Bei Ein- und Ausfuhren müssen Unternehmen neben den zollrechtlichen Vorgaben auch Verbote und Beschränkungen (VuB) sowie Embargomaßnahmen beachten. Welche Angaben und Codierungen in der Zollanmeldung erforderlich sind, ergibt sich insbesondere aus dem Elektronischen Zolltarif (EZT) und den darin hinterlegten TARIC-Maßnahmen.
Je nach Fall sind Genehmigungs-, Unterlagen- oder Negativcodierungen anzugeben. Genehmigungscodierungen und bestimmte Nachweise sind verpflichtend; Negativcodierungen können die Zollabfertigung erleichtern. Die Codierung setzt dabei immer eine vorherige inhaltliche Prüfung der Ware und der jeweiligen Vorschriften voraus.
- Unterlagencodierungen zeigen, ob eine Beschränkung relevant ist und welche Genehmigung oder Ausnahme vorliegt.
- Negativcodierungen (Y-Codes) bestätigen, dass eine bestimmte Vorschrift nicht greift. Sie sind grundsätzlich freiwillig, können aber die Zollabfertigung beschleunigen.
- Genehmigungscodierungen und vorhandene Nullbescheide sind verpflichtend anzugeben.
- Bei CBAM sind die entsprechenden Codierungen verpflichtend; gegebenenfalls wird eine Registrierung über CERTEX geprüft.
- Für bestimmte Embargoländer gelten besondere Codierungspflichten – teilweise auch für Negativcodierungen.
- Bei Russland und Belarus gibt es zahlreiche zusätzliche Codierungen. Optional können beispielsweise die No-Russia-Clause (Y227) bzw. No-Belarus-Clause (Y230) angegeben werden.
Besondere Sorgfalt ist bei Embargoländern erforderlich. Hier müssen neben der Warennummer auch die aktuellen Sanktionsregelungen, Ausnahmen und erforderlichen Codierungen geprüft werden. Da sich diese Vorgaben ändern können, ist eine regelmäßige Aktualisierung der Informationen wichtig.
Wichtige Informationsquellen:
Zoll online - Startseite - Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Benutzerhandbuch EZT-online Auskunft
Zoll online - TARIC-Auskunftsanwendung - TARIC-Auskunftsanwendung