25.11.2024 - Verkaufen Zum Verkauf: Spedition sucht kurzfristige Nachfolge oder Übernahme

Das Unternehmen besteht seit über 50 Jahren und hat am Markt einen sehr guten Ruf. Schwerpunkt: Güterverkehr 95 % innerdeutsch

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28.11.2024 - Urteile OHG-Gesellschafter sind keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte

Persönlich haftende Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften sind grundsätzlich keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ihrer Personengesellschaft i. S. d. § 7 SGB IV.

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26.11.2024 - Existenzgründung und Unternehmensförderung Jetzt beim Businessplan-Wettbewerb mitmachen!

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee und möchten diese erfolgreich umsetzen? Dann nutzen Sie Ihre Chance und nehmen Sie am Businessplan-Wettbewerb von BayStartUP teil!

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03.12.2024 - Frauen in der Wirtschaft Vom Beamtentum in die Selbstständigkeit

Was? Von der Besoldungsgruppe A14 auf Null? Du spinnst. Das kannst du nicht machen. Das hättest du dir früher überlegen sollen. Du bist schon über 50! Du verschenkst deine Pension. Du hast nicht mehr alle Tassen im Schrank....

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Wir helfen Ihnen auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit

Gründung und Start-ups

Wir bieten Ihnen Expertise und Know-how auf allen Gebieten rund um das Thema Existenzgründung – egal ob gesetzliche Bestimmungen, die Navigation durch den Förderdschungel oder die Erstellung des Geschäftskonzeptes. Wir beraten Sie gerne.

Wie mache ich mich selbstständig?

Wer gründen will, sucht den Überblick über alles Wichtige – die rechtlichen Grundlagen, den Geschäftsplan und Hilfen bei Finanzierung und Förderung.

An einem intensiven Mittwochnachmittag werden Sie fit für die Gründung ihres eigenen Unternehmens!

Alle Termine auf einen Blick

Gründungsvoraussetzungen und Überlegungen

Was macht einer Gründerpersönlichkeit aus, welche fachlichen Voraussetzungen brauche ich, welche Vorschriften muss ich beachten? Machen Sie gerne online einen Persönlichkeitstest über die IHK-Unternehmenswerkstatt unter www.uwd.de

Diese und weitere Fragen klären wir hier:

Das Starterpaket für Existenzgründer

Wie erstellen Sie ihr Geschäftskonzept?

Das Herzstück Ihrer unternehmerischen Gründungsplanung liefert die Grundlage für die Entscheidung darüber, ob es überhaupt ratsam ist, die geplante Geschäftsübernahme oder -neugründung in Angriff zu nehmen.

Nutzen Sie ab sofort die IHK-Unternehmenswerkstatt: Dieses innovative Online-Tool ist speziell dafür entwickelt worden, Gründungsinteressierten und jungen Unternehmen umfassende Unterstützung zu bieten. Nutzen Sie die Gelegenheit, gemeinsam mit uns und anderen IHK-Experten an Ihren Gründungsprojekten zu arbeiten. Stellen Sie Fragen, arbeiten Sie interaktiv und decken Sie den gesamten Gründungsberatungsprozess digital und online ab.

Melden Sie sich jetzt kostenfrei an und nutzen Sie die zahlreichen Tools, Videos und Experteninformationen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ziel ist es, den Gründungsprozess nachhaltig, innovativ und zielführend zu gestalten. Besuchen Sie www.wuerzburg.ihk.de/unternehmenswerkstatt und www.uwd.de für weitere Informationen und die Anmeldung.

Mustervorlagen und Schritt-für-Schritt-Anleitung
Haben Sie schon Ihre Rechtsform gewählt?

Bei der Wahl der Rechtsform sollten Sie die persönlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Kriterien genau abwägen. Durch Hinzunahme eines Partners können Sie unter Umständen Ihre Eigenkapitalbasis verbessern oder eine zuverlässige Arbeitskraft gewinnen. Die Beteiligung von Familienangehörigen kann sich steuerlich günstig auswirken.

Weitere Informationen zu Rechtsformen
Steht Ihre Finanzierung schon?

Der Bund und der Freistaat Bayern fördern die Gründung einer selbstständigen gewerblichen Existenz durch eine Reihe von öffentlichen Finanzierungshilfen. Durch zinsgünstige Darlehen, öffentliche Bürgschaften, teilweise mit Haftungsfreistellung, Kapitalbeteiligungen und ähnlichen Maßnahmen wird der Start in die Selbstständigkeit finanziell erleichtert.

