Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Die beste Vorbereitung auf die Prüfung ist eine gute und strukturierte Ausbildung in Betrieb und Schule! Allerdings kann gute Ausbildung durch sinnvolle Prüfungsvorbereitung ergänzt werden. Nachfolgend finden Sie deshalb eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationsquellen zur Prüfungsvorbereitung.
 

Informationen und Hilfsmittel zu Zwischen- und Abschlussprüfungen

....bekommen Sie bei den Aufgabenstellen für Abschluss- und Zwischenprüfungen.

Für Prüfungen in gewerblich/technischen Berufen:
IHK Region Stuttgart - PAL
Telefon 0711 615577-0
Telefax 0711 615577-30
Internet:  www.ihk-pal.de

Für Prüfungen in kaufmännischen Berufen:
AkA - Industrie und Handelskammer
Postfach
90271 Nürnberg
Telefon: 0911 1335-0
Telefax: 0911 1335-210
Internet:  www.ihk-aka.de

und

ZPA Nord-West
Unter Sachsenhausen 10-26 
50667 Köln 
Telefon: 0221 1640-0 
Telefax: 0221 1640-699 
Internet:  www.ihk-zpa.de

Nutzung KI bei der Prüfungsarbeit

Nutzung KI

 

Einsatz von generativer KI

 

Die Nutzung „generativer künstlicher Intelligenz“ (nachfolgend „KI“ genannt) ist grundsätzlich nicht untersagt. Entscheidend ist jedoch, dass die erbrachte Leistung in der Dokumentation, der Projektarbeit oder dem Report eindeutig individuell zugeordnet werden kann und diese als eigenständige Leistung erkennbar ist. Die Verantwortung für diese Eigenständigkeit liegt voll-umfänglich bei der zu prüfenden Person. Der Einsatz von KI darf daher ausschließlich unter-stützend erfolgen. Zu beachten ist, dass KI im Kern keine eigenständige Quelle darstellt, son-dern lediglich bestehende Inhalte verarbeitet und reproduziert, deren Herkunft und Richtigkeit eigenständig zu verifizieren sind. Wird die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte unterlassen, gilt dies – wie auch bei anderen fehlenden Quellenangaben – als Täuschungsversuch bzw. Plagiat.

• Verantwortung für Relevanz, Richtigkeit:

Es bleibt in der Verantwortung der zu prüfenden Person, die Relevanz, Richtigkeit, Angemes-senheit, Genauigkeit, Originalität, Aktualität, usw. der ausgegebenen Inhalte der KI – wie bei allen anderen Quellen – zu überprüfen und ggf. anzupassen.

• Datenschutz und Datensicherheit:

Bei Verwendung der KI sind Datenschutz-/Datensicherheitsaspekte zu beachten. Die zu prü-fende Person trägt die Verantwortung für die Preisgabe sensibler Daten (z. B. bei Datenanaly-sen).

• Dokumentationspflicht:

Die Verwendung von KI muss dokumentiert und transparent gemacht werden.

Im Anhang des abzugebenden Prüfungsproduktes ist eine zusätzliche Seite aufzunehmen, welche die eingesetzten KI-Tools sowie die Verwendungsart (z. B. Ideenfindung für die inhaltli-che Gliederung von Kapiteln) auflistet.

Zudem muss im Rahmen des Hochladens der Arbeit im Bildungsportal die „Eigenständigkeits-erklärung“ durch abhaken bestätigt werden.

Informationen zur Vorbereitung von Präsentationen:

Zur Vorbereitung und Erstellung von Präsentationen, die im Rahmen von Fachgesprächen bzw. mündlichen Prüfungen eingesetzt werden, dürfen KI-Tools unterstützend genutzt werden (z. B. für die Recherche, Strukturierung oder sprachliche Optimierung).

Die inhaltliche Konzeption, Ausarbeitung und finale Gestaltung der Präsentation muss jedoch durch die prüfungsablegende Person eigenständig erfolgen. Eine überwiegende oder vollstän-dige Erstellung der Präsentation durch KI ist nicht zulässig.

Voraussetzung ist, dass die präsentierten Inhalte eigenständig verstanden, erläutert und im anschließenden Fachgespräch begründet werden können.

Die Nutzung von KI-Tools muss am Ende der Präsentation transparent offengelegt werden.

 

Stand: 30.07.2026

 

So unterstützt die IHK

Azubi-Seminare

Ihre Auszubildenden stehen kurz vor der Abschlussprüfung in der Ausbildung? Hilfreiche Tipps zur Prüfungsvorbereitung, erfahrene Dozenten, das Bewältigen von Prüfungsangst und Hilfestellungen für das Lernen vor der Abschlussprüfung sind Inhalte der Seminare und Lehrgänge.

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