Zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern sind Herstellung und Import, Handel, Umgang und Lagerung von Chemikalien und Gefahrstoffen stark reglementiert.
Eines der größten Projekte der EU ist die Erfassung und Bewertung aller in der EU eingesetzten und in den Handel gebrachten Chemikalien (Stoffe und Gemische). Mit REACh (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist im Jahr 2007 die entsprechende EU-Verordnung in Kraft getreten.
Auch die Vereinten Nationen haben mit der Einführung eines global einheitlichen Standards zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien einen enormen Beitrag zur Sicherheit im Umgang und Handel mit gefährlichen Stoffen beigetragen. Das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) wird mittlerweile in den meisten Ländern der Erde verpflichtend eingesetzt und vereinfacht so den grenzüberschreitenden Handel.
Und nicht zuletzt gibt es in Deutschland eine Reihe von Vorschriften und Regelwerken, die den Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen adressieren. Genannt seien hier die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Diese befassen sich zum Beispiel mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (TRGS der 400er- Reihe) oder Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen (TRGS der 500er-Reihe). Die Technischen Regeln sind zu finden auf der Website der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).