Informieren Sie sich hier über Finanzierungsmöglichkeiten

Versicherungen, Buchführung und Einstellung von Arbeitnehmern

Betriebliche Versicherungen

Ihrem Unternehmen drohen Risiken wie Haftpflichtansprüche, Feuerschäden usw. Wie ein optimaler Versicherungsschutz aussehen kann, hängt von persönlichen und betrieblichen Gegebenheiten ab. 

Weitere Informationen
Buchführung und Gewinnermittlung

Um den Gewinn Ihres Unternehmens zu ermitteln sind handels- bzw. steuerrechtlich entweder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die Bilanzierung / doppelte Buchführung vorgesehen.

Weitere Informationen
Einstellung von Arbeitnehmern

Existenzgründer können Arbeitnehmer einstellen. Informieren Sie sich vorab über Arbeitsverträge, Mindestlohn, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung, Minijobs und Tarifrecht.

Weitere Informationen

Gründen im Nebenerwerb

Wie gründen Sie nebenbei ein Unternehmen?

Oft fängt eine unternehmerische Selbstständigkeit klein an.

Dieses Video-Tutorial gibt Ihnen einen Einblick in die Fragen rund um die Selbstständigkeit im Nebenerwerb.

Zum Video-Tutorial

Nebenberuflich selbständig machen "Klein anfangen, groß rauskommen"

Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist für hauptberuflich Selbstständige wie auch für Selbstständige im Nebenerwerb erforderlich.

Um sich nebenberuflich selbstständig zu machen, gelten folgende neuen Regeln:

  • Mit Wirkung des 1. Januar 2021 ändert sich das Verfahren der Gewerbeanmeldung.
    Ab diesem Zeitpunkt ist dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit durch Steuerpflichtige oder deren steuerliche Beraterinnen aktiv und ohne vorherige Aufforderung durch Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Neugründung auf elektronischem Weg mitzuteilen.
  • Dies kann z.B. über „Mein ELSTER - das Online-Finanzamt" erfolgen. Mein ELSTER – das Online-Finanzamt ermöglicht es, Steuerdaten papierlos und kostenlos sowie zeit- und ortsunabhängig an die Finanzverwaltung zu
    übersenden. Zur Nutzung von „Mein ELSTER" ist bei erstmaliger Anmeldung ein Registrierungsprozess anzustoßen, der mit einem sicheren und individuellen ELSTER-Zertifikat abschließt.
  • Sollten UnternehmensgründerInnen bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, so können sie dieses auch zur Abgabe des hier in Rede stehenden Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nutzen. Haben die UnternehmensgründerInnen dagegen noch kein ELSTER-Zertifikat, besteht eine weitere Möglichkeit der zeitnahen elektronischen Übersendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER-Portal. Mittels des sogenannten „ELSTER-Light-Zertifikats" werden hierzu lediglich E-Mail und Passwort benötigt. Zudem besteht die Möglichkeit das Light-Zertifikat im Nachgang in ein vollwertiges ELSTER-Zertifikat umzuwandeln. Die Anmeldung können Sie vornehmen unter www.elster.de

Prüfen Sie zudem vor der Anmeldung ob Ihre auszuübende Tätigkeit bestimmten Voraussetzungen unterliegt, z. B. erlaubnis-, genehmigungs-, Meisterpflicht.

Nebenberuflich selbstständig mit Teilzeitjob

Die Kombination aus einer hauptberuflichen Tätigkeit in Teilzeit und einer selbstständigen Nebentätigkeit ist nicht selten. Allerdings sind die Einnahmen im Hauptberuf meist niedrig und die Anzahl der geleisteten Stunden gering. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen, sollten Sie bei der Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind, ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es ist durchaus möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall entscheidet, dass Sie nicht nebenberuflich selbstständig sind und Sie in diesem Fall sowohl für Ihre abhängige Beschäftigung und die Selbstständigkeit Beiträge entrichten müssen.

Vor- und Nachteile

Selbstständigkeit neben Job, Studium oder Arbeitslosigkeit

Oft ist eine Gründung im Nebenerwerb ein erster Schritt, um eine Selbstständigkeit neben dem Job, Studium oder als Wiedereinstieg zu testen. Wichtig für Sie ist zunächst, dass auch eine Existenzgründung im Nebenerwerb zunächst eine den gleichen Regeln unterliegt wie eine Gründung im Haupterwerb.

