Bei der Einfuhr von Waren fordern viele Staaten Bescheinigungen, die von der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt sein müssen, wie z.B. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
Neben den hoheitlichen Ursprungszeugnissen und den Carnets A.T.A. können im Außenhandel weitere Bescheinigungen wie z. B. Handelsrechnungen, Packlisten oder Zertifikate über die Beschaffenheit einer Ware notwendig sein.
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