Informationen für Unternehmer

#WirtschaftHilft

Russland-Ukraine-Krieg

Momentan überschlagen sich die Berichterstattungen zur Invasion Russlands in der Ukraine.  Auch Mainfränkische Unternehmen blicken besorgt auf die Krise. Betroffenen Unternehmen empfehlen wir tagesaktuell sich auf dem Laufenden zu halten und dabei offizielle Quellen zu nutzen. Mit unserer Themenseite Russland-Ukraine-Krieg wollen wir Sie mit News, Informationen zu den Sanktionen, dem Export und Import, wichtigen Anlaufstellen, Hintergrundinformationen etc. up to date halten.

Aktuelle Meldungen

Ukraine: Gemeinsames Versandverfahren

: Informationen für Wirtschaftsbeteiligte und Bürgen

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Russland: 10. Sanktionspaket verabschiedet

: Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung des 10. Sanktionspakets vom 24./25. Februar 2023 die Sanktionen gegen Russland erneut verschärft.

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Ukraine: Informationen zum Wiederaufbau

: Nach Schätzungen summieren sich die Schäden an der Infrastruktur in der Ukraine im Gesundheits- und Bildungswesen bereits auf 1 Billion US-Dollar (US$). Das ist das Fünffache der jährlichen Wirtschaftsleistung des Landes. Weltweit wächst die…

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Sanktionen

Sanktionspakete Russland

Finanzsanktionen, Exportverbote, Luftraum-Sperrungen und mehr: In Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine baut die westliche Welt ihre Sanktionen gegen die Russische Föderation umfassend aus. Seit den ersten Sanktionen der EU am 23. Februar 2022 aufgrund der russischen Truppenentsendungen in die Regionen Donezk und Luhansk hat die EU weitere restriktive Sanktionsmaßnahmen gegen Russland verhängt. 

Mehr dazu
Sanktionspakete Belarus

Nicht nur gegen Russland, sondern auch gegen Belarus wurden von der Europäischen Union, den USA und zahlreichen anderen Staaten im Zusammenhang mit der Ukraine-Russland-Krise Sanktionen verhängt. Aktuelle Sanktionen anderer Länder finden Sie im Sanktionsbriefing der AHK Russland. Außerdem gibt es eine konsolidierte Fassung des Belarus-Embargos (VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006). 

Mehr dazu
Handel mit Luhansk, Donezk, Russland und Belarus

ATLAS: Update Codierung von EU-Sanktionsmaßnahmen in Zollanmeldungen

Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten EU-Sanktionen jeweils separate Informationen zur entsprechenden Codierung der Maßnahmen in Zollanmeldungen veröffentlicht. Die konsolidierten Meldungen und weiterführende Codierungen aus den ATLAS-Infos finden Sie auf der Zollseite sortiert nach Region/Land. Codierungen zu Altverträgen finden Sie hier.

Atlas-Codierungen im Einzelnen

Wiederaufbau der Ukraine

Nach Schätzung summieren sich die Schäden an der Infrastruktur in der Ukraine im Gesundheits- und Bildungswesen bereits auf 1 Billion US-Dollar (US$). Weltweit wächst die Bereitschaft, die Ukraine beim Wiederaufbau zu unterstützen.

Informationen Wiederaufbau der Ukraine - Rebuilding Ukraine

Entlastungspakete für Unternehmer und Bürger

Wirtschaftspaket vom 8. April 2022 - Großbürgschaftsprogramme

Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt.

Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.

Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogrammen

Wer wird gefördert?
Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen

Was kann verbürgt werden?
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Programmbefristung:
Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen
Wirtschaftspaket vom 8. April 2022 - KfW-Sonderprogramm

KfW-Sonderprogramm

Die KfW hat mit dem KfW-Kreditprogramm „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ ein Programm aufgelegt, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.

Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten

  • eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
  • eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
  • 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • max. 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen
Maßnahmenpaket Hohe Energiekosten vom 23. März 2022

Entlastung bei hohen Energiekosten

Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom 23. März 2022 im Grundsatz auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. April 2022 werden diese Maßnahmen nun umgesetzt. Das Paket beinhaltet umfassende Maßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Familien. Es werden diejenigen entlastet, die wirtschaftlich am stärksten betroffen sind. Die Maßnahmen sollen nun in mehreren Gesetzgebungsprozessen umgesetzt werden.

Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.
  • Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen von 200 Euro.
  • Vergünstigte Tickets für den ÖPNV.
Entlastungen der Bundesregierung
Steuerentlastungspaket vom 16. März 2022

Steuerentlastungen

Mit dem ersten Entlastungspaket hatte die Bundesregierung bereits eine Reihe umfangreicher Maßnahmen zur Entlastung beschlossen. Dazu zählt das Steuerentlastungsgesetz 2022, das am 16. März 2022 vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Danach gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.
Entlastungen der Bundesregierung
Steuerhilfegesetz vom 16. Februar 2022

Steuerliche Entlastungen mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz

Weitere steuerliche Entlastungen wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, auf das sich das Kabinett am 16. Februar 2022 verständigt hat:

  • Erweiterte Verlustverrechnung,
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
  • Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
  • Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro und
  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.
Entlastungen der Bundesregierung
Unterstützung bayerischer Unternehmen

Ministerrat passt LfA-Instrumente zur Unterstützung bayerischer Unternehmen an

Der bayrische Ministerrat hat das Bürgschaftsinstrumentarium für bayerische Unternehmen, die infolge des Krieges in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ausgebaut.

Konkret wird das Instrumentarium für Unternehmen, die infolge des Krieges vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wie folgt angepasst:

  •  LfA-Bürgschaften werden mit einem Höchstbetrag von 30 Millionen Euro angeboten. Bei einem höheren Finanzierungsbedarf oder bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 500 Mio. Euro können Staatsbürgschaften beantragt werden.
  •  Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen können mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent, in besonders begründeten Einzelfällen mit bis zu 90 % beantragt werden.

Damit stehen betroffenen Unternehmen weitgehend die Bürgschaftskonditionen zur Verfügung, die bereits während der Corona-Pandemie galten und zur Stabilisierung einer Vielzahl von bayerischen Betrieben beitragen konnten.

 

Pressemitteilung StMWi
Energiekostenzuschuss

BAFA startet Verfahren für befristeten Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.

Ab 15. Juli 2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Um Anreize für einen Mehrverbrauch von Erdgas zu verhindern, ist das zuschussfähige Volumen in den Monaten Juli bis September 2022 auf 80 Prozent des Verbrauchs im entsprechenden Monat im Jahr 2021 begrenzt. Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Anträgemüssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, so dass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass das ELAN-K2 Online-Portal seit Freitag, den 15. Juli 2022 ab 10 Uhr für die Antragstellung zur Verfügung steht.

 

Link zum Antragsportal
FAQs zu Steuervorteile bei Unterstützung von Ukraine Geschädigten

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF)  hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht.

Das BMF hat durch Schreiben vom 17.3.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013; BStBl I S.330, vom 31.3.2022 - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001; BStBl I S. 345 sowie vom 7.6.2022 - IV C 4-S 2223/19/10003 :017 nicht nur konstatiert, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland die Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen erfahren, sondern auch konkrete Maßnahmen verfügt. Die sich durch alle Steuerarten ziehenden Regelungen betreffen Sachspenden zur Unterstützung von Flüchtlingen, Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, Arbeitslohnspenden sowie die Unterbringung. 

FAQ des BMF

Förderpaket Auslandsmärkte: Russland-Ukraine-Krieg

Bayerische Förderprogramme

Der Angriff Russlands auf die Ukraine wird große wirtschaftliche Auswirkungen für bayerische Unternehmen haben. Mit Bayerns Internationalisierungs-Förderpaket werden Unternehmen unterstützt, neue Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen im Ausland auszubauen.

Zum Außenwirtschaftsportal
Kreditprogramme

BMWK befindet sich im Austausch mit der KfW, um Einzelheiten eines Programms für betroffene Unternehmen zu klären. Ddie EU-Kommission hat einen ersten Entwurf eines Beihilferahmens in Anlehnung am Temporary Framework im Zuge der Corona-Pandemie vorgelegt. In der Zwischenzeit können bereits jetzt die bestehenden ERP- und KfW-Förderkreditprogramme zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs herangezogen werden.