Nebenberuflich selbstständig zu sein hat diese Vorteile:

  • Das geregelte Einkommen aus dem Hauptjob über den Arbeitgeber verschafft Sicherheit und nimmt den Erfolgsdruck.
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Geschäftsidee in Ruhe zu testen und erst später in eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu überführen.
  • Durch das regelmäßige Einkommen ist die Finanzierung Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit individuell steuerbar, das minimiert das finanzielle Ausfall-(Risiko) .
  • Im Vergleich zur Vollerwerbsgründung können Sie sich mehr Zeit mit der Entwicklung lassen, insgesamt weniger Stunden investieren und sich Auszeiten nehmen, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind.
  • Eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit lässt sich zum Haupterwerb ausbauen, u. a für den Fall, dass Sie arbeitslos werden.
  • Wenn Sie erfolgreich nebenberuflich selbstständig sind, erhöhen Sie Ihr Gesamteinkommen.

Nebenberuflich selbstständig zu sein hat allerdings auch Nachteile:

  • Ein Unternehmen im Nebenerwerb zusätzlich zum Hauptjob erfordert viel Energie und Zeit. Familie und Freizeitgestaltung müssen deutlich zurückstehen.
  • Überlegen Sie gründlich, ob Ihre freie Zeit sowie Ihre Kraft ausreichen, um erfolgreich nebenberuflich selbstständig zu sein.
  • Insgesamt können Sie deutlich weniger Zeit in Ihr Unternehmen stecken als hauptberufliche Gründer.
  • Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten bewerten eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb oft negativ. Sie vermuten mangelndes Engagement und fehlende Professionalität.
  • Die Hauptbeschäftigung schränkt Sie bei der Zeiteinteilung ein. Sie können weniger gut auf Spitzenbelastungen und Kundenwünsche reagieren.
  • Scheitert der Traum, nebenberuflich selbstständig zu sein, arbeiten Sie eventuell entstandene Schulden mit Ihrem Gehalt ab oder verwerten Ihr Vermögen.

Tipp: Die Art, wie Sie nebenberuflich selbstständig sein möchten, hat einen großen Einfluss auf den Erfolg. Eine Beratungstätigkeit oder ein Steuerbüro sind leichter neben dem Hauptberuf zu führen als beispielsweise ein Ladengeschäft.

Arbeitgeber informieren

Angestellte Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber über die geplante nebenberufliche Selbstständigkeit informieren. Das ist, selbst wenn der Arbeitsvertrag etwas anderes behauptet, eine reine Formsache, solange Sie sich an die Regeln halten:

  • Sie machen Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz.
  • Ihre hauptberufliche Tätigkeit leidet nicht unter der Nebentätigkeit: Sie erscheinen weiter zuverlässig zur Arbeit, sind nicht übermüdet und bleiben engagiert und leistungsfähig.
  • Sie greifen nicht auf Mittel oder Daten Ihres Arbeitgebers zurück.

Nebenberuflich selbstständig als Beamter

Beamte haben einen Sonderstatus, da sie kein Arbeitsverhältnis eingehen, sondern in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen. Daher gelten für Beamte andere Spielregeln.

Beamte können nur nebenberuflich selbstständig sein, wenn folgende Grundregeln eingehalten werden:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit für die nebenberufliche Selbstständigkeit darf maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen. Wer beispielsweise 40 Stunden im Finanzamt arbeitet, darf pro Woche maximal acht Stunden in seine Selbstständigkeit investieren
  • Außerdem dürfen die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit nur maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen

Dazu kommt, dass Beamte den Dienstherrn nicht nur informieren müssen, wenn sie sich nebenberuflich selbstständig machen – sie sind verpflichtet, das Vorhaben genehmigen zu lassen. Die Genehmigung wird ausschließlich dann erteilt, wenn die Selbstständigkeit dienstliche Interessen nicht beeinträchtigtund ist zudem auf längstens fünf Jahre befristet.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die selbstständige Tätigkeit:

  • die Arbeitskraft so stark in Anspruch nimmt, dass dienstliche Interessen leiden
  • den Beamten in Widerstreit mit dienstlichen Pflichten bringt
  • Angelegenheiten umfasst, in denen die Behörde, zu der der Beamte gehört, tätig werden könnte
  • die Unparteilichkeit oder die Unbefangenheit des Beamten beeinflussen könnte
  • zu einer Einschränkung der dienstlichen Verwendbarkeit des Beamten führen könnte
  • dem Ansehen der Behörde schadet

Das Bundesbeamtengesetz regelt in den Paragrafen 97 bis 106 alles rund um die nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamten. Unsere Ausführungen zur Sozialversicherung im Anschluss beziehen sich auf die aktuell gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.

