an. Auch hier sind die Formalitäten und Kosten gering. Obwohl Sie sich mündlich auf eine GbR einigen können, ist ein Gesellschaftsvertrag dringend zu empfehlen. Bitte beachten Sie, dass die GbR Freiberuflern und Gewerbetreibenden offensteht. Bei der GbR ist die Haftung ebenfalls nicht begrenzt.
Möchten Sie die Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen, müssen Sie eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt, gründen. Hier sind Aufwand und Kosten deutlich höher und die Anforderung an die Buchführung nimmt zu.
Rechtsform-CheckSowohl die Neugründung als auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens haben ihre Vor- und Nachteile. Sie müssen für sich Entscheiden, welche Argumente in Ihren Augen mehr wiegen.
Vorteile der Übernahme
Allerdings müssen Sie sich in die bestehenden Strukturen einfinden und können Ihre eigenen Vorstellungen nicht so frei umsetzen wie in einem neuen Unternehmen. Daher können die oben genannten Vorteile auch Nachteile darstellen. Beispielsweise verfügen Sie zwar über ein eingespieltes Team, von diesem müssen Sie aber als neuer Chef anerkannt werden. Auch müssen Sie die Arbeitsverträge übernehmen und haben so auch langfristige Verpflichtungen wie zum Beispiel Rentenvereinbarungen.
Nachteile einer Übernahme
Es gibt bundesweit verschiedene Plattformen, auf denen Sie nach geeigneten Unternehmen suchen können. Wir als IHK Würzburg-Schweinfurt arbeiten mit der nexxt-change-Börse. Hier können Sie nicht nur nach Unternehmen suchen sondern auch aktiv ein Kaufgesuch einstellen.
nexxt-change-BörseSocial Entrepreneurship ist die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln. Immer mehr Menschen wollen mit ihrer Gründung nicht nur ihren Lebensunterhalt verdienen, sondern dabei auch Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen finden. Die Gründungsberatung für diese Gründer:innen weist wichtige Besonderheiten auf.
Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen: Klimakrise, digitale Transformation, demographischer Wandel, zunehmende Flüchtlingsbewegungen, ein veraltetes Bildungssystem… Der Staat übernimmt viele dieser Aufgaben, allerdings sind politische Entscheidungen häufig durch langwierige Prozesse, strikte Regularien und Silodenken gekennzeichnet. Angesichts der Komplexität und Dringlichkeit der Handlungsfelder benötigen wir jedoch eine große Bandbreite an flexiblen, agilen und innovativen Lösungsansätzen mit dem Blick für Synergien sowie eine sektorübergreifende Zusammenarbeit. Social Entrepreneurship nimmt sich dieser Probleme im sozialen wie ökologischen Bereich an.
Alle Informationen finden Sie hier:Die Gründung von Social Enterprises unterscheidet sich in den meisten Themen zur Gründung eines konventionellen Unternehmens nicht grundlegend. Wir als IHK können Sie gerne bei Ihrem Gründungsprozess begleiten und beraten. Wir bieten Ihnen viele kostenfreie Unterlagen und Gründungstools an.
Bei einem Thema bringt Social Entrepreneurship jedoch eine besondere Facette in die Gründungsberatung. Im Handbuch des SEND e. V. und der KFW Stiftung werden Details behandelt werden: Die Wirkung. In diesem Handbuch erhalten Sie praktische Tipps für die Gründungsberatung.
Sozialunternehmer:innen – oder Social Entrepreneurs – sind Menschen, die ihre Kreativität, ihre Risikobereitschaft und ihren unternehmerischen Geist einsetzen, um innovative Ansätze zur Überwindung gesellschaftlicher Probleme zu entwickeln und zu verbreiten. Ob Klimakrise, demografischer Wandel, globale Migration, eine zunehmende Vermögens- und Chancenungleichheit, gesellschaftliche Spaltung: Der Anspruch von Sozialunternehmen ist es für das Gemeinwohl neue Wege aufzuzeigen und dabei nicht nur Symptome zu lindern, sondern die Ursachen von gesellschaftlichen Problemen zu beheben. Dabei steht der soziale beziehungsweise ökologische Mehrwert immer im Vordergrund, Gewinne werden als Mittel zum Zweck gesehen.
