Über unsere Website erreichen Sie über „Online Services“ das Angebot services.ihk.digital. Dort finden Sie gebündelt unsere digitalen Serviceangebote. Bitte beachten Sie, dass Sie das Angebot der IHK Würzburg-Schweinfurt verlassen, wenn Sie eine andere IHK auswählen, um deren Online Services aufzurufen, und dass dann die für diese IHK hinterlegten Datenschutzhinweise gelten.
Sie finden auf dieser Website Links zu externen Anwendungen. Sofern Sie hierauf klicken und auf weitere Websites weitergeleitet werden, bitten wir Sie, die dort hinterlegten Datenschutzhinweise zu beachten.
Online Services im Webangebot der IHK Würzburg-Schweinfurt
A. Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse im Zuständigkeitsbereich der IHK Würzburg-Schweinfurt und Einreichung von Unterlagen zum Zweck der Beaufsichtigung der gewerberechtlichen Tätigkeiten
Sie können auf unserer Internetseite Online-Dienste nutzen, um
- Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO samt Unterlagen einzureichen.
- Nachweise und Erklärungen einzureichen, welche wir benötigen, um die Einhaltung von gewerberechtlichen Berufspflichten zu prüfen (Einreichung von Prüfungsberichten und Negativerklärungen nach § 16 MaBV und § 24 FinVermV).
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Folgende personenbezogene Daten werden bei der Antragstellung bzw. der Einreichung von Unterlagen als Pflichtfelder abgefragt:
- Anrede
- bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname; bei juristischen Personen: Bezeichnung der Gesellschaft laut Handelsregister, Rechtsform der Gesellschaft, Registernummer (HRB, GnR, VR), Registergericht
- E-Mail Adresse
- Geburtsdatum
- ggf. einzureichende Unterlagen
- bei juristischen Personen zusätzlich: Ansprechpartner/in
b) Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Ihre Daten werden auf den Rechtsgrundlagen von Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 S. 1 lit. b DS-GVO (hoheitliche Aufgabe) i.V.m.
- § 34i GewO i.V.m. der Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (für Immobiliardarlehensvermittler) oder
- §§ 34f und 34h GewO i.V.m. der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater) oder
- §§ 34d GewO i.V.m. der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (für Versicherungsvermittler und -berater) oder
- § 34c GewO i.V.m. der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (für Immomobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter)
erhoben.
c) Zwecke der Datenverarbeitung
Zwecke der Datenverarbeitung sind die Durchführung der Erlaubnisverfahren von Gewerbetreibenden nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO und – mit Ausnahme der Gewerbetreibenden nach § 34c GewO – der Registrierungsverfahren, für welche die IHK für München und Oberbayern die zuständige Erlaubnis- und Registrierungsstelle in Bayern (mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereichs der IHK Aschaffenburg) ist.
B. IHK-Beitragsrechner
Bei der Verwendung des Beitragsrechners werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Sie können über den IHK-Beitragsrechner die Höhe Ihre IHK-Beitrages ermitteln.
C. Anträge zum IHK-Beitrag
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Folgende Formulare zum IHK-Beitrag stehen Ihnen zur Verfügung:
- Anpassung der vorläufigen Veranlagung
- Anpassung des IHK-Beitrages wegen geänderter Bemessungsgrundlage
- Aufhebung des IHK-Beitrages wegen Betriebsaufgabe
- Beitragsermäßigung für die Komplementärgesellschaft
- Handwerksbetriebe / gemischt-gewerbliche Unternehmen
- Mitteilung / Änderung der Bankverbindung
- Vorläufige Beitragsfreistellung
Bei der Nutzung der Formulare werden folgende Daten verarbeitet, insbesondere erhoben:
- Angaben zum Unternehmen (Pflichtangaben, außer Anschrift bei den Formularen 1 bis 5 und 7): Ident- oder Debitorennummer, Name des Unternehmens (bzw. für Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, Vor- und Nachname), Anschrift, E-Mail-Adresse
- Ansprechpartner für Rückfragen (freiwillige Angaben): Vor- und Nachname, Telefonnummer
- ggf. einzureichende Unterlagen (Vorauszahlungs-, Gewerbesteuermess- oder Einkommensteuerbescheide, weitere Nachweise etc.)