Fördert der Staat die nebenberufliche ‎Selbstständigkeit mit Zuschüssen und Fördermitteln?‎

Während hauptberuflich Gründende viele Fördermittel und Zuschüsse erhalten können, ist die Auswahl deutlich geringer, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Einige Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auch nebenberufliche Gründer in Anspruch nehmen, wenn auf Dauer die hauptberufliche Selbstständigkeit angestrebt wird. Nebenberufliche Gründer sollten den Kapitalbedarf nicht unterschätzen und genau prüfen, ob sie Fördermittel vom Staat, dem Land oder der eigenen Gemeinde erhalten können.

Steuern, Versicherungen und Buchführungspflicht

Die nebenberufliche Selbstständigkeit ändert nicht so viel wie die hauptberufliche Tätigkeit als eigener Chef. Dennoch gibt es einiges zu beachten.

Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Das Einkommen aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegt ebenso wie Ihr reguläres Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht. Legen Sie zur Sicherheit circa 30 % des Gewinns für die Steuerzahlungen zurück, so werden Sie nicht von unerwartet hohen Nachzahlungen überrascht.

Umsatzsteuer

Wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, ist eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt notwendig, die Gründer in den ersten beiden Betriebsjahren in der Regel monatlich abgeben müssen. Von der eingenommenen Umsatzsteuer dürfen Sie den Vorsteuerabzug vornehmen, d. h. Sie ziehen die von Ihnen bezahlte „Mehrwertsteuer“ ab, den Restbetrag erhält das Finanzamt als Umsatzsteuer.

Kleinunternehmerregelung

Um Gründer und kleine Unternehmen zu entlasten, bietet der Staat auf Antrag die Kleinunternehmerregelung an. Sofern Sie im Vorjahr weniger als 22.000 Euro und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften, dürfen Sie diese Regelung nutzen. Sie stellen Ihren Kunden dann keine Umsatzsteuer in Rechnung und nehmen im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug vor. Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen und die zu erwartenden Umsätze überschaubar sind, kann sich die Kleinunternehmerregelung anbieten. Da die Wahl der Kleinunternehmerregelung von verschiedenen Aspekten abhängig gemacht werden kann, sollte man sich hierzu im Vorfeld entsprechend informieren.

Sozialversicherungspflicht

Wenn Arbeitszeit und Einkommen die Grenzwerte nicht überschreiten, finanzieren Sie in der Regel als nebenberuflich Selbstständiger die gesetzliche Krankenversicherung über den Hauptjob. Weitere Beiträge fallen nicht an.

Überwiegt die selbstständige Tätigkeit, sind Sie nicht mehr nebenberuflich selbstständig. In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Tipp: Sind Sie unsicher, lassen Sie von Ihrer Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren durchführen.

Zudem sollten Sie die aufzunehmende Tätigkeit hinsichtlich einer Rentenversicherungspflicht überprüfen. Es gibt Tätigkeiten, welche eine Rentenversicherungspflicht, auch in der selbstständigen Nebentätigkeit, auslösen.

Hinweis: Das gilt z. B. für Lehrer, Trainer oder Physiotherapeuten. Lassen Sie sich fachkundig z. B. durch die Rentenversicherung beraten.

Prüfen Sie bitte zudem, ob Ihre Selbständigkeit einer Beitragspflicht in einer der Berufsgenossenschaften unterliegt (www.dguv.de)

Wissenswertes zu Buchführungs-und Aufzeichnungspflichten

Der Nebenerwerbsunternehmer muss seine Geschäftsvorfälle mit Hilfe seiner Buchführung schriftlich festhalten. Für den Nebenerwerb reicht in der Regel die vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, die Einnahmenüberschussrechnung (Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust) aus. Diese Methode dürfen Sie betreiben, wenn Sie nicht als Kaufleute gelten, nicht im Handelsregister eingetragen sind, nicht freiwillig Bücher führen oder Ihr Jahresumsatz unter 800.000 Euro und der Jahresgewinn unter 80.000 Euro liegen. Vor und ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit bestehen Aufzeichnungspflichten, die sich insbesondere aus dem Einkommens- und Umsatzsteuergesetz ergeben. 