Informationen für Unternehmen zum Russland-Ukraine-Krieg

Logistikbranche und EU-Beförderungsverbot

Lieferungen in die Ukraine und Russland

Immer mehr Logistikdienstleister stellen ihre Lieferungen in die Ukraine und Russland ein. 

Die Deutsche Verkehrs-Zeitung (DVZ) informiert über die Folgen des Angriffs für die Logistikbranche.

 

Belarus erlässt Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge

Die AHK Belarus informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus seit dem 16. April 2022 für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde. 

Dabei dürften EU-Fahrzeuge die belarussische Grenze über bestimmte Kontrollpunkte passieren, um zu 14 speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, an denen die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden könne. Hier finden Sie die Liste mit Umladestellen. 

Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ab 9. April erlassen. 

 

BAFA-Update: EU-Beförderungsverbot für (bela-)russ. Kraftverkehrsunternehmen vom 11.05.2022

1.Gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen

Die Frage der gegenseitigen Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen vom Beförderungsverbot wird in der EU nicht einheitlich gehandhabt:

  • Nach BAFA-Verständnis sollen Ausnahmegenehmigungen EU-weite Anerkennung finden.
  • Während BAFA-Ausnahmegenehmigungen in Polen (nach wie vor) anerkannt werden (beim poln. Finanzministerium wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die das BAFA seit ca. einer Woche seine Genehmigungen sendet), ist dies in Litauen nicht der Fall. Überdies weigert sich Litauen grdsl. auch, selbst Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
  • Lettland erkennt BAFA-Ausnahmegenehmigungen an, fragt aber explizit beim BAFA nach, ob die vorgelegten Genehmigungen vom BAFA ausgestellt wurden.
  • Österreich stellt Ausnahmegenehmigungen nur für sein eigenes Staatsgebiet aus.

2. Ermessen

Das BAFA macht quasi keinen Gebrauch vom Ermessen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Auch hier besteht jedoch keine Einheitlichkeit auf EU-Ebene. 

  • D.h., sofern sich das zu transportierende Gut ohne Weiteres unter eines der in den Ausnahmetatbeständen genannten Güter subsumieren lässt, wird die Genehmigung vom BAFA idR auch erteilt.
  • Litauen hingegen will Genehmigungen nur erteilen, wenn zusätzlich der Nachweis geführt wurde, dass der Transport auf anderem Wege nicht möglich war.

 3. Reichweite der Ausnahmen

 Es ist nach wie vor nicht geklärt, ob die Ausnahmeregelung des Art. 3 l Abs. 4 b) VO 833/2014 bzw. Art. 1zc Abs. 4 b) VO 765/2006 (pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel) auch für den Export gilt.

  • Antragsteller erhalten hier derzeit einen Zwischenbescheid.
  • Die erhoffte Korrektur der entsprechenden Vorschrift wird es wahrscheinlich auch mit dem 6. Sanktionspaket nicht geben.
  • Veterinärmedizinische Erzeugnisse sind keine „medizinischen Erzeugnisse“ und damit nicht von der Ausnahmevorschrift erfasst.
  • Hunde sind keine „Lebensmittel“ und damit nicht von der Ausnahmevorschrift erfasst.

4. Definition „in Russland/Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen“

Laut BAFA kommt es auf die Niederlassung des Kraftverkehrsunternehmens, das den Transport durchführt, an – und nicht auf das Kennzeichen.

  • Aber: vom Gebrauch (bela-)russischer Kennzeichen wird dennoch abgeraten, weil sich in der Praxis zeigt, dass der Zoll auf die Kennzeichen abstellt und entsprechende Transporte (vorerst) stoppt.
  • Außerdem kann das BAFA keine Aussage darüber treffen, wie die Transitstaaten mit LKW mit (bela-)russischer Kennzeichen verfahren.
  • Einzelne natürliche Personen fallen laut BAFA nur dann unter die „Kraftverkehrsunternehmens“-Definition, wenn sie mit ihrem eigenen LKW Güter befördern – also idR nicht, wenn sie für nicht (bela-)russ. Transportunternehmen lediglich als angestellte Fahrer Güter mit den LKW des Unternehmens befördern. 

