#GemeinsamFürMainfranken
Wir bieten Ihnen Expertise und Know-how auf allen Gebieten rund um das Thema Existenzgründung - egal ob gesetzliche Bestimmungen, die Navigation durch den Förderdschungel oder die Erstellung des Businessplans. Wir beraten Sie gerne.
Als Existenzgründer stehen Sie mit Ihrer gesamten Persönlichkeit im Mittelpunkt Ihrer Unternehmung. Von Ihren Fähigkeiten hängt in der Regel der Erfolg des Betriebes ab. Die Anforderungen, die das eigene Unternehmen an Sie stellt, sind hoch:
Sie sollten selbstkritisch Ihre Persönlichkeit auf jene Eigenschaften prüfen, die Ihnen helfen, sich im eigenen Unternehmen und am Markt gegenüber Wettbewerbern durchzusetzen:
Als Gründungspersönlichkeit sollten Sie wissen was Sie von innen heraus antreibt, um im Außen Ihre Idee mit ausreichend Drive auf die Straße zu bringen. Der GRÜNDUNGS:leitfaden Part#1 ist ein interaktives Workbook, mit dessen Hilfe Sie sowohl Ihre Purpose als auch Ihre Persönlichkeit erkennen, erforschen und entfalten können.
Grundsätzlich besteht für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Freizügigkeit, d.h. Wohn- und Arbeitsortverlegung in die Bundesrepublik Deutschland bedürfen keines gesonderten Aufenthaltstitels (es bestehen jedoch einwohnerrechtlichte Meldepflichten).
Jedes stehende Gewerbe müssen Sie bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde/Stadt gewerberechtlich anmelden. In elektronischer Form werden regelmäßig die weiteren Stellen wie das Finanzamt, die IHK, die HWK, die Berufsgenossenschaft etc. informiert.
Achten Sie bitte darauf, dass die öffentlichen Stellen benachrichtigt werden. Wenn Sie annehmen, dass eine Behörde wie beispielsweise das Finanzamt keinen Durchschlag der Gewerbeanmeldung erhalten hat, sind Sie dazu verpflichtet, dieses zu benachrichtigen.
Wer neben dem stehenden Gewerbe ein Reisegewerbe (Vertrieb ohne vorhergehende Bestellung) betreiben will, benötigt von der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt/Stadt) zusätzlich eine Reisegewerbekart
Steuerlicher Erfassungsbogen
Wichtige Änderungen für Existenzgründer
ab 1. Januar 2021 Existenzgründer müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO) – Stichwort steuerlicher Erfassungsbogen.
Abgefragt werden hier z. B. der voraussichtliche Umsatz und der erwartete Gewinn. Weiterhin möchte das Finanzamt gern wissen, wie Sie Ihren Gewinn ermitteln und Ihre Umsätze besteuern möchten. Deshalb sollte das Thema "Steuern" bereits vor dem eigentlichen Unternehmensstart auf der Prioritätenliste mit ganz oben stehen.
Diese Auskünfte sind seit dem 01.01.2021 in folgenden Fällen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln (§ 138 Absatz 1b Satz 2 AO): Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen); Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft; Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht grundsätzlich das Internetportal Mein ELSTER zur Verfügung. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.
Ausführliche Informationen finden Sie hier auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern.
IHK Würzburg-Schweinfurt als Einheitlicher Ansprechpartner
Dienstleister können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über einen Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) abwickeln. Dieser informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z.B. zu:
Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleitungstätigkeiten Kontaktdaten der zuständigen Behörden im Streitfall allgemein verfügbare Rechtsbehelfe unterstützende Verbände und Organisationen. Der Dienstleister kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren. Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.
Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie zum Beispiel für verschiedene Branchen unterschiedliche Sachkenntnisse nachweisen.
Zu dem Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerksunternehmens nach Anlage A der Handwerksordnung wird ein Meister benötigt. Für zulassungsfreie Handwerksunternehmen (Anlage B 1) und handwerksähnliche Unternehmen (Anlage B 2) ist eine Qualifikation nicht vorgeschrieben.
Eine Aufstellung der Berufe in den drei Kategorien finden Sie auf der Homepage der HWK Unterfranken.
Freiberufler melden sich nicht gewerberechtlich bei der Gemeinde/Stadt an. Sie sind verpflichtet, ihre Tätigkeit selbst bei einzelnen Stellen (wie beim Finanzamt) anzuzeigen. Der Freiberufler darf nicht mit dem „freien Mitarbeiter“ verwechselt werden. Ein „freier Mitarbeiter“ kann ein Gewerbetreibender sein, z. B. ein Handelsvertreter.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören u.a.
Ihr Vorteil: Sie werden nicht zur Gewerbesteuer veranlagt und können eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (keine Bilanzierung) führen.
Für bestimmte Geschäftszweige müssen Sie neben der Gewerbeanmeldung noch eine Erlaubnis oder Genehmigung beantragen z. B.
Zahlreiche Erlaubnisse/Genehmigungen benötigen keinen besonderen Fachkundenachweis wie beispielsweise Immobilienmakler, Bauträger, Kapitalanlagevermittler, Baubetreuer, Darlehensvermittler. Es müssen nur die Zuverlässigkeit und eine geordnete Vermögenslage nachgewiesen werden.
Gerne informieren wir Sie, ob Sie für Ihre geplante Branche eine Erlaubnis / Genehmigung nachweisen müssen.
Unser Service rund um die GewerbeerlaubnisDie Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt versteht sich als Anlaufstelle für Auskünfte, Recherchen und Beratungen zu gewerblichen Schutzrechten, Innovationsberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie junge Hightech-Firmen, zur Förderung des Technologietransfers und zur Förderung der Innovationskraft in der mainfränkischen Wirtschaft.
Weitere InformationenBei der Gewerbeanmeldung gibt es eine Reihe von Vorschriften zu beachten. So müssen Ihre Geschäftsräume und Produkte unter Umständen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Nicht jede Wohnung oder sonstigen Raum können Sie ohne weiteres in einen Geschäftsraum umfunktionieren. Abgesehen von der Zustimmung des Vermieters ist in bestimmten Gebieten eine Umnutzung von Wohnraum nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde/Kommune möglich, es sei denn, es werden weniger als 50 % der Wohnfläche gewerblich / freiberuflich genutzt.
Die Baunutzungsverordnung schreibt vor, dass in bestimmten Gebieten, z. B. reinen Wohngebieten, gewerbliche Betriebe nicht oder nur in bestimmtem Umfang zulässig sind. Emissionen von Lärm, Rauch und Geruch sind auf bestimmte Gebiete beschränkt. Die beabsichtigte Nutzungsänderung ist unter Umständen genehmigungspflichtig nach der Bayerischen Bauordnung.
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, so sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Für Betriebe des Lebensmittelgewerbes gelten Hygienevorschriften.
Vor Beginn von Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen sollten Sie deshalb unbedingt Auskünfte bei der Baubehörde, beim Gewerbeamt, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft einholen, ggf. in der Form eines schriftlichen Vorbescheids.
Für die Herstellung und den Verkauf vieler Produkte bestehen gesetzliche Regelungen. Wesentlich sind
Bevor Sie Ihren Firmennamen in das Handelsregister eintragen, empfiehlt es sich zu prüfen, ob er nach den amtlichen Handelsregistereintragungen in Deutschland bereits existiert. Dadurch lassen sich Abmahnungen wegen Firmengleichheit vermeiden.
Bei beabsichtigter oder zwingend vorgeschriebenen Eintragung ins Handelsregister empfehlen wir die rechtliche Zulässigkeit der Firma nach HGB vorab bei der örtlich zuständigen IHK prüfen zu lassen. Die Prüfung dauert in der Regel drei bis fünf Werktage.
Im Übrigen empfehlen wir, ältere Namensrechte und einen eventuell bestehenden Markenschutz vorab selbst zu recherchieren, um Unterlassungsansprüchen anderer Unternehmen vorzubeugen.
Überprüfen Sie also bitte auch, ob Unternehmen mit dem gleichen Namen ohne Handelsregistereintrag und Markenschutz bereits existieren. Derjenige, der den Namen zuerst geführt hat, hat auch das ältere und somit stärkere Recht. Eine Suche über allgemeine Suchmaschinen im Internet oder ggf. im Telefonbuch ist dringend zu empfehlen!
Der Businessplan ist das Herzstück Ihrer unternehmerischen Gründungsplanung. Er liefert die Grundlage für die Entscheidung darüber, ob es überhaupt ratsam ist, die geplante Geschäftsübernahme oder –neugründung in Angriff zu nehmen. Der Plan prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee.
Erstellen Sie Ihren BusinessplanOft fängt eine unternehmerische Selbstständigkeit klein an. Aus persönlichen Interessen und Hobbies wird ein kleiner Verdienst. Dann stellt sich die Frage: "Muss ich das anmelden?" oder "Wie schreibe ich eigentlich Rechnungen?".
Dieses Video-Tutorial gibt Ihnen einen Einblick in die Fragen rund um die Selbstständigkeit im Nebenerwerb.
Zum Video-TutorialMit unseren Infoveranstaltungen, Beratungen, Sprechtagen oder Webinaren stehen wir Ihnen zu allen wichtigen Themen mit Rat und Tat zur Seite.
Alle Termine auf einen BlickSeit 2011 bietet die IHK das Frauennetzwerk "BusinessClass" an. Vier mal im Jahr treffen sich mainfränkische Unternehmerinnen.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist ab sofort Impact-Partner der bundesweiten Non-Profit-Initiative „Startup Teens“. Mit der Zusammenarbeit sollen unternehmerische und digitale Bildung sowie Kenntnisse wie Coding bei Jugendlichen im Raum Mainfranken…
Online-Netzwerk für die Gründerszene in Mainfranken! Gerade die Anfangsphase ist für viele Start-ups schwer und oft von hoher Unsicherheit geprägt.
Sowohl für Übergeber wie auch Übernehmer ist der Generationenwechsel ein komplexes Thema. Nutzen Sie unser kostenfreies Nachfolgepaket, um sich über diese Thema zu informieren.
Der Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU) rückt mit dem she succeeds award, ehemals Next Generation Award, erneut erfolgreiche Nachfolgerinnen in den Vordergrund und zeichnet in diesem Jahr erstmals auch Alt-Inhaber*innen aus, die in…
Referentin Existenzgründung und Unternehmensförderung
Würzburg
Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Referentin Existenzgründung
Würzburg
Diplom-Geograph
Verkehrsreferent
Büroleiter Geschäftsstelle Schweinfurt
Schweinfurt