Checkliste
  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag hinsichtlich eventueller Regelungen zu einem Nebenerwerb.
  • Klären Sie Ihren Status hinsichtlich einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit(en).
  • Wählen Sie eine Rechtsform und klären Sie den Unternehmensnamen bzw. -bezeichnung.
  • Errechnen Sie Ihren Kapitalbedarf und planen Sie dessen Finanzierung. Müssen Sie Fremdkapital aufnehmen, um das Gründungsvorhaben realisieren zu können? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausbank bzw. informieren Sie sich bei der IHK Köln über öffentliche Finanzierungsprogramme.
  • Haben Sie schon einen Termin bei Ihrer Krankenkasse vereinbart? Es besteht eine Meldepflicht.
  • Gehört die nebenberufliche Tätigkeit zu einem der Berufe, für die eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht? Informieren Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Zeigen Sie Ihre Selbstständigkeit beim zuständigen Finanzamt an, um eine Steuernummer zu erhalten.
  • Sofern Sie selbst Arbeitnehmer beschäftigen wollen, sind Lohnkonten einzurichten und eine Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
  • Füllen Sie Ihre Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt am Unternehmenssitz aus, sofern keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Zeigen Sie den Nebenerwerb bei der Berufsgenossenschaft an.
  • Versichern Sie sich z.B. im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Richten Sie ein Geschäftskonto ein.

Hinweis: Grundsätzlich steht es jedem Arbeitnehmer frei, zusätzlich weitere Tätigkeiten aufzunehmen oder nebenbei selbstständig zu sein, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden, Sie Ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen oder Ihre Haupttätigkeit beeinträchtigt wird. Dennoch sollten Sie vorab Ihren Arbeitsvertrag, tarifrechtliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen auf Bestimmungen zur Nebenbeschäftigung hin prüfen. Möglicherweise besteht auch eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Auch ohne diese Pflichten kann eine Information Ihres Arbeitgebers über die beabsichtigte Nebentätigkeit sinnvoll sein. 

Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt grundsätzlich, dass Nebentätigkeiten einer vorherigen Genehmigung bedürfen. Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind, müssen Sie vor Aufnahme Ihrer Nebenerwerbstätigkeit die Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter über Ihr Vorhaben informieren. Arbeitslosengeld I kann weiter gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 15 Wochenstunden nicht übersteigt. Die Anrechnung des Einkommens auf das Arbeitslosengeld erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

Rechtsformwahl

Auch nebenberufliche Gründer sollten gut überlegen, welche Rechtsform sie für ihr Unternehmen wählen. Die häufigste Wahl ist das Einzelunternehmen – ob als Gewerbetreibender oder als Freiberufler. Der Vorteil liegt in der einfachen und kostengünstigen Gründung. Der Nachteil ist aber, dass Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Möchten Sie als Gruppe nebenberuflich gründen, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsform an. Auch hier sind die Formalitäten und Kosten gering. Obwohl Sie sich mündlich auf eine GbR einigen können, ist ein Gesellschaftsvertrag dringend zu empfehlen. Bitte beachten Sie, dass die GbR Freiberuflern und Gewerbetreibenden offensteht. Bei der GbR ist die Haftung ebenfalls nicht begrenzt.

Möchten Sie die Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen, müssen Sie eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt, gründen. Hier sind Aufwand und Kosten deutlich höher und die Anforderung an die Buchführung nimmt zu. 

Rechtsform-Check

Unternehmensnachfolge als Alternative

Sowohl die Neugründung als auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens haben ihre Vor- und Nachteile. Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema Unternehmensnachfolge.

Unternehmensnachfolge als Alternative

Gründung eines Sozialunternehmens "Social Entrepreneurship"

Was gibt es zu beachten?

Social Entrepreneurship ist die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln. Immer mehr Menschen wollen mit ihrer Gründung nicht nur ihren Lebensunterhalt verdienen, sondern dabei auch Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen finden. Die Gründungsberatung für diese Gründer:innen weist wichtige Besonderheiten auf.

Wieso sind Social Enterprises relevant?

Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen: Klimakrise, digitale Transformation, demographischer Wandel, zunehmende Flüchtlingsbewegungen, ein veraltetes Bildungssystem… Der Staat übernimmt viele dieser Aufgaben, allerdings sind politische Entscheidungen häufig durch langwierige Prozesse, strikte Regularien und Silodenken gekennzeichnet. Angesichts der Komplexität und Dringlichkeit der Handlungsfelder benötigen wir jedoch eine große Bandbreite an flexiblen, agilen und innovativen Lösungsansätzen mit dem Blick für Synergien sowie eine sektorübergreifende Zusammenarbeit. Social Entrepreneurship nimmt sich dieser Probleme im sozialen wie ökologischen Bereich an.