- teilweise Angaben zum voraussichtlichen oder tatsächlichen Gewerbeertrag / Gewinn
- Datum der Abmeldung, Auflösung oder Löschung
- Angaben zur Personengesellschaft einer Komplementärgesellschaft
- Angaben zur HWK-Mitgliedschaft
- Kontodaten
Beim Absenden eines Formulars werden die Angaben sowie eventuelle Anlagen transportverschlüsselt per E-Mail vom Server des beauftragten Dienstleisters (Auftragsverarbeitung) an uns überstellt. Eine Speicherung der Daten auf den Servern des Auftragsverarbeiters erfolgt nicht.
b) Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Beitragsveranlagung sind Art. 6 Abs. 1 c, Abs. 3 b DS-GVO i.V.m. §§ 2, 3 Abs. 2 bis 4 IHKG, die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie die dem jeweiligen Jahr entsprechende Wirtschaftssatzung.
c) Zwecke der Datenverarbeitung
Zwecke der Datenverarbeitung sind die Prüfung und Verarbeitung der Anträge von Mitgliedsunternehmen, die Änderungen rund um die Veranlagung zum IHK-Beitrag melden wollen.
d) Speicherdauer
Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHK und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten (z. B. § 147 Abs. 3 AO). Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt. Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt. Sofern eine gesetzliche Löschfrist nicht besteht, gibt es IHK-intern Festlegungen für Löschungen.
D. Anmeldung zu Prüfungen
Sie können sich über Online Services zu Sach- und Fachkundeprüfungen online anmelden.
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei der Anmeldung zu Sach- und Fachkundeprüfungen werden generell folgende Pflichtfelder abgefragt:
- Gewünschter Termin
- Anrede
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Datum der letzten Prüfung
- Prüfungsart
Prüfungsspezifisch können hierbei als weitere Pflichtfelder abgefragt werden:
- IHK, bei der eine vorherige Prüfung abgelegt wurde
- Fahrzeugdaten, bezogen auf eine vorherige praktische Prüfung
b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Ihre Daten werden jeweils auf Grundlage der für Ihre Prüfung geltenden Prüfungsordnung im Rahmen Ihrer Anmeldung verarbeitet.
c) Zwecke der Datenverarbeitung
Zwecke der Datenverarbeitung sind die Organisation und die Durchführung von Prüfungen aus den Bereichen Fortbildungsprüfungen sowie von Sach- und Fachkundeprüfungen, für welche eine Person sich angemeldet hat.
E. Anträge zur IHK-Mitgliedschaft
Bei der Verwendung des Antragsformulars für eine Mitgliedsbescheinigung werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Beim Antrag für ein Firmenjubiläum werden folgende Pflichtfelder abgefragt:
- Vor- und Nachname
- E-Mail-Adresse
Ferner können Sie folgende Angabe freiwillig in das Formular eintragen:
Beim Antrag für ein Dienstjubiläum werden folgende Pflichtfelder abgefragt:
- Vor- und Nachname
- Firma
- Ort
- E-Mail-Adresse
- Datum des Mitarbeiterjubiläums
- Dienstjahre
Ferner können Sie folgende Angabe freiwillig in das Formular eintragen:
- Berufsbezeichnung
- Telefonnummer
a) Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Ihre Daten werden auf den Rechtsgrundlagen von Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 S. 1 lit. b DS-GVO i.V.m. § 9 IHKG erhoben.
b) Zwecke der Datenverarbeitung
Zwecke der Datenverarbeitung sind die Prüfung und Verarbeitung der Anträge von Mitgliedsunternehmen.
F. Ausbildungsprämie
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Folgende Formulare (externer Link auf Arbeitsagentur.de bzw. auf www.kbs.de - Knappschaft-Bahn-See) stehen Ihnen zur Verfügung:
- Ausbildungsprämie
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
- Übernahmeprämie
- Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung
b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die IHK Würzburg-Schweinfurt bestätigt gegenüber einem Ausbildungsbetrieb die eigenen Angaben zur Weiterleitung an die Bundesagentur für Arbeit und die Knappschaft-Bahn-See. Die Aufgaben der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung sind geregelt in der 2. Richtlinie zur Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung.
