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Russland-Ukraine-Krieg

Mit unserer Themenseite Russland-Ukraine-Krieg wollen wir Sie mit News, Informationen zu den Sanktionen, dem Export und Import, wichtigen Anlaufstellen, Hintergrundinformationen etc. up to date halten.

Aktuelle Meldungen

Russland: Übersicht “No re-export to Russia” clause

: Hier finden Sie eine Übersicht über die „No-Russia-Klausel“, die für Verkäufe in ein Drittland von bestimmten Güter ab dem 20. März 2024 gilt.

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Russland: Update - No-Russia-Klausel

: Die sogenannte „No-Russia-Klausel“ gilt für Verkäufer bestimmter Güter ab dem 20. März 2024. Ziel ist es, eine Sanktionsumgehung zu unterbinden. Eine Musterklausel und die Leitlinien der EU-Kommission wurden jetzt veröffentlicht.

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Russland: 13. Sanktionspaket

: Die Europäische Union hat am 23. Februar 2024 das 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Das Maßnahmenbündel beinhaltet erstmals Maßnahmen gegen Unternehmen aus China, Indien und der Türkei. Insgesamt ergänzt das Paket die Sanktionsliste um…

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Sanktionen

Sanktionspakete Russland

Finanzsanktionen, Exportverbote, Luftraum-Sperrungen und mehr: In Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine baut die westliche Welt ihre Sanktionen gegen die Russische Föderation umfassend aus. Seit den ersten Sanktionen der EU am 23. Februar 2022 aufgrund der russischen Truppenentsendungen in die Regionen Donezk und Luhansk hat die EU weitere restriktive Sanktionsmaßnahmen gegen Russland verhängt. 

Mehr dazu
Sanktionspakete Belarus

Nicht nur gegen Russland, sondern auch gegen Belarus wurden von der Europäischen Union, den USA und zahlreichen anderen Staaten im Zusammenhang mit der Ukraine-Russland-Krise Sanktionen verhängt. Aktuelle Sanktionen anderer Länder finden Sie im Sanktionsbriefing der AHK Russland. Außerdem gibt es eine konsolidierte Fassung des Belarus-Embargos (VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006). 

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Handel mit Luhansk, Donezk, Russland und Belarus

ATLAS: Update Codierung von EU-Sanktionsmaßnahmen in Zollanmeldungen

Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten EU-Sanktionen jeweils separate Informationen zur entsprechenden Codierung der Maßnahmen in Zollanmeldungen veröffentlicht. Die konsolidierten Meldungen und weiterführende Codierungen aus den ATLAS-Infos finden Sie auf der Zollseite sortiert nach Region/Land. Codierungen zu Altverträgen finden Sie hier.

Atlas-Codierungen im Einzelnen

Wiederaufbau der Ukraine

Nach Schätzung summieren sich die Schäden an der Infrastruktur in der Ukraine im Gesundheits- und Bildungswesen bereits auf 1 Billion US-Dollar (US$). Weltweit wächst die Bereitschaft, die Ukraine beim Wiederaufbau zu unterstützen.

Informationen Wiederaufbau der Ukraine - Rebuilding Ukraine

Informationen für Unternehmen zum Russland-Ukraine-Krieg

Logistikbranche und EU-Beförderungsverbot

Lieferungen in die Ukraine und Russland

Immer mehr Logistikdienstleister stellen ihre Lieferungen in die Ukraine und Russland ein. 

Die Deutsche Verkehrs-Zeitung (DVZ) informiert über die Folgen des Angriffs für die Logistikbranche.

 

Belarus erlässt Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge

Die AHK Belarus informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus seit dem 16. April 2022 für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde. 

Dabei dürften EU-Fahrzeuge die belarussische Grenze über bestimmte Kontrollpunkte passieren, um zu 14 speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, an denen die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden könne. Hier finden Sie die Liste mit Umladestellen. 

Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ab 9. April erlassen. 

 

BAFA-Update: EU-Beförderungsverbot für (bela-)russ. Kraftverkehrsunternehmen vom 11.05.2022

1.Gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen

Die Frage der gegenseitigen Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen vom Beförderungsverbot wird in der EU nicht einheitlich gehandhabt:

  • Nach BAFA-Verständnis sollen Ausnahmegenehmigungen EU-weite Anerkennung finden.
  • Während BAFA-Ausnahmegenehmigungen in Polen (nach wie vor) anerkannt werden (beim poln. Finanzministerium wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die das BAFA seit ca. einer Woche seine Genehmigungen sendet), ist dies in Litauen nicht der Fall. Überdies weigert sich Litauen grdsl. auch, selbst Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
  • Lettland erkennt BAFA-Ausnahmegenehmigungen an, fragt aber explizit beim BAFA nach, ob die vorgelegten Genehmigungen vom BAFA ausgestellt wurden.
  • Österreich stellt Ausnahmegenehmigungen nur für sein eigenes Staatsgebiet aus.