Die SocEnt-Szene in Bayern vibriert wie eine Schüttelplatte! Viele deutschlandweit anerkannte Akteure haben hier ihren Sitz und bilden die Basis, von der aus wir uns in großen Schritten dem 100. Mitglied nähern (stay tuned!). Dazu zählen zum Beispiel Ashoka, die SEA und das ImpactHub Munich. Aber auch hiesige Stiftungslandschaft und der zusehends nachhaltiger werdende Wirtschaftsstandort helfen uns, unsere Botschaft des Wirkens in die Welt zu tragen. Die Regionalgruppe war eine der ersten in Deutschland und wurde Ende 2018 gegründet. Seitdem ist die Szene auch außerhalb Münchens stark gewachsen, z.B. in Augsburg und Nürnberg. Auch auf der politischen Ebene, verschaffen wir uns immer mehr Gehör und sind mit zahlreichen Akteuren aus der Landespolitik, beispielsweise mit Ministerien und den Landtagsfraktionen regelmäßig im Gespräch, um die Rahmenbedingungen für SocEnt in Bayern kontinuierlich zu verbessern.
Kostenfreies HandbuchWir bieten viele Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten an. Informieren Sie sich gerne bei uns oder nehmen Sie am kostenfreien IHK-Finanzierungssprechtag teil.
Wir helfen Ihnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Das Starterpaket für Existenzgründer bietet wichtiges Basiswissen auf einen B(K)lick. Wir informieren Sie, wie Sie ein Geschäftskonzept bzw. einen Businessplan erstellen und Ihr Vorhaben finanzieren können.
Weitere Informationen zu RechtsformenDeutschland besitzt keine spezifische Rechtsform für Social Enterprises. Statt dessen nutzen Social Entrepreneurs diejenigen Formen, die ihnen zur Verfügung stehen und zu ihrem Wirkungs– und Geschäftsmodell passen. Verein, GmbH, gemeinnützige GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) werden beispielsweise oft genutzt (vgl. DSEM 2019, S. 20). Aber auch Genossenschaften oder Stiftungen eignen sich gut für die Social-Enterprise-Gründung.
Da Social Enterprises als primäres und ausdrückliches Ziel haben, eine gesellschaftliche Herausforderung zu lösen, ist Gemeinnützigkeit oft ein Thema, dass in der Gründungsberatung besprochen wird. Auch können die Ziele des Social Enterprises die Notwendigkeit einer hybriden Rechtsform aufkommen lassen: Die Organisation ist zwischen einer gemeinnützigen und einer gewerblichen Organisation aufgeteilt. Dies ermöglicht, sowohl Spenden anzunehmen (gemeinnützige Rechtsform), als auch einen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb mit üblichen Rücklagen (gewerbliche Rechtsform) zu betreiben.
Wir helfen Ihnen die richtige Rechtsform zu finden! Wir bieten einen kostenfreien Rechtsform-Check an.
Ein Ratgeber zu Rechtsformen und Gemeinnützigkeit von Social Enterprises
Hier finden Sie den Ratgeber“Fit für Sozialunternehmen” ist ein Projekt des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland. Es wird gefördert durch freundliche Unterstützung der KfW Stiftung.
c/o Bundesverband Deutsche Startups e. V.
im Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Telefonnummer: 030–64477658
info@send-ev.de
Unternehmerische Initiativen zur Verbesserung des gesellschaftlichen Mehrwerts rücken seit einiger Zeit zunehmend in den Fokus - nicht zuletzt aufgrund der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030. Auch die aktuellen Herausforderungen bedingt durch die Corona Pandemie führen zu gesellschaftlichen Veränderungen und infolgedessen zur zunehmenden Bildung von sozialen Initiativen. Dass sich unternehmerisches und gesellschaftliches Denken sehr gut vereinen lassen, zeigen bereits viele Beispiele von Social Entrepreneuren.
