Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung schränken den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ein. Diese Einschränkungen dienen vor allem dem Schutz der Bevölkerung.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich die folgenden Einschränkungen:
Länder: Embargos werden im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossen.
Personen: Gegen bestimmte Personen, Organisationen oder Institutionen wurden Sanktionen verhängt. Diese Sanktionen gelten länderunabhängig, also auch innerhalb Deutschlands.
Waren: Die Ausfuhr von Waren kann in einigen Fällen eingeschränkt sein. Dies betrifft insbesondere Rüstungsgüter, Chemikalien aber auch die sogenannten Dual-Use-Güter.
Kapital- und Zahlungsverkehr: In bestimmten Fällen unterliegt der Kapital- und Zahlungsverkehr Beschränkungen und es bestehen Meldepflichten für Zahlungen ab 12.500 Euro.