Nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer neben einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Seit 01.01.2020 ist die IHK für München und Oberbayern die dafür zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde.
Die Vermittlung von Verbraucherdarlehen (heutiger Tatbestand nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO) ist in der Planung, in einen eigens dafür einzuführenden Erlaubnistatbestand künftig § 34k GewO zu überführen (Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie).
Den heutigen Kenntnisstand, den uns dankenswerterweise die IHK für München und Oberbayern zur Verfügung stellt, können Sie dieser Zusammenstellung entnehmen. Als Erlaubnisbehörde wird hier nach gegenwärtigem Stand auch die IHK für München und Oberbayern für unseren Bezirk tätig werden.