5. Bearbeitungsdauer

Das BAFA hofft, Ausnahmegenehmigungsanträge innerhalb einer Woche zu bewilligen.

Informationen des BAFA
Einschränkungen beim Präferenzabkommen EU-Ukraine

Auswirkungen auf das Präferenzabkommen

Die aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und der Ukraine.
Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.

Einzelheiten sind dem nachstehenden Link zu entnehmen:

Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bis auf Weiteres ausgesetzt

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, den 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.

Am Samstag, den 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab. (Quelle: AGA Portal)

SWIFT-Ausschluss für sieben Banken

Swift-System

Die EU hat ihre Sanktionen gegen russische Geldhäuser konkretisiert: Sieben russische Banken werden vom SWIFT-System ausgeschlossen - ausgenommen sind aber die Sberbank und die Gazprombrank.

Die Europäische Union (EU) hat ihre Sanktionen zum Ausschluss einiger russischer Finanzinstitute aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk SWIFT in Kraft gesetzt. Wie aus der Verordnung 2022/345 und Verordnung 2022/350 hervorgeht, trifft der SWIFT-Ausschluss sieben Banken. Es handelt sich um die zweitgrößte Bank Russlands VTB sowie die Bank Otkritie, die Novikombank, die Staatsbank Promsvyazbank, die Bank Rossiya, die Sovcombank sowie die Staatsbank VEB.

Die größte russische Bank Sberbank sowie die Gazprombank sind dagegen nicht betroffen. Ein hochrangiger EU-Beamter begründete dies damit, dass einige EU-Länder besonders abhängig von Energielieferungen aus Russland seien - dazu gehört auch Deutschland. Sberbank und Gazprombank seien die wichtigsten Banken für die Bezahlung der Energielieferungen. Es sei nicht möglich, bestimmte Transaktionen von einem SWIFT-Ausschluss auszunehmen.

Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von zehn Tagen. Dies soll dem Beamten zufolge den Übergang für die heimischen Banken erleichtern. Er betonte zudem, dass die EU gegen die Sberbank und die Gazprombank bereits andere Sanktionen verhängt habe. Ihm zufolge sind mittlerweile mehr als 80 Prozent der russischen Banken von EU-Sanktionen betroffen.

Weiterhin ist es verboten, auf Euro lautende Banknoten nach Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland – einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands – oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

Quelle: Rat der europäischen Union, Stand 03.02.2022

Abwicklung von Altverträgen

Prüfen Sie Ihre Altverträge

Auf der Seite des BAFA findet man auch Informationen, ob Altverträge jetzt noch erfüllt werden können. Grundsätzlich überlagern die Sanktionen die bereits geschlossene Verträge, das heißt die Sanktionen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Es ist daher für Altverträge eine Neubewertung und Prüfung bezüglich der Sanktionen erforderlich. 

Bitte beachten Sie diverse Bestimmungen zu den Altvertragsregelungen, die verschiedene Vertragsgestaltungen erfassen. Grundsätzlich sind dabei zwei Fristen relevant: zum einem, wann der Vertrag geschlossen wurde und zum anderen, bis wann der Vertrag abgewickelt werden muss. Bei  dem Abschluss vor dem jeweiligen Stichtag ist zu beachten, dass der Abschluss des Vertrages vollständig erfolgt sein muss. Das heißt im Einzelfall ist anhand der Vertragsauslegung zu ermitteln, wann die jeweilige Lieferverpflichtung genau eingetreten ist.

Informationen des BAFA zu Altverträgen
Angebote, Vertragsabschluss und Vermittlungsleistungen

Vorsicht bei dem Kaufvertrag vorgelagerten Tätigkeiten

Die Sanktionsbestimmungen müssen grundsätzlich von dem Ausführer beachten werden. Aber die Sanktionsmaßnahmen können auch vorgelagerte Tätigkeiten erfassen, wie z.B. Angbotserstellung und Vermittlungsleistungen.

