Weiterbildungsstipendium - Alles Wichtige für Stipendiaten!

FAQ für Stipendiaten

Nachfolgende Informationen sind für Sie relevant, sofern Sie das Bewerbungssverfahren erfolgreich durchlaufen haben und für das Weiterbildungsstipendium aufgenommen wurden. 

Ab dem 01.01.2025 stehen Ihnen für den Förderzeitraum von 3 Jahren (Aufnahmejahr + zwei weitere Jahre) insgesamt 9.135,00 € zur Verfügung, die Sie auf beliebig viele förderfähige Weiterbildungen verteilen können. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil von 10% der förderfähigen Kosten tragen. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 9.135,00 €.

Für das Stipendium sind einige organisatorische Hinweise zu beachten. Daher finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten!

Kurzüberblick

  1. Jede Weiterbildung, die Sie über das Stipendium fördern lassen möchten, müssen Sie mit dem Formular Antrag auf Förderung vor Weiterbildungsbeginn beantragen. 
     
  2. Die IHK überprüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und entscheidet über die Genehmigung der Weiterbildung. Sofern diese genehmigt wird, erhalten Sie eine Vereinbarung auf dem Postweg, in doppelter Ausfertigung, die Sie unterschrieben an die IHK, ebenfalls per Post, zurücksenden.
     
  3. Sie starten Ihre Weiterbildung und stellen eine Anwesenheitsquote von mindestens 80% sicher, um die Förderung vollumfänglich zu erhalten!
     
  4. Die Fördergelder rufen Sie im Weiterbildungsverlauf bei der IHK ab.

Vor Weiterbildungsbeginn

Die richtige Weiterbildungswahl

Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl; z. B.:

  • Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
    z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen,
    z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • Fernlehrgänge (siehe Infoblatt Fernlehrgänge)
  • Sprachkurse (siehe Infoblatt Sprachkurse)
     
  • Berufsbegleitende (Fern-)Studiengänge, die auf die Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen:
    Ein (Fern-)Studium im Sinne der Förderrichtlinien ist immer ein akademischer Studiengang, d.h. mit dem Besuch der Fach-/Hochschule wird ein anerkannter akademischer Grad (z. B. Bachelor, Master, Diplom-...) erworben. Neben dem Studium muss einer regelmäßigen Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden nachgegangen werden.

    Sollte ein Praxissemester innerhalb Ihres berufsbegleitenden Studiums vorgesehen sein, verzichten wir währenddessen auf den Nachweis eines zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisses. Die durch das Praxissemester anfallenden Kosten (Fahrt- oder Unterbringungskosten) sind förderfähig. Nach Abschluss des Praxissemesters gilt wieder die Pflicht zum Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses. Beachten Sie dazu auch unser Merkblatt!

 

Nicht förderfähige Weiterbildungen sind z. B.

  • Zweitausbildungen/Umschulungen
  • Führerscheine aller Art
  • Hochschulstudium in Vollzeitform (d.h. ohne berufsbegleitende Berufstätigkeit)
  • Messebesuche
  • Allgemeine Schulabschlüsse
  • Sprachkurse per App 

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Wichtig!
Beachten Sie, dass wir im Zuge der Betreuung des Stipendiums aus Neutralitätsgründen keine Weiterbildungsberatung durchführen können! Sie haben die freie Wahl an Bildungsträgern und sind nicht an die IHK gebunden!

Der erste Antrag für eine Weiterbildung muss im ersten Halbjahr nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium gestellt werden (bis 30.06.). Andernfalls muss eine Absichtserklärung eingereicht werden, in der sowohl die erste geplante Weiterbildung, als auch der Starttermin der Weiterbildung genannt werden muss. Diese kann per E-Mail eingereicht werden. Sollten Sie im ersten Halbjahr nach Aufnahme weder einen Antrag stellen, noch eine Absichtserklärung abgeben, werden Sie wegen Passivität ausgeschlossen.


 

Welche Kosten werden übernommen?

Förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten, die im Zuge Ihrer Weiterbildung entstehen, sind z. B.:

  • Weiterbildungskosten
  • Fahrtkosten (Weiterbildungsort nicht Wohn-/Arbeitsort)
  • Übernachtungen (z. B. Hotel)
  • Kaltmiete (bei Umzug für die Weiterbildung)
  • Lernmittel bis max. 300,00 Euro (z. B. Fachbücher)
  • Prüfungsgebühren (auch Wiederholungsprüfungen)
  • Arbeitsmaterialien, die für Prüfungen notwendig sind (z. B. Meisterstück)
  • Langlebige Arbeitsmaterialien zu 50 % (z. B. Zeichentisch)
  • Lernsoftware (Nachweis erforderlich!)
  • Schullizenzen (Nachweis erforderlich!)
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Exkursionen (nur bei mind. 2/3 fachlichem Programmanteil)

 

Nicht förderfähige Kosten sind z. B.