Alle Informationen finden Sie hier:
Wer kann Sie unterstützen?

Besonderheiten in der Gründungsberatung

Die Gründung von Social Enterprises unterscheidet sich in den meisten Themen zur Gründung eines konventionellen Unternehmens nicht grundlegend. Wir als IHK können Sie gerne bei Ihrem Gründungsprozess begleiten und beraten. Wir bieten Ihnen viele kostenfreie Unterlagen und Gründungstools an.

Bei einem Thema bringt Social Entrepreneurship jedoch eine besondere Facette in die Gründungsberatung. Im Handbuch des SEND e. V. und der KFW Stiftung werden Details behandelt werden: Die Wirkung. In diesem Handbuch erhalten Sie praktische Tipps für die Gründungsberatung. 

Social Entrepreneurship: Nachhaltige Wertschöpfung und gesellschaftliche Innovation 

Sozialunternehmer:innen – oder Social Entrepreneurs – sind Menschen, die ihre Kreativität, ihre Risikobereitschaft und ihren unternehmerischen Geist einsetzen, um innovative Ansätze zur Überwindung gesellschaftlicher Probleme zu entwickeln und zu verbreiten. Ob Klimakrise, demografischer Wandel, globale Migration, eine zunehmende Vermögens- und Chancenungleichheit, gesellschaftliche Spaltung: Der Anspruch von Sozialunternehmen ist es für das Gemeinwohl neue Wege aufzuzeigen und dabei nicht nur Symptome zu lindern, sondern die Ursachen von gesellschaftlichen Problemen zu beheben. Dabei steht der soziale beziehungsweise ökologische Mehrwert immer im Vordergrund, Gewinne werden als Mittel zum Zweck gesehen. 

Regionalgruppen in Bayern

Die SocEnt-Szene in Bayern vibriert wie eine Schüttelplatte! Viele deutschlandweit anerkannte Akteure haben hier ihren Sitz und bilden die Basis, von der aus wir uns in großen Schritten dem 100. Mitglied nähern (stay tuned!). Dazu zählen zum Beispiel Ashoka, die SEA und das ImpactHub Munich. Aber auch hiesige Stiftungslandschaft und der zusehends nachhaltiger werdende Wirtschaftsstandort helfen uns, unsere Botschaft des Wirkens in die Welt zu tragen. Die Regionalgruppe war eine der ersten in Deutschland und wurde Ende 2018 gegründet. Seitdem ist die Szene auch außerhalb Münchens stark gewachsen, z.B. in Augsburg und Nürnberg. Auch auf der politischen Ebene, verschaffen wir uns immer mehr Gehör und sind mit zahlreichen Akteuren aus der Landespolitik, beispielsweise mit Ministerien und den Landtagsfraktionen regelmäßig im Gespräch, um die Rahmenbedingungen für SocEnt in Bayern kontinuierlich zu verbessern. 

 

Du willst mit Deiner Idee zu einer lebenswerten Zukunft, einer gerechten Gesellschaft oder einem gesunden Planeten beitragen? Unternehmerisches Handeln und gesellschaftlicher Mehrwert sind für Dich kein Widerspruch? It’s a match! 

Der Social-Startup-Hub Bayern hilft Dir durch Vernetzung und Beratung, diese Idee ganz groß zu machen. 

Als die Anlaufstelle für Social Startups vernetzt er Dich mit den richtigen Menschen für Dein Projekt: Partner:innen, Stakeholder, Geldgeber:innen und Möglich-Macher:innen aus allen bayerischen Regionen und darüber hinaus. Die Events des Social-Startup-Hub Bayern sind der ideale Ort, um Dich mit Gleichgesinnten auszutauschen und spannende Impulse zu sammeln.

In der kostenlosen Beratung erhältst Du Unterstützung durch langjährige Expertise, innovative Denkanstöße und Wissensvermittlung von Geschäftsmodell bis Wirkungsmessung. Da es kein one-size-fits-all Programm für Gründungen gibt, werden Geschwindigkeit, Ziele und Inhalte der Zusammenarbeit individuell und gemeinsam gestaltet.

Dabei ist egal, ob Du eine ausgereifte Idee oder ein bereits laufendes Vorhaben hast. Was zählt ist, dass die Wirkungsorientierung im Vordergrund steht und von einem nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodell gestützt wird. 

