Menschen mit Einschränkungen können für ihre Prüfungen einen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so durchgeführt, dass die Prüfung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig benachteiligt.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
- Änderungen bei der Prüfungszeit (z. B. Zeitverlängerung)
- Änderungen der Prüfungsform (z.B. mündliche Prüfung statt schriftlicher Prüfung)
- technische Hilfen (z. B. Sehhilfen)
- Hilfen durch Personen (z.B. ein Gebärdensprach-Dolmetscher)