  • Allgemeiner Bürobedarf (z. B. Stifte, Blöcke, Textmarker, etc.)
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Reiseversicherungen bei Auslandsweiterbildungen
  • Verdienstausfall
     

Wichtig: Sollten Sie Drittmittel (z. B. Zuwendung vom Arbeitgeber/Bonuszahlungen) erhalten, werden diese von der Förderung der Weiterbildung abgezogen.


 

Zusammensetzung des Förderbetrages

          Weiterbildungskosten
+        Fahrtkosten
+        Aufenthaltskosten
+        Materialkosten
=        Summe

-         Eigenanteil (10 %)
-         Zuschüsse Dritter (z. B. Arbeitgeber)
=        Förderbetrag

Aufstiegs-BAföG und Weiterbildungsstipendium

Aufstiegs-BAföG

Die über das Weiterbildungsstipendium förderfähigen Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Techniker etc.) können ebenfalls über das Aufstiegs-BAföG bezuschusst werden. Es ist grundsätzlich möglich, dass Stipendiaten beide Förderungen für ihre Aufstiegsfortbildung nutzen können. 

Sofern Sie das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet, die Förderung im Antrag auf Förderung einer Weiterbildung anzugeben.

Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung reichen Sie die geschlossene Vereinbarung über die Weiterbildungsförderung des Stipendiums ein. Am Ende der Weiterbildung erhalten Sie auf Anfrage eine Endarbrechnung für die BAföG-Stelle. 

Infoblatt: Aufstiegs-BAföG
Antrag auf Förderung einer Weiterbildung

Jede Weiterbildung, die Sie über das Stipendium fördern lassen möchten, müssen Sie mit dem Formular Antrag auf Förderung vor Weiterbildungsbeginn beantragen.

Reichen Sie folgende Unterlagen per Post (kein Versand per E-Mail möglich) ein:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Förderung einer Weiterbildung mit Originalunterschrift (kein Scan)
  • Ausschreibung der Weiterbildung (z. B. Homepage/Infomaterial oder Vertrags-/Anmeldebestätigung mit Details)
  • ggf. Ratenzahlungsplan
  • ggf. Routenplaner (sofern Fahrtkosten anfallen)


Beachten Sie auch unsere Ausfüllhilfe für den Antrag auf Förderung einer Weiterbildung. Sofern Sie noch nicht alle Kosten im Detail kennen, reicht ein Schätzwert zunächst aus. Anpassungen der Beträge sind auch im Nachgang noch möglich!

 

Wie geht es weiter?
Die IHK überprüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und entscheidet über die Genehmigung der Weiterbildung. Sofern diese genehmigt wird, erhalten Sie eine Vereinbarung auf dem Postweg, in doppelter Ausfertigung. Ein Exemplar schicken Sie unterschrieben an die IHK zurück, ebenfalls per Post. Das andere Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Antrag auf Förderung einer Weiterbildung
Antrag auf IT-Bonus

Antrag auf IT-Bonus

Als Stipendiat haben Sie die Möglichkeit einen IT-Bonus zu beantragen. Der Zuschuss beträgt maximal 250,00 Euro für den Erwerb eines Computers, Notebooks oder Tablets. Auch mit dem IT-Bonus darf der Förderhöchstbetrag von 9.135,00 Euro nicht überschritten werden. 

Wichtige Informationen:

  • Das Gerät muss im ersten Förderjahr gekauft und zusammen mit einer Weiterbildung beantragt werden (Antrag auf IT-Bonus).
  • Der Förderbeginn dieser Weiterbildung muss ebenfalls im ersten Förderjahr liegen.
  • Der Computer muss für die beantragte Weiterbildung nicht zwingend benötigt werden.
  • Vor der Aufnahme ins Förderprogramm oder nach dem Ende des ersten Förderjahres gekaufte Geräte sind nicht zuschussfähig.
     

Förderfähig sind nur Geräte, die ein sinnvolles Arbeiten ermöglichen, wie Desktop-PCs, Notebooks, Convertibles, Tablets ab einer Bildschirmdiagonale von 12‘‘ (30 cm), sofern sie über eine Tastatur (nicht Bildschirmtastatur) verfügen.

