Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung schränken den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ein. Diese Einschränkungen dienen vor allem dem Schutz der Bevölkerung.
Darf eine Ware aus der EU in ein bestimmtes Drittland gelangen? Bedarf es hierzu einer Genehmigung? Antworten darauf liefert das Exportkontrollrecht. Verstöße gegen diese Regeln können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.