c) Zweck der Datenverarbeitung
Bei der Ausbildungsplatzprämie handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes, welches über die Bundesagentur für Arbeit und die die Knappschaft-Bahn-See abgewickelt wird; die IHK Würzburg-Schweinfurt bestätigt einem Ausbildungsbetrieb bei einer Antragstellung übe die Bundesagentur für Arbeit die Zahl (nur die Zahl, keine namentliche Nennung) der bestehenden Ausbildungsverhältnisse der letzten drei Jahre, wenn der Ausbildungsbetrieb der IHK Würzburg-Schweinfurt über das Online Service Portal seinen Antrag hochlädt. Der Rückversand an den Unternehmer erfolgt per Post. Bei der Bescheinigung für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung bestätigt die IHK Würzburg-Schweinfurt die Geeignetheit eines Ausbildungsbetriebes auf dessen Antrag hin.
d) Speicherdauer
Die digital abgelegten Bescheinigungen werden nach 10 Jahren gelöscht.
G. Anerkennung Berufsqualifikation
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Folgende Formulare stehen Ihnen zur Verfügung:
- Antrag auf Anerkennung bzw. Gleichstellung - Bilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich
- Antrag auf Anerkennung bzw. Gleichstellung – Berufsabschlüsse ehemalige DDR
- Antrag auf Anerkennung bzw. Gleichstellung – Spätaussiedler und Bundesvertriebene
- Antrag auf Anerkennung bzw. Gleichstellung - Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung der Anträge bestimmt sich nach dem jeweiligen Anerkennungsverfahren:
- Gleichstellung von französischen Ausbildungsabschlüssen, Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse i.V.m. § 71 Abs. 2 BBiG
- Gleichstellung von österreichischen Ausbildungsabschlüssen, Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse i.V.m. § 71 Abs. 2 BBiG
- Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus der ehem. DDR, Art. 37 Abs. 1 S. 3 Einigungsvertragsgesetz; § 103 BBiG
- Anerkennung von Ausbildungszeugnissen/-nachweisen bei Spätaussiedlern und Bundesvertriebenen, § 10 Abs. 2 BVFG i.V.m. § 71 Abs. 2 BBiG
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse Feststellung der Gleichwertigkeit - landesrechtlich-geregelte Berufe, Art. 8 BayBQFG
c) Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Prüfung und Verarbeitung der Anträge von Personen, welche bei der IHK Würzburg-Schweinfurt eine Anerkennung von Berufsqualifikationen beantragen.
d) Speicherdauer
Die Speicherdauer beträgt 50 Jahre.
H. Ausstellung Zeugniszweitschriften (Aus- und Fortbildung), Bestätigung der Ausbildungszeit (Ausbildung), Bestätigung für Studienzwecke (Aus- und Fortbildung)
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Folgende Formulare stehen Ihnen zur Verfügung:
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses für einen kaufmännischen oder kaufmännisch-verwandten Beruf
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses für einen gewerblich-technisch oder grafischen Beruf
- Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung der Ausbildungszeit (wird für Rentenzwecke benötigt für einen kaufmännischen oder kaufmännisch-verwandten Beruf)
- Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung der Ausbildungszeit (wird für Rentenzwecke benötigt für einen gewerblich-technisch oder grafischen Beruf
- Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung für Studienzwecke für einen kaufmännischen oder kaufmännisch-verwandten Beruf
- Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung für Studienzwecke für einen gewerblich-technisch oder grafischen Beruf
- Antrag auf Ausstellung einer Beglaubigung der angeforderten Zweitschrift des Prüfungszeugnisses für einen kaufmännischen oder kaufmännisch-verwandten Beruf
- Antrag auf Ausstellung einer Beglaubigung der angeforderten Zweitschrift des Prüfungszeugnisses für einen gewerblich-technisch oder grafischen Beruf
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses für eine Fortbildungsprüfung
- Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung für Studienzwecke für eine Fortbildungsprüfung
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses für die Prüfung Ausbildung der Ausbilder (AdA)
b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DS-GVO i.V.m. BBiG und den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der IHK Würzburg-Schweinfurt.
c) Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Prüfung und Verarbeitung der Anträge von Personen, welche bei der IHK Würzburg-Schweinfurt die Ausstellung einer Zeugniszweitschrift, eine Bestätigung der Ausbildungszeit sowie eine Bestätigung für Studienzwecke beantragen.
d) Speicherdauer
Die Speicherdauer beträgt 50 Jahre.