Nicht förderfähig sind Selbstbausätze und Peripheriegeräte wie Drucker, Monitore (z. B. als Nachkauf), externe Festplatten o. ä.
 

Der IT-Bonus wird nach Vorlage einer Rechnung mit Bezeichnung des Gerätes inkl. Angaben der technischen Daten (s.o.), Betrag, Name und Adresse des Stipendiaten auf das im Antrag auf IT-Bonus angegebene Konto ausgezahlt.

Eine zusätzliche Fördervereinbarung wird nicht ausgestellt!

 

Antrag auf IT-Bonus

Während der Weiterbildung

Abruf/Auszahlung der Fördergelder

Vorgehensweise:

  1. Sie erhalten eine Rechnung für Ihre Weiterbildung/Prüfung.
  2. Sie gehen zunächst in Vorleistung und bezahlen diese fristgerecht.
  3. Sie senden die Rechnung per E-Mail an julia.braun@wuerzburg.ihk.de.
  4. In der Regel erhalten Sie die Auszahlung (abzüglich Ihres Eigenanteils) Ende des Monats.
     

Wichtig: Beachten Sie, dass nur die tatsächlich eingereichten Kosten erstattet werden, unabhängig von den in der Vereinbarung festgelegten BeträgenSofern Sie einen Vertrag mit Ihrem Bildungsträger geschlossen haben, worin monatliche Raten vereinbart wurden (und Sie daher keine Rechnung einreichen können), erfolgt die Auszahlung automatisiert quartalsweise.


 

Abrechnung von Fahrtkosten

Welche Fahrtkosten sind förderfähig?

Fahrtkosten werden im Rahmen des Weiterbildungsstipendiums für den Hin- und Rückweg zur Weiterbildung oder zur Prüfung mit 0,15 € pro gefahrenem Kilometer gefördert. Ebenfalls förderfähig sind die Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse). Findet die Weiterbildung an Ihrem Wohn- bzw. Arbeitsort statt, werden keine Fahrtkosten gefördert.

Nicht förderfähige Kosten sind z. B. Parkgebühren, Taxifahrten, Tankbelege oder 1. Klasse-Tickets.

 

Vorgehensweise der Fahrtkostenerstattung

Sie können die Fahrtkosten z. B. monatsweise oder quartalsweise einreichen. Unabhängig von den vereinbarten Fahrtkosten, werden nur die tatsächlich in Präsenz anwesenden Veranstaltungstage verrechnet.
 

  1. Teilnahmenachweis in Form von Formular Teilnahmbestätigung Veranstaltungstage oder formlose Bestätigung der Veranstaltungstage beim Bildungsträger einholen.
  2. Wegstrecke anhand von Routenplaner (Screenshot reicht aus) nachweisen und/oder Quittungen/Belege/Onlinetickets des ÖPNV sammeln
  3. Alle Dokumente per E-Mail an julia.braun@wuerzburg.ihk.de senden.
     

Wichtig: Beachten Sie, dass wir nur die Fahrtkosten für die kürzeste Fahrtstrecke fördern und dies nachprüfen. Aufrunden der Kilometer ist nicht erlaubt. Es ist möglich, dass die Hinfahrt zu einem Weiterbildungstermin vom Arbeitsplatz aus beginnt und die Rückfahrt zu Ihrer Privatadresse geht. Bei der Fahrtkostenabrechnung machen Sie dies deutlich.


 

Wochenendheimfahrten/Familienheimfahrt

Bei längerfristiger Abwesenheit vom Wohnort kann zu Beginn der Weiterbildung die Hinfahrt und nach Abschluss der Weiterbildung die Rückfahrt beantragt werden. Darüber hinaus ist während der Weiterbildung eine Heimfahrt monatlich (für jeden begonnenen Monat) förderfähig.

 

Formular: Nachweis Anwesenheitstage
Übernachtungen und Tagegeld

Übernachtungen

Eine Übernachtung vor dem ersten Kurstag ist nur förderfähig, wenn Sie bei Reiseantritt ab 6 Uhr morgens den Ort der Weiterbildung nicht rechtzeitig zum Veranstaltungsbeginn erreichen.

Bei Vorlage eines Teilnahmenachweises ohne Nachweis von Hotelkosten, erhalten Sie lediglich eine Übernachtungspauschale in Höhe von 20,00 €. Bei Vorlage einer Hotelrechnung werden Kosten in Höhe von maximal 60,00 € pro Übernachtung gefördert.

