Verbraucherkreditverträge - Neue Regelungen geplant

Neue Regeln für Darlehensvermittler - § 34k GewO

Zum 20.11.2026 wird für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen (ohne Immobiliardarlehen) - bisher in § 34c GewO verankert - eine neue Erlaubnis-und Registrierungspflicht nach § 34k GewO eingeführt. Handlungsbedarf entsteht dann auch für Darlehensvermittler, die bereits über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34c GewO verfügen. Die IHK für München und Oberbayern ist für alle Gewerbebetriebe mit Sitz in Bayern Erlaubnisbehörde. 

 

Eine Beantragung der Erlaubnis nach § 34k GewO ist ab 20.11.2026 bei der IHK für München und Oberbayern möglich, hier sind auch alle Antragsunterlagen und Infos rund um § 34k GewO verfügbar.

Informationen zur Sachkundeprüfung

Ansprechpartner

Darlehensvermittler

Astrid Schenk

Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler
  • Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-315
Tätigkeitsbereiche
  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler
  • Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
Harald Müller

Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Verkehr
  • Gefahrgutwesen
  • Gewerberechtliche Gutachten
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-266
Tätigkeitsbereiche
  • Verkehr
  • Gefahrgutwesen
  • Gewerberechtliche Gutachten