2. Ermessen

Das BAFA macht quasi keinen Gebrauch vom Ermessen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Auch hier besteht jedoch keine Einheitlichkeit auf EU-Ebene. 

  • D.h., sofern sich das zu transportierende Gut ohne Weiteres unter eines der in den Ausnahmetatbeständen genannten Güter subsumieren lässt, wird die Genehmigung vom BAFA idR auch erteilt.
  • Litauen hingegen will Genehmigungen nur erteilen, wenn zusätzlich der Nachweis geführt wurde, dass der Transport auf anderem Wege nicht möglich war.

 3. Reichweite der Ausnahmen

 Es ist nach wie vor nicht geklärt, ob die Ausnahmeregelung des Art. 3 l Abs. 4 b) VO 833/2014 bzw. Art. 1zc Abs. 4 b) VO 765/2006 (pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel) auch für den Export gilt.

  • Antragsteller erhalten hier derzeit einen Zwischenbescheid.
  • Die erhoffte Korrektur der entsprechenden Vorschrift wird es wahrscheinlich auch mit dem 6. Sanktionspaket nicht geben.
  • Veterinärmedizinische Erzeugnisse sind keine „medizinischen Erzeugnisse“ und damit nicht von der Ausnahmevorschrift erfasst.
  • Hunde sind keine „Lebensmittel“ und damit nicht von der Ausnahmevorschrift erfasst.

4. Definition „in Russland/Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen“

Laut BAFA kommt es auf die Niederlassung des Kraftverkehrsunternehmens, das den Transport durchführt, an – und nicht auf das Kennzeichen.

  • Aber: vom Gebrauch (bela-)russischer Kennzeichen wird dennoch abgeraten, weil sich in der Praxis zeigt, dass der Zoll auf die Kennzeichen abstellt und entsprechende Transporte (vorerst) stoppt.
  • Außerdem kann das BAFA keine Aussage darüber treffen, wie die Transitstaaten mit LKW mit (bela-)russischer Kennzeichen verfahren.
  • Einzelne natürliche Personen fallen laut BAFA nur dann unter die „Kraftverkehrsunternehmens“-Definition, wenn sie mit ihrem eigenen LKW Güter befördern – also idR nicht, wenn sie für nicht (bela-)russ. Transportunternehmen lediglich als angestellte Fahrer Güter mit den LKW des Unternehmens befördern. 

5. Bearbeitungsdauer

Das BAFA hofft, Ausnahmegenehmigungsanträge innerhalb einer Woche zu bewilligen.

Informationen des BAFA
Einschränkungen beim Präferenzabkommen EU-Ukraine

Auswirkungen auf das Präferenzabkommen

Die aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und der Ukraine.
Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.

Einzelheiten sind dem nachstehenden Link zu entnehmen:

Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bis auf Weiteres ausgesetzt

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, den 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.

Am Samstag, den 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab. (Quelle: AGA Portal)

SWIFT-Ausschluss für sieben Banken

Swift-System

Die EU hat ihre Sanktionen gegen russische Geldhäuser konkretisiert: Sieben russische Banken werden vom SWIFT-System ausgeschlossen - ausgenommen sind aber die Sberbank und die Gazprombrank.

Die Europäische Union (EU) hat ihre Sanktionen zum Ausschluss einiger russischer Finanzinstitute aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk SWIFT in Kraft gesetzt. Wie aus der Verordnung 2022/345 und Verordnung 2022/350 hervorgeht, trifft der SWIFT-Ausschluss sieben Banken. Es handelt sich um die zweitgrößte Bank Russlands VTB sowie die Bank Otkritie, die Novikombank, die Staatsbank Promsvyazbank, die Bank Rossiya, die Sovcombank sowie die Staatsbank VEB.

Die größte russische Bank Sberbank sowie die Gazprombank sind dagegen nicht betroffen. Ein hochrangiger EU-Beamter begründete dies damit, dass einige EU-Länder besonders abhängig von Energielieferungen aus Russland seien - dazu gehört auch Deutschland. Sberbank und Gazprombank seien die wichtigsten Banken für die Bezahlung der Energielieferungen. Es sei nicht möglich, bestimmte Transaktionen von einem SWIFT-Ausschluss auszunehmen.

Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von zehn Tagen. Dies soll dem Beamten zufolge den Übergang für die heimischen Banken erleichtern. Er betonte zudem, dass die EU gegen die Sberbank und die Gazprombank bereits andere Sanktionen verhängt habe. Ihm zufolge sind mittlerweile mehr als 80 Prozent der russischen Banken von EU-Sanktionen betroffen.

Weiterhin ist es verboten, auf Euro lautende Banknoten nach Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland – einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands – oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

Quelle: Rat der europäischen Union, Stand 03.02.2022

Abwicklung von Altverträgen

Prüfen Sie Ihre Altverträge

Auf der Seite des BAFA findet man auch Informationen, ob Altverträge jetzt noch erfüllt werden können. Grundsätzlich überlagern die Sanktionen die bereits geschlossene Verträge, das heißt die Sanktionen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Es ist daher für Altverträge eine Neubewertung und Prüfung bezüglich der Sanktionen erforderlich. 

Bitte beachten Sie diverse Bestimmungen zu den Altvertragsregelungen, die verschiedene Vertragsgestaltungen erfassen. Grundsätzlich sind dabei zwei Fristen relevant: zum einem, wann der Vertrag geschlossen wurde und zum anderen, bis wann der Vertrag abgewickelt werden muss. Bei  dem Abschluss vor dem jeweiligen Stichtag ist zu beachten, dass der Abschluss des Vertrages vollständig erfolgt sein muss. Das heißt im Einzelfall ist anhand der Vertragsauslegung zu ermitteln, wann die jeweilige Lieferverpflichtung genau eingetreten ist.

Informationen des BAFA zu Altverträgen
Angebote, Vertragsabschluss und Vermittlungsleistungen

Vorsicht bei dem Kaufvertrag vorgelagerten Tätigkeiten

Die Sanktionsbestimmungen müssen grundsätzlich von dem Ausführer beachten werden. Aber die Sanktionsmaßnahmen können auch vorgelagerte Tätigkeiten erfassen, wie z.B. Angbotserstellung und Vermittlungsleistungen.

Beispiel:

  1. Lieferung innerhalb Deutschland, aber Kenntnis, dass die Ware nach Russland weiter geliefert wird. Ansich ist der nach Russland liefernde Unternehmer in der Pflicht, die Sanktionen zu beachten. Da aber auch reine Verkaufsabschlüsse und Angebote von den Sanktionsregelungen erfasst werden, kann der rein innerdeutsche Vetrag unter die Sanktionsregelungen fallen.
  2. Sie vermitteln einen Auftrag nach Russland an Ihren chinesischen Mutter-/Tochterkonzern. Grundsätzlich wirken die EU-Sanktionen nicht extraterritorial. ABER, dies gilt nicht, wenn konzernintern Einfluss auf die chinesische Lieferung nach Russland besteht. Dies betrifft in diesem Beispiel die Weiterleitung des Auftrags (Vermittlung) nach China und Vermittlungsleistung unterfällt den Sanktionen.

 

 

Ukraine-Importe

EU: Abschaffung von Zöllen auf Ukraine-Importe

Am 24.05.2022 hat der Rat eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse in Bezug auf bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. Konkret entfallen ein Jahr lang sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU. Der Vorschlag betrifft hauptsächlich bestehende Agrar- und Antidumpingzölle. Laut EU-Kommission betrugen die EU-Zolleinahmen der betroffenen Produkte aus der Ukraine 2021 65,6 Millionen Euro. Die Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Zur Verordnung gelangen Sie hier.

 

Vereinfachung im Warenverkehr mit der Ukraine

Gemeinsames Versandverfahren

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.

Von der Europäischen Kommission wurde eine Guidance veröffentlicht, die vom staatlichen Zolldienst der Ukraine für Wirtschaftsbeteiligte erstellt wurde, die das gemeinsame Versandverfahren in die Ukraine und aus der Ukraine nutzen möchten.

 

Guidance Common Transit procedure trade with UA (in englischer Sprache)

Russland-Ukraine-Krieg: Migration, Integration, Ausländerrecht und Arbeitsmarkt

Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine kommen in Bayern an. Viele wollen schnellstmöglich arbeiten. Was müssen sie beachten? Was können Unternehmen tun, damit Ukrainer den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen?