Teilen Sie sich ein Hotelzimmer mit anderen Personen, dann müssen Sie eine Hotelrechnung einreichen und darauf Ihren Kostenanteil darstellen.

 

Tagegeld

Tagegeld wird nur gewährt, wenn auch Übernachtungen anfallen. Geben Sie also immer die Zahl der Übernachtungen an.

Das Tagegeld dient Ihrer Verpflegung und beträgt maximal 24,00 € pro Tag. Ist die Verpflegungsleistung teilweise in den Weiterbildungs- oder Übernachtungskosten inbegriffen, (z. B. „Übernachtung mit Frühstück“, „Mittagessen in den Seminarkosten enthalten“, etc.), wird das Tagegeld wie folgt gekürzt: Frühstück und Abendessen je 4,80 €, Mittagessen 9,60 €. Im außereuropäischen Ausland können abweichende Sätze für Tage- oder Übernachtungsgeld gelten.

Sind die Kosten für Vollverpflegung und Übernachtung in den Maßnahmekosten und/oder Übernachtungskosten enthalten, so wird kein Tage- und Übernachtungsgeld gezahlt!

 

Kaltmiete

Bei längerfristigen Weiterbildungen, die eine Abwesenheit vom Wohnort erfordern, können Sie eine Wohnung oder ein Zimmer für die Dauer der Weiterbildung mieten. Förderfähig ist nur die Kaltmiete.

In diesem Fall reichen Sie uns eine Kopie des Mietvertrags (zur Ermittlung der Kosten) und eine Meldebescheinigung ein.

Aus der Meldebescheinigung muss hervorgehen,

  • dass Sie neben der Wohnung am Veranstaltungsort eine weitere Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet haben
  • dass der Einzug in die Wohnung am Veranstaltungsort im zeitlichen Zusammenhang mit der Weiterbildung steht.

Ohne die notwendigen Nachweise ist eine Bezuschussung der Mietkosten nicht möglich!

Einhaltung der Teilnahmequote

Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn an mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten teilgenommen wurde.

Ist die Teilnahme geringer als 80 % müssen rechtfertigende Gründe für die nicht regelmäßige Teilnahme vorgelegt werden. Liegen diese vor (z. B. eine nachgewiesene Krankheit), so ist die Weiterbildung weiterhin förderfähig.

Liegt die Teilnahme ohne rechtfertigende Gründe zwischen 50-79 %, wird die Förderung entsprechend der Teilnahmequote gekürzt.

Bei einer nachgewiesenen unregelmäßigen Teilnahme unter 50 %, sind Sie Ihrer Verpflichtung aus Nummer 4.3 Buchstabe i) der Förderrichtlinien nicht nachgekommen. Dementsprechend treten wir von der Vereinbarung zurück und bereits ausgezahlte Fördergelder müssen zinspflichtig zurückgezahlt werden.

Abschluss der Weiterbildung

Teilnahmenachweis einreichen

Nach Beendigung der Weiterbildung ist die regelmäßige Teilnahme durch eine Bescheinigung des Bildungsträgers nachzuweisen. Dies gilt auch für Sprachkurse im Ausland (Bescheinigung durch die Sprachschule). Geht Ihre Weiterbildung über den Förderzeitraum hinaus, so ist der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme bis zum Ende des Förderzeitraums (31.12.20XX) zu erbringen.

Bei längerfristigen Weiterbildungen reichen Sie uns den Teilnahmenachweis in regelmäßigen Abständen ein (z. B. quartalsweise oder halbjährlich).

Den Teilnahmenachweis können Sie wie folgt erbringen:

Sofern kein Teilnahmenachweis von Ihnen eingereicht wird, kann die weitere Auszahlung vorenthalten werden!

 

Formular: Nachweis über die Teilnahme
Rechnungen einreichen

Bitte reichen Sie alle Rechnungen bis spätestens 3 Monate nach Weiterbildungsende ein, damit wir Ihre Weiterbildung abrechnen können. Belege, die nach der Frist eingehen, werden nicht mehr gefördert.  

Organisatorisches

Bitte informieren Sie uns umgehend, sobald sich Ihre persönlichen Daten (Wohnadresse, Kontaktdaten) oder Ihr Arbeitgeber ändert! 

Bei Fragen stehen wir Ihnen Dienstag bis Freitag von 8:30 bis 13:30 Uhr per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. 

Weiterbildungsstipendium

Julia Braun

Beraterin Weiterbildungsstipendium
Würzburg

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