Kennzahlen und Brancheninformationen
Urlaub in Deutschland ist gefragt wie nie, davon profitiert auch die mainfränkische Tourismusbranche. Der landschaftlich vielseitige und reizvolle Kulturraum Mainfrankens bietet dabei ein umfangreiches Angebot – vom Aktivsport über Kultur und Kulinarik bis hin zum Kur- und Rehabereich – und spricht dabei ganzjährig unterschiedlichste Zielgruppen an.
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Diese Karte ist ein Auszug aus dem Wirtschaftsatlas der ©IHK Würzburg-Schweinfurt
Die amtliche Statistik verzeichnet für die Region in 2020 mit rund 3,9 Millionen Übernachtungen coronabedngt ein deutliches Minus von 38,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wurden 56,4 Prozent weniger Gäste aus dem Ausland registriert. Bei inländischen Gästen lag der Rückgang dagegen bei 36,8 Prozent.
Die meisten Übernachtungen in Mainfranken entfielen 2020 auf den Landkreis Bad Kissingen (rund 1,4 Millionen), gefolgt von der Stadt Würzburg (rund 449.000). Die geringsten Übernachtungszahlen verzeichnete der Landkreis Schweinfurt (rund 63.000). Während die Übernachtungszahlen in den Städten Würzburg und Schweinfurt gegenüber dem Vorjahr um 54,0 Prozent beziehungsweise 46,8 Prozent gesunken sind, war der Rückgang in den Landkreisen Rhön-Grabfeld mit 29,0 Prozent beziehungsweise Kitzingen mit 25,0 Prozent am geringsten.
Mainfrankenweit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer – ebenso wie im Vorjahr – bei 2,5 Tagen. Dies entspricht auch dem bayernweiten Durchschnitt. Besonders lange blieben Besucher in den Landkreisen Bad Kissingen (5,0 Tage) und Rhön-Grabfeld (3,4 Tage), am kürzesten in der Stadt Würzburg (1,6 Tage).
Wie die Ergebnisse der jüngsten Konjunkturbefragung der IHK Würzburg-Schweinfurt zum Jahresbeginn 2021 verdeutlichen, haben sich die schlimmsten Befürchtungen der mainfränkischen Tourismusbetriebe durch den erneuten Lockdown ab November bewahrheitet. Entsprechend hat sich auch die Stimmung in der Branche verschlechtert. So sinkt der Saldo aus positiven und negativen Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage von minus 31 Punkten im Herbst 2020 auf nun minus 97 Punkte und erreicht damit nahezu dasselbe Niveau wie während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 (Saldo: minus 98 Punkte). Auch der Ausblick auf die kommenden Monate ist von Pessimismus geprägt – zwei Drittel der Tourismusbetriebe in der Region rechnen mit einer weiteren Verschlechterung, jeder Vierte mit einer gleichbleibenden Entwicklung und nur gut jeder Zehnte erwartet eine Verbesserung.
Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 blickte zumindest ein Drittel der Tourismusbetriebe voller Hoffnung auf die Zeit nach dem Lockdown. Der Saldo lag mit minus 22 Punkten zwar bereits damals deutlich im negativen Bereich, nun erreicht er mit minus 60 Punkten allerdings ein noch viel schlechteres Niveau.
Vor Ausbruch der Coronapandemie werteten Tourismusbetriebe in Mainfranken den Fachkräftemangel als größtes Konjunkturrisiko. Reisebeschränkungen, Lockdown in weiten Teilen der Wirtschaft, der Ausfall von Events, Kongressen, Tagungen und Messen etc. haben diese Einschätzung grundlegend verändert. Als größtes Risiko für die künftige Geschäftsentwicklung gelten für die mainfränkischen Tourismusbetriebe nun die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (68 Prozent). Zudem stufen die Touristiker die Inlandsnachfrage (54 Prozent) und die Entwicklung der Arbeitskosten (40 Prozent) kritisch ein.
Datenquellen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 2021 und Konjunkturerhebung der IHK Würzburg-Schweinfurt.
Um die Belange und Interessen der mainfränkischen Wirtschaft aufgreifen und mit "griffigen" Argumenten gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertreten zu können, führt die nach 2016 zum zweiten Mal eine umfassende IHK-Standortbefragung…
Aufgrund der Corona-Beschränkungen sind die touristischen Übernachtungszahlen in Mainfranken massiv eingebrochen, wie jüngste Zahlen der IHK und des Bayerischen Landesamtes für Statistik zeigen.
Bis zum 20. April 2021 können Kommunen am Wettbewerb des Bundesumweltministeriums und des Deutschen Instituts für Urbanistik teilnehmen und je 25.000
Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz bedarf einer Änderung der Aushangvorlage "Auszug Jugendschutzgesetz".
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), weitergehende Anforderungen an die Cloud-TSE zu stellen.
Wer eine Gaststätte (ein Gaststättengewerbe) betreiben möchte, benötigt nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes eine Erlaubnis des Gewerbe-/Ordnungsamtes. Seit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005 bedarf es allerdings nur noch einer Erlaubnis, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss unter anderem ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse vorgelegt werden.
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