Beispiel:

  1. Lieferung innerhalb Deutschland, aber Kenntnis, dass die Ware nach Russland weiter geliefert wird. Ansich ist der nach Russland liefernde Unternehmer in der Pflicht, die Sanktionen zu beachten. Da aber auch reine Verkaufsabschlüsse und Angebote von den Sanktionsregelungen erfasst werden, kann der rein innerdeutsche Vetrag unter die Sanktionsregelungen fallen.
  2. Sie vermitteln einen Auftrag nach Russland an Ihren chinesischen Mutter-/Tochterkonzern. Grundsätzlich wirken die EU-Sanktionen nicht extraterritorial. ABER, dies gilt nicht, wenn konzernintern Einfluss auf die chinesische Lieferung nach Russland besteht. Dies betrifft in diesem Beispiel die Weiterleitung des Auftrags (Vermittlung) nach China und Vermittlungsleistung unterfällt den Sanktionen.

 

 

Ukraine-Importe

EU: Abschaffung von Zöllen auf Ukraine-Importe

Am 24.05.2022 hat der Rat eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse in Bezug auf bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. Konkret entfallen ein Jahr lang sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU. Der Vorschlag betrifft hauptsächlich bestehende Agrar- und Antidumpingzölle. Laut EU-Kommission betrugen die EU-Zolleinahmen der betroffenen Produkte aus der Ukraine 2021 65,6 Millionen Euro. Die Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Zum Verordnungsentwurf gelangen Sie hier.

 

Auswirkungen des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine auf Bayern

Der im Februar begonnene Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine hat Auswirkungen auf viele Teile der Wirtschaft, Politik und der Gesellschaft. Als Informationsdienstleister des Freistaats hat das Bayerische Landesamt für Statistik daher seit September 2022 eine Auswahl an hauseigenen statistischen Veröffentlichungen in Form eines Themendossiers zusammengestellt. Es zeigt exemplarisch auf, wie vielfältig der Krieg Einfluss auf unser Land nimmt. So finden sich die Auswirkungen des Konflikts in einigen der amtlichen Statistiken – abgeleitet aus geprüften, qualitativ hochwertigen Daten und Fakten – bereits wieder. Zusätzlich erstellte Grafiken runden das Informationsangebot des Dossiers ab und veranschaulichen die Sachverhalte.

Die Themensammlung bündelt einzelne aktuell relevante Statistiken des Landesamts aus den Bereichen Bevölkerung, Wirtschaft, Verbraucherpreise, Landwirtschaft sowie Energie. Es wird schrittweise inhaltlich und mit der aktuellen Datenlage der amtlichen Statistik erweitert. Da qualitätsgesicherte Statistiken teilweise einem zeitlichen Versatz unterliegen, sind weitere Aktualisierungen im Quartalstakt vorgesehen.

 

Dezember-Aktualisierung des Themendossiers

Russland-Ukraine-Krieg: Migration, Integration, Ausländerrecht und Arbeitsmarkt

Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine kommen in Bayern an. Viele wollen schnellstmöglich arbeiten. Was müssen sie beachten? Was können Unternehmen tun, damit Ukrainer den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen?

Weitere Informationen dazu

Energieversorgung - Informationen für Unternehmer

Welche Folgen hat der Russland-Ukraine-Krieg und die damit einhergehenden Sanktionen und Gegensanktionen auf die Energieversorgung?

Mehr dazu

Hilfe für die Ukraine

#WirtschaftHilft

Der DIHK hat auf seiner Homepage Informationen zusammengetragen, wie Unternehmen den Menschen in der Ukraine helfen können. Auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben zur Koordinierung von Ukraine-Hilfen die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen. 

Ukraine-Hilfen

Es ist überwältigend, wie schnell und großzügig die Menschen in Bayern bereit sind, im Rahmen der Ukrainekrise Hilfe zu leisten. Mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können, erfahren Sie in den folgenden Links.

Unterfanken hilft

Der Krieg in der Ukraine wird zu einem erheblichen Flüchtlingsstrom auch nach Deutschland, Bayern und Unterfranken führen. Die Regierung von Unterfranken hat auf ihrer Webseite Informationen zur Flüchtlingshilfe und zur Registrierung bereitgestellt.

