Für die Wahl in die Vollversammlung oder der Gremialausschüsse müssen einige Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, wie etwa eine natürliche Personen zu sein, die dazu berechtigt ist, IHK-Wahlrecht auszuüben und deren Unternehmen IHK-zugehörig ist. Das Besondere an den Fachausschüssen ist, dass auch Personen berufen werden können, die (noch) nicht IHK-zugehörig sind. Die Bildung der einzelnen Fachausschüsse orientiert sich am Beratungsbedarf der Vollversammlung.
Für das Amt als ehrenamtlicher Prüfer kann sich grundsätzlich jeder bewerben, der im jeweiligen Prüfungsbereich fachliche Kenntnisse besitzt. Das wird in der Regel durch einen Berufsabschluss im jeweiligen Beruf oder durch eine Fortbildungsprüfung nachgewiesen. Darüber hinaus muss ein Prüfer auch persönliche Eigenschaften mitbringen, um Prüfungen abnehmen zu dürfen. Beides prüft die IHK anhand von Unterlagen und durch ein ausführliches Gespräch.