Weitere Informationen dazu

Hilfe für die Ukraine

#WirtschaftHilft

Der DIHK hat auf seiner Homepage Informationen zusammengetragen, wie Unternehmen den Menschen in der Ukraine helfen können. Auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben zur Koordinierung von Ukraine-Hilfen die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen. 

Ukraine-Hilfen

Es ist überwältigend, wie schnell und großzügig die Menschen in Bayern bereit sind, im Rahmen der Ukrainekrise Hilfe zu leisten. Mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können, erfahren Sie in den folgenden Links.

Unterfanken hilft

Der Krieg in der Ukraine wird zu einem erheblichen Flüchtlingsstrom auch nach Deutschland, Bayern und Unterfranken führen. Die Regierung von Unterfranken hat auf ihrer Webseite Informationen zur Flüchtlingshilfe und zur Registrierung bereitgestellt.

Informationen zur Flüchtlingshilfe

Russland: Deutsch-russische Wirtschaftsbeziehungen schon vor Invasion auf Talfahrt

Die Hälfte der deutschen Unternehmen mit wirtschaftlichen Verbindungen nach Russland beurteilt die Lage und Perspektive ihrer entsprechenden Geschäfte negativ. Das geht aus der bislang noch unveröffentlichten IHK-Umfrage „Going International 2022“ unter insgesamt knapp 2.700 auslandsaktiven Unternehmen hervor, die gerade vom DIHK ausgewertet wird und auf Antworten bis zum 11. Februar beruht. Davon unterhalten rund 1.200 Unternehmen, also rund 45 Prozent, Geschäftsbeziehungen zu Russland. Von ihnen hatten auch bereits vor der aktuellen Zuspitzung der Russland-Ukraine-Krise nur neun Prozent eine Verbesserung der Geschäfte erwartet, 49 Prozent gingen von einer Verschlechterung aus. Damit sinken die Erwartungen der deutschen Unternehmen auf einen Stand wie der DIHK ihn zuletzt 2014/15 für die gesamte Eurasische Region nach der Annexion der Krim durch Russland ermittelt hatte. In keinem Land der Welt wird die Geschäftsperspektive derzeit negativer beurteilt wie in Russland. Der DIHK rechnet jetzt mit einer weiteren Eintrübung, da neben den bestehenden Handelshemmnissen nun auch zusätzliche Sanktionen der EU und der USA hinzukommen.

Sonderauswertung Russland Going International 2022

Weiterführende Informationen

Information der AHK und der Bayerischen Auslandsrepräsentanz

Auch die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer, die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer sowie die Auslandrepräsentanz des Bayerischen Wirtschaftsministeriums informieren auf ihren Websites zur aktuellen Situation.

Informationen zum Nachbarland Belarus

Der Krieg in der Ukraine hat auch Auswirkungen auf das Nachbarland Belarus. Informationen dazu hat die AHK vorort veröffentlicht.

Information des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Situation in der Ukraine

Das Auswärtige Amt hat auf seiner Website Informationen zur aktuellen Situation in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beantwortet es Fragen über die Kristenhotline: +49 (0) 30 / 5000 3000

Information des Auswärtigen Amtes
Außenwirtschaftsportal Bayern

Das Außenwirschaftsportal hat eine Seite mit Informationen und Veranstaltungshinweisen eingerichtet.

Zur Webseite
Informationen des Zoll

Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Webseite Zölle, Außenwirtschaftsrecht sowie Verbote und Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

Zur Webseite des Zolls
Informationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) wurde ein neuer InfoDesk eingerichtet.

InfoDesk Ukraine und Östliche Partnerschaft

Ansprechpartner

International

Kurt Treumann

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Silvia Engels-Fasel

Assessorin jur.
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  • Warenverkehr, Ursprungs- und Präferenzrecht
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Corinna Schreck

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Referentin Recht und Steuern | International
Würzburg

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  • Außenwirtschaftsrecht
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  • Außenwirtschaftsrecht
Christian Hirsch

B.A. Political and Social Studies
Berater International
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  • Erstauskünfte Außenwirtschaft, Beratung zu Import und Export
  • Organisation Außenwirtschaftsausschuss
  • Carnets A.T.A. / C.P.D., Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonst. Bescheinigungen
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Marika Gößwein

Beraterin International
Würzburg

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  • Ausstellung von Carnets A.T.A/C.P.D und sonstige Außenwirtschaftsformulare
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Melissa Werner

Beraterin International und Standortpolitik
Geschäftsstelle
Schweinfurt

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