Beachten Sie die Beschränkungen beim Export

Die vier Säulen der Exportkontrolle

Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung schränken den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ein. Diese Einschränkungen dienen vor allem dem Schutz der Bevölkerung.

Länder Personen Waren Kapital- und Zahlungsverkehr
Embargos werden im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossen. Gegen bestimmte Personen, Organisationen oder Institutionen wurden Sanktionen verhängt. Diese Sanktionen gelten länderunabhängig, also auch innerhalb Deutschlands. Die Ausfuhr von Waren kann in einigen Fällen eingeschränkt sein. Dies betrifft insbesondere Rüstungsgüter, Chemikalien, aber auch die sogenannten Dual-Use-Güter. In bestimmten Fällen unterliegt der Kapital- und Zahlungsverkehr Beschränkungen und es bestehen Meldepflichten für Zahlungen ab 50.000 Euro.

Exportkontrolle - wo finde ich was

Waren

Welche Güter sind betroffen? 

  • Waren: Physische Produkte, Maschinen, etc. 
  • Software: z. B. Standard  und Individualsoftware, Analyse- oder Überwachungssoftware 
  • Technologie Know how: z.B. Konstruktionspläne, Herstellungsverfahren, Entwicklungsdaten, Schulungs- und Supportwissen
Länder

Ein Embargo ist eine staatliche oder internationale Maßnahme, die den Handelsverkehr mit einem anderen Land, bestimmten Personen oder Organisationen einschränkt oder verbietet.

Arten:

  • Totalembargo: Vollständiger Handelsstopp.
  • Partial-/Selektivembargo: Beschränkung auf bestimmte Güter (z.B. Waffen, Technologie).
  • Finanzembargo: Einfrieren von Konten, Verbot von Geldtransfers.
Personen - und Finanzsanktionen

Personen- und Finanzsanktionen sind restriktive Maßnahmen der EU oder UN, um gegen bestimmte Individuen, Organisationen oder Staaten vorzugehen. Finanzinstitute und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden mit den aktuellen Sanktionslisten abzugleichen (Screening). Zahlungen an gelistete Personen sind verboten.

Besonderheiten der Exportkontrolle

Endverwendung & „Catch all“-Regelung

Art. 4 der Dual-Use-Verordnung enthält die europarechtliche "Catch-all"-Regelung. Sie erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, Genehmigungspflichten für den Export nicht gelisteter Güter (d.h. nicht gelistet im Anhang I der Dual-Use-Verordnung) festzulegen. Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Kritische Endverwendung und
  • Kenntnis der kritischen Endverwendung.
Informationen des Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Welche Arten von Genehmigungen gibt es?

Das BAFA bietet für verschiedene Verbringungs-/Ausfuhrvorhaben verschiedene Antragsverfahren an: 

  • Einzelausfuhrgenehmigungen (EAG), die sich in der Regel auf ein konkretes Ausfuhrvorhaben beziehen, 
  • Allgemeine Genehmigungen (AGG) 
  • Sammelgenehmigungen (SAG) 

Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen und müssen nicht beantragt werden. Sie werden von Amts wegen bekannt gegeben und die Ausfuhren gelten automatisch als genehmigt, wenn sie die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Die Inanspruchnahme der Allgemeinen Genehmigungen ist beim BAFA vor der ersten Ausfuhr oder innerhalb von 30 Tagen danach anzuzeigen.

Auf der BAFA Homepage kann mit dem AGG-Finder geprüft werden, ob eine Allgemeine Genehmigung für einen Vorgang verwendet werden kann.

 

Was ist ein Nullbescheid und wann wird ein solcher ausgestellt?

Ergibt sich bei der Überprüfung des Antrags, dass für das Vorhaben tatsächlich keine Genehmigungspflicht besteht, erteilt das BAFA einen sogenannten „Nullbescheid“. Er bescheinigt die Genehmigungsfreiheit der beantragten Ausfuhr und dient zur Vorlage bei den Zollbehörden. Der Nullbescheid trifft nur eine Aussage über das konkret beantragte Geschäft und ist nicht übertragbar.

Was sind Umschlüsselungsverzeichnis und Ausfuhrlistennummer?

Bei der Güterlistenprüfung kann ausgehend von der Warentarifnummer mit Hilfe des Umschlüsselungsverzeichnisses die Ausfuhrlistennummer ermittelt werden. Diese wiederum gibt Auskunft darüber, ob die Güter Gegenstand der Exportkontrolle sind und deshalb entweder einem Ausfuhrverbot oder einer Ausfuhrgenehmigung unterliegen.

Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.

Endverbleibsdokumente

Eine Endverbleibserklärung (EVE) ist ein zentrales Dokument im Außenwirtschaftsrecht, das bestätigt, dass exportierte Güter (insb. Rüstungs-/Dual-Use-Güter) nicht für verbotene Zwecke verwendet werden. Sie ist oft Voraussetzung für Exportgenehmigungen des BAFA 

Informationen des BAFA

Merkblätter des BAFA

Exportkontrolle

Das BAFA informiert in seinem Merkblatt über Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner. Es hat auch ein Merkblatt zur Endverwendung veröffentlicht.

Dual-Use-Verordnung

Am 9. September 2021 trat die neue EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821) in Kraft. Das BAFA hat dazu Merkblätter auf seiner Webseite veröffentlicht.

Firmeninterne Exportkontrolle

Unternehmen müssen ein funktionierendes ICP einrichten. Die BAFA hat ein Merkblatt mit Empfehlungen für ein effektives ICP veröffentlicht.

Ein ICP umfasst u. a.: klare Verantwortlichkeiten, definierte Prüfprozesse, Schulungen, Dokumentation der Prüfungen, regelmäßige Reviews.

Merkblatt des BAFA

Exportkontrolle China und USA

Neben dem europäischen Exportkontrollrecht sind in gewissen Fällen die Exportkontrollregeln anderer Länder relevant.

Insbesondere das US-Re-Exportrecht und das Exportkontrollrecht der VR China.

Hilfetools

BAFA: Elektronische Antragstellung mit ELAN-K2 Ausfuhr

Mit dem ELAN-K2 Ausfuhr-System bietet das BAFA einen kostenlosen Zugang zu fast allen im Ausfuhrbereich benötigten Anträgen. 
Sie können mit dem System u.a. Anträge auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung, Nullbescheid, Voranfrage, Sonstige Anfragen, Auskunft zur Güterliste, Sammelgenehmigungen, Allgemeinen Genehmigungen einreichen.

Information des BAFA
Sanktionslandkarte der Europäischen Union

Um den Unternehmen den Überblick zu erleichtern, gibt es eine Sanktions-Landkarte der Europäischen Union.
Die Webanwendung bietet eine übersichtliche grafische Darstellung der von Sanktionen betroffenen Länder sowie eine Auflistung aller Maßnahmen, betroffener Güter, Firmen und Personen. 

SOLID APP

Mit SOLID APP können Sie Ihre Fragen zum Exportkontrollrecht, zu Rüstungs- oder Dual-Use-Güter, zu US-Re-Exportkontrollrecht oder zu chinesischen Sicherheits- und Exportkontrollrecht einfach prüfen.

 

Hier geht's zur Webseite von SOLID APP

Nützliche Kontakte für die Außenwirtschaft

Links und Adressen

Wir haben Ihnen eine Liste interessanter Internetadressen zusammengestellt, die Ihnen in vielen Bereichen der Außenwirtschaft weiterhelfen kann.

Diese Links helfen Ihnen weiter.

Letzte Aktualisierung: 24.04.2026

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