Sie möchten als Berufskraftfahrer oder als Versicherungsvermittler arbeiten? Sie möchten eine Gaststätte führen, oder bei einem Sicherheitsdienst oder in einem Drogeriemarkt arbeiten, der freiverkäufliche Arzneimittel führt? Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie das erforderliche Know-how besitzen: Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten sind die Teilnahme an einer Unterrichtung beziehungsweise das Ablegen einer Sach- oder Fachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Sie möchten ein Güterkraftverkehrs- oder Straßenpersonenverkehrsunternehmen führen oder selbst Lkw und Omnibusse fahren? Dann müssen Sie Ihre Fachkunde bzw. Fahrerqualifikation nachweisen. Hier finden Sie Informationen zu Fachkundeprüfungen rund um das Thema Verkehr: zu Berufskraftfahrer, zum Güterkraft-, Taxi- und Mietwagen-, sowie Omnibusverkehr, aber auch Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeautragte.
Alle Infos zur Prüfung und SachkundeDas Arzneimittelgesetz gestattet, dass bestimmte Arzneimittel („freiverkäufliche Arzneimittel“) auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat.
Anmeldung und Infos zur PrüfungHier finden Sie Informationen zu den Sachkundeprüfungen als Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler.
Anmeldungen und Infos zu den PrüfungenWer gewerbsmäßig Leben und/oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Dafür ist vom Unternehmer selbst sowie von seinen Angestellten, die Bewachungstätigkeiten durchführen, auch ein Sachkundenachweis erforderlich (je nach Tätigkeit Sachkundeprüfung oder Unterrichtung).
Für unseren IHK-Bezirk führt die IHK Nürnberg für Mittelfranken Sachkundeprüfungen und