Informationen zur Flüchtlingshilfe
Geschäftsbeziehung Mainfranken-Ukraine

Uns sind etwas über 101 Unternehmen aus Mainfranken bekannt, die in die Ukraine exportieren. Auffällig ist dabei der Maschinenbau. 20 mainfränkische Unternehmen importieren aus der Ukraine (verhältnismäßig wenig). Drei mainfränkische Unternehmen sind mit einer Niederlassung und zwei sogar mit einer Produktion (Leoni und Knauf) direkt vor Ort tätig. Im Falle von Knauf gibt es mehrere Adressen in der Ukraine. Ein Werk befindet sich im Donbass.

Geschäftsbeziehungen Mainfranken-Russland

Uns sind 150 Unternehmen bekannt, die aus Mainfranken nach Russland exportieren. Darunter befinden sich Exporte aus den Bereichen Automotive, Maschinen und -teile, Elektronik, Textilien.

20 mainfränkische Unternehmen sind uns bekannt, die aus Russland Waren importieren. Darunter befinden sich Unternehmen bspw. aus den Bereichen Lebensmittel, Rohstoffe und Baustoffe. 11 Unternehmen aus Mainfranken haben in Russland eine Niederlassung (Automotive, Bau, Maschinenbau) und drei eine Produktion (Automotive, Bau).

Geschäftsbeziehung Mainfranken-Ukraine

Der Auslandsmarkt Ukraine

Die Ukraine hat 44,13 Mio. Einwohner und damit potenzielle Konsumenten.
Die Ukraine zählt zu den größten Staaten Europas. Das Land punktet mit dem großen Binnenmarkt, der geografischen Nähe zur EU, dem Freihandelsabkommen mit der EU oder auch umfangreichen landwirtschaftliche Ressourcen. Bisher blieb die Ukraine aber weit unter seinen Möglichkeiten. In der Ukraine sind schätzungsweise 2.000 Unternehmen mit deutscher Beteiligung aktiv (50.000 Arbeitsplätze). Unter „normalen“ Geschäftsbedingungen: Dem Land kann ein enormes wirtschaftliches Potenzial zugesprochen werden. Chancen können u.a. durch eine starke IT-Branche, viele Hochschulabsolventen im technischen Bereich oder auch die Möglichkeit einer besseren Einbindung in Zuliefererketten gesehen werden.

Geschäftsbeziehungen Bayern mit der Ukraine:
Im Ranking der bayerischen Exporte belegt die Ukraine Rang 38

Geschäftsbeziehungen Mainfranken-Russland

Der Auslandsmarkt Russland

Russland hat 144,1 Mio. Einwohner und damit potenzielle Konsumenten.

Dezember 2021 schrieb die GTAI, dass die russische Wirtschaft im dritten Coronajahr auf Wachstumskurs sein würde. Unter „normalen“ Geschäftsbedingungen. Zu den Problemen des Marktes zählen der volatile Rubelkurs, die hohe Abhängigkeit von Öl und Gas, Protektionismus und Bürokratie. Der Ressourcenreichtum und die Lage zwischen Europa und Asien machen Russland attraktiv für Investoren. Die gut ausgebildete Bevölkerung und die große Akzeptanz für digitale Technologien sorgen für Dynamik im IT-Sektor.

Geschäftsbeziehungen Bayern mit Russland:
Im Ranking der bayerischen Exporte belegt Russland Rang 17 und bei den Importen Rang 10. Im Ranking der wichtigsten Handelspartner Bayerns belegt Russland Platz 14.


Anmerkungen Russland:
a) In Bezug auf die Sanktionen der EU gegen RU, ist davon auszugehen, dass es unwahrscheinlich ist, dass es wirtschaftliche Hilfemaßnahmen für davon betroffene Unternehmen geben wird. Dazu schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wie folgt: „Sanktionen waren bisher (z. B. Iran, Libyen, Syrien) kein Anlass für Ausgleichsmaßnahmen. Hier gilt der Grundsatz, dass jedes Unternehmen die allgemeinen Risiken eines Auslandsgeschäfts, für das sich die Bedingungen rasch ändern können, selbst trägt.“

b)Laut Vorauswertung der aktuellen DIHK-Umfrage Going International ergab der Fragekomplex zu Russland, dass das Land Rang 4 hinsichtlich protektionistischer Maßnahmen belegt. Die russische Seite der Zollbehörden kann bei der Einfuhr mitunter sehr kleinteilig und unberechenbar sein. Anscheinend standen bisher spezielle Branchen und Unternehmen besonders im Kreuzfeuer (bspw. SKF). Im Hinblick auf die Eurasische Wirtschaftsunion, in der Russland Mitglied ist, ist die Verzollungsproblematik ebenfalls stark ausgeprägt. Hier reichten wir vor zwei Wochen auf Impuls des DIHK eine Sachdarstellung der Problematik an die EAWU (Hr. Burkov/EEC-Commission) weiter.

Russland: Deutsch-russische Wirtschaftsbeziehungen schon vor Invasion auf Talfahrt

Die Hälfte der deutschen Unternehmen mit wirtschaftlichen Verbindungen nach Russland beurteilt die Lage und Perspektive ihrer entsprechenden Geschäfte negativ. Das geht aus der bislang noch unveröffentlichten IHK-Umfrage „Going International 2022“ unter insgesamt knapp 2.700 auslandsaktiven Unternehmen hervor, die gerade vom DIHK ausgewertet wird und auf Antworten bis zum 11. Februar beruht. Davon unterhalten rund 1.200 Unternehmen, also rund 45 Prozent, Geschäftsbeziehungen zu Russland. Von ihnen hatten auch bereits vor der aktuellen Zuspitzung der Russland-Ukraine-Krise nur neun Prozent eine Verbesserung der Geschäfte erwartet, 49 Prozent gingen von einer Verschlechterung aus. Damit sinken die Erwartungen der deutschen Unternehmen auf einen Stand wie der DIHK ihn zuletzt 2014/15 für die gesamte Eurasische Region nach der Annexion der Krim durch Russland ermittelt hatte. In keinem Land der Welt wird die Geschäftsperspektive derzeit negativer beurteilt wie in Russland. Der DIHK rechnet jetzt mit einer weiteren Eintrübung, da neben den bestehenden Handelshemmnissen nun auch zusätzliche Sanktionen der EU und der USA hinzukommen.

Sonderauswertung Russland Going International 2022

Weiterführende Informationen

Information der AHK und der Bayerischen Auslandsrepräsentanz

Auch die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer, die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer sowie die Auslandrepräsentanz des Bayerischen Wirtschaftsministeriums informieren auf ihren Websites zur aktuellen Situation.

Informationen zum Nachbarland Belarus

Der Krieg in der Ukraine hat auch Auswirkungen auf das Nachbarland Belarus. Informationen dazu hat die AHK vorort veröffentlicht.

Information des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Situation in der Ukraine

Das Auswärtige Amt hat auf seiner Website Informationen zur aktuellen Situation in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beantwortet es Fragen über die Kristenhotline: +49 (0) 30 / 5000 3000

Information des Auswärtigen Amtes
Außenwirtschaftsportal Bayern

Das Außenwirschaftsportal hat eine Seite mit Informationen und Veranstaltungshinweisen eingerichtet.

Zur Webseite
Informationen des Zoll

Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Webseite Zölle, Außenwirtschaftsrecht sowie Verbote und Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

Zur Webseite des Zolls
Informationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) wurde ein neuer InfoDesk eingerichtet.

InfoDesk Ukraine und Östliche Partnerschaft

Ansprechpartner

International

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Silvia Engels-Fasel

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Sonja Scheuermann

M.A. Political Science, LL.M. Eur.
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Corinna Schreck

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Referentin Recht und Steuern | International
Würzburg

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Anja Scheidt

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Marika Gößwein

Beraterin International
Würzburg

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  • Beratung zu Import und Export
Melissa Werner

Auszubildende Verwaltungsfachangestellte IHK/HWK
Mitarbeiterin International und Standortpolitik
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