Gesucht werden Ideen, die innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen bieten. In diesem Jahr laden wir Projekte aus Unter- und Oberfranken dazu ein, sich für die Challenge zu bewerben. Teilnahmeberechtigt sind vorrangig (aber nicht ausschließlich) eingeschriebene Studierende und Mitarbeiter:innen der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss ein Teammitglied die Zugehörigkeit zu mindestens einer der zwei genannten Hochschulen nachweisen.
Unterstützt und gefördert wird die Challenge vom Zentrum für Digitale Innovationen Mainfranken und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Weitere InformationenErste Umstellungen erfolgten durch die Quick Fixes und im Bereich Onlinehandel. Bis zum Jahr 2024 ist unter anderem geplant, die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen umzustellen.
Aktuelle Informationen der IHKDie IHK Würzburg-Schweinfurt lädt am 13. November 2023 wieder Gründungswillige, Existenzgründer, Start-ups sowie Unternehmensnachfolger zur Gründermesse Mainfranken ein. Von 10:00 bis 17:00 Uhr bieten über 20 regionale Institutionen und Organisationen Hilfestellungen rund um die berufliche Selbstständigkeit. Vorbeikommen, netzwerken und beraten lassen!
Für Ihre eigenständige Terminbuchung setzen wir "Microsoft Bookings" der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA, ein. Die Verbindung zu dem Dienst wird nur hergestellt, wenn Sie hier auf unserer Webseite die Terminbuchungs-Funktion für Würzburg oder Schweinfurt aufrufen. Weitere Informationen zum Umgang von Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Microsoft. Wir weisen darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, Microsoft Bookings zur Vereinbarung eines Termins zu nutzen.
Neue IHK-Veranstaltungsreihe: Frauen gründen anders
Sie sind eine kreative und zielstrebige Frau mit einer Geschäftsidee, die Sie gerne verwirklichen möchten. Frauen gründen anders als Männer. In der Regel sind sie vorsichtiger, dafür aber sehr gut und umfassend vorbereitet. Lernen Sie von erfahrenen Unternehmerinnen, erhalten Sie praktische Tipps und Strategien und bauen Sie wertvolle Kontakte auf. Wir glauben daran, dass Frauen in der Gründerszene eine wichtige Rolle spielen und möchten Sie auf diesem Weg begleiten.
Darüber hinaus haben Gründerinnen und Unternehmerinnen neben der Gründung oft auch die Vereinbarkeit von Familie und Job zu managen. Wir möchten Sie motivieren über das Thema „Gründung“ nachzudenken und als Chance und neue Herausforderung zu sehen.
Wir wollen Frauen darin bestärken, dass Selbstständigkeit, Gründung und/oder Betriebsübernahme für sie möglich und machbar ist. Wir möchten gemeinsam Zweifel im Hinblick auf Vereinbarkeit und Selbstständigkeit sowie Gedanken "allein zu sein" auflösen. Frauen brauchen ein gutes und sicheres Netzwerk in der Gründerszene.
Hier finden Sie unser umfassendes Angebot an Veranstaltungen und Sprechtagen für Gründer und Start-ups. Jetzt kostenfrei anmelden und teilnehmen.
Termine auf einen Blick: Julia Amon ist während der Coronapandemie in die berufliche Selbstständigkeit gestartet – in der Gastrobranche. Der Anfang war schwer, nun jedoch steht sie strahlend hinterm Zapfhahn.
: Gründungstätigkeit in Deutschland: im Spannungsfeld zwischen Fachkräftemangel und Corona-Blues
: Für viele Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen beantragt haben, nähert sich eine wichtige Frist: Am 30. Juni 2023 endet sowohl das verpflichtende Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfe als auch die Frist zur Einreichung der…
Wirtschaftsfachwirtin
Referentin Existenzgründung
Würzburg
Diplom-Volkswirt
Referent Existenzgründung und Unternehmensförderung
Würzburg
Diplom-Geograph
Verkehrsreferent
Büroleiter Geschäftsstelle
Schweinfurt