Vor allem Mütter und Väter oder Auszubildende, die während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen haben, können von dieser neuen Regelung profitieren. Menschen mit Behinderung oder Auszubildende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen, können ebenfalls ihre Berufsausbildung in Teilzeitform abschließen. Seit 2020 trat eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft. Damit wurde die Zielgruppe für Teilzeitausbildung weiter geöffnet. Voraussetzung ist immer, dass Auszubildender und Ausbildungsbetrieb dies im gegenseitigen Einvernehmen beantragen.
Die Ausbildungszeit kann sich durch diese Umstellung um bis zu 50 Prozent verlängern.
Die Teilzeitausbildung ist eine Einzelfallentscheidung, die eine vorherige Absprache mit dem Ausbildungs- und Fachkräfteberater nötig macht. Wenden Sie sich deshalb im Vorfeld an den Berater für Ihre Region.