Mehr Infos findest Du unter: www.social-startup-hub-bayern.de

Kostenfreies Handbuch
Wichtiges zur Gründung

Wie finanzieren sich Social Enterprises?

Wir bieten viele Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten an. Informieren Sie sich gerne bei uns oder nehmen Sie am kostenfreien IHK-Finanzierungssprechtag teil. 

Erarbeiten Sie sich Ihr Geschäftsmodel! 

Wir helfen Ihnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Das Starterpaket für Existenzgründer bietet wichtiges Basiswissen auf einen B(K)lick. Wir informieren Sie, wie Sie ein Geschäftskonzept bzw. einen Businessplan erstellen und Ihr Vorhaben finanzieren können.

Weitere Informationen zu Rechtsformen
Rechtsformen

Welche Rechtsformen eignen sich für Social Enterprises?

Deutschland besitzt keine spezifische Rechtsform für Social Enterprises. Statt dessen nutzen Social Entrepreneurs diejenigen Formen, die ihnen zur Verfügung stehen und zu ihrem Wirkungs– und Geschäftsmodell passen. Verein, GmbH, gemeinnützige GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) werden beispielsweise oft genutzt (vgl. DSEM 2019, S. 20). Aber auch Genossenschaften oder Stiftungen eignen sich gut für die Social-Enterprise-Gründung.

Da Social Enterprises als primäres und ausdrückliches Ziel haben, eine gesellschaftliche Herausforderung zu lösen, ist Gemeinnützigkeit oft ein Thema, dass in der Gründungsberatung besprochen wird. Auch können die Ziele des Social Enterprises die Notwendigkeit einer hybriden Rechtsform aufkommen lassen: Die Organisation ist zwischen einer gemeinnützigen und einer gewerblichen Organisation aufgeteilt. Dies ermöglicht, sowohl Spenden anzunehmen (gemeinnützige Rechtsform), als auch einen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb mit üblichen Rücklagen (gewerbliche Rechtsform) zu betreiben.

Wir helfen Ihnen die richtige Rechtsform zu finden! Wir bieten einen kostenfreien Rechtsform-Check an. 

Ein Ratgeber zu Rechtsformen und Gemeinnützigkeit von Social Enterprises

Hier finden Sie den Ratgeber
Beratungsmöglichkeiten

“Fit für Sozialunternehmen” ist ein Projekt des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland. Es wird gefördert durch freundliche Unterstützung der KfW Stiftung.

Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V.

c/o Bundesverband Deutsche Startups e. V.
im Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Telefonnummer: 030–64477658
info@send-ev.de

Social Entrepreneurship – von der Idee zur Umsetzung

Wie baut man ein Sozialunternehmen auf, sodass es eine gesellschaftliche Herausforderung löst? Was bedeutet Wirkung dabei? Und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? In unserem MOOC „Social Entrepreneurship – von der Idee zur Umsetzung “ verraten wir euch in 5 Modulen Tipps und Tools, was Social Entrepreneurs beachten sollen und was ihnen hilft, innovative Geschäftsmodelle mit Wirkung zu entwickeln und umzusetzen.

Informationen unter: Social Entrepreneurship – von der Idee zur Umsetzung | edX

 

Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland
Social Innovators Challenge

Worum geht es?

Unternehmerische Initiativen zur Verbesserung des gesellschaftlichen Mehrwerts rücken seit einiger Zeit zunehmend in den Fokus - nicht zuletzt aufgrund der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030. Auch die aktuellen Herausforderungen bedingt durch die Corona Pandemie führen zu gesellschaftlichen Veränderungen und infolgedessen zur zunehmenden Bildung von sozialen Initiativen. Dass sich unternehmerisches und gesellschaftliches Denken sehr gut vereinen lassen, zeigen bereits viele Beispiele von Social Entrepreneuren.

Wer wird gesucht?

Gesucht werden Ideen, die innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen bieten. In diesem Jahr laden wir Projekte aus Unter- und Oberfranken dazu ein, sich für die Challenge zu bewerben. Teilnahmeberechtigt sind vorrangig (aber nicht ausschließlich) eingeschriebene Studierende und Mitarbeiter:innen der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss ein Teammitglied die Zugehörigkeit zu mindestens einer der zwei genannten Hochschulen nachweisen.

Unterstützt und gefördert wird die Challenge vom Zentrum für Digitale Innovationen Mainfranken und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Weitere Informationen
Neue Förderung für gemeinwohlorientierte Unternehmen

Förderrichtlinie REACT with impact

Große Neuigkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen! 

Die Bundesregierung unterstützt euch mit der Förderrichtlinie REACT with impact! Unter dem Dach von REACT with impact gibt es zwei spannende Förderinstrumente, die darauf abzielen, eure Unternehmen zu stärken und zu fördern: 

1️⃣ REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums: Dieses Programm unterstützt gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Startups auf zweifache Weise. Zum einen könnt ihr maßgeschneiderte Beratungs- und Unterstützungsleistungen von anerkannten Beratungsunternehmen erhalten. Zum anderen wird eure "Investment Readiness" gestärkt, was bedeutet, dass ihr für potenzielle Investoren attraktiver werdet, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).   

2️⃣ Stärkung Gemeinwohlorientierter Unternehmen durch grundlegende Unterstützungsangebote: Dieser Förderaufruf ist eine weitere Möglichkeit, euer Vorhaben voranzutreiben und die Gemeinwohlarbeit zu fördern. 

Die Bundesregierung setzt damit ein starkes Zeichen für gemeinwohlorientierte Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.  

 

Mehr Informationen und Details zur Antragstellung findet ihr auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Nutzt diese Chance, um euer Projekt auf die nächste Stufe zu heben und noch mehr Gutes zu bewirken!  

Weitere Informationen finden Sie online unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-react-with-impact.html 

Beratungstermin buchen

Terminbuchung - individuelle Besprechung Ihres Gründungsvorhabens

Für Ihre eigenständige Terminbuchung setzen wir "Microsoft Bookings" der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA, ein. Die Verbindung zu dem Dienst wird nur hergestellt, wenn Sie hier auf unserer Webseite die Terminbuchungs-Funktion für Würzburg oder Schweinfurt aufrufen. Weitere Informationen zum Umgang von Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Microsoft. Wir weisen darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, Microsoft Bookings zur Vereinbarung eines Termins zu nutzen.

Wenn Sie den Dienst nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte hier unser Kontaktformular oder eine andere der angebotenen Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung.

Hier geht es zur Terminbuchung

Gründer-Blog und E-Business

Gründer stellen sich vor

Jeden Monat stellen wir in unserem IHK-Magazin "Wirtschaft in Mainfranken" einen Existenzgründer aus der Region vor. Neugierig? Dann stöbern Sie in unserem Archiv.

Zur Gründerserie
EmpowHer

In der neuen Serie „EmpowHer“ geben wir Frauen aus der Wirtschaft – Gründerinnen, Unternehmerinnen, Nachfolgerinnen – die Möglichkeit, einen weiblichen Blick auf wirtschaftsrelevante Themen zu werfen. Die Serie, die als Meinungsbeitrag angelegt ist, erscheint im Wechsel mit der „Gründergeschichte“ alle zwei Monate im Heft.

Zur Serie
Digitalisierung & E-Business

Wir informieren Unternehmen über Möglichkeiten und Chancen des Internets. Dazu gehören unter anderem Tipps zur Websitegestaltung sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Informationen

Veranstaltungen

Veranstaltungen für Start-Ups

Hier finden Sie unser umfassendes Angebot an Veranstaltungen und Sprechtagen für Gründer und Start-ups. Jetzt kostenfrei anmelden und teilnehmen.

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Aktuelle Meldungen

Vom Beamtentum in die Selbstständigkeit

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Was? Von der Besoldungsgruppe A14 auf Null? Du spinnst. Das kannst du nicht machen. Das hättest du dir früher überlegen sollen. Du bist schon über 50! Du verschenkst deine Pension. Du hast nicht mehr alle Tassen im Schrank. Oder hast du vielleicht geerbt?“ Das waren die gängigen Reaktionen, als ich mich nach 25 Jahren Dienstzeit als Gymnasiallehrerin aus dem Beamtentum entlassen ließ.

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Jetzt beim Businessplan-Wettbewerb mitmachen!

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Gründungsmesse Mainfranken 2024: Ein voller Erfolg!

:

Die Gründungsmesse Mainfranken hat auch in diesem Jahr ihre Erfolgsgeschichte fortgesetzt. Über 100 Gründerinnen und Gründer, Schüler, Unternehmer und Interessierte fanden sich in der IHK Würzburg-Schweinfurt ein, um wertvolle Einblicke in die Welt der Unternehmensgründung zu erhalten und neue Kontakte zu knüpfen.

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Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular:

Existenzgründerberatung

Larissa Vogel

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Referentin Existenzgründung
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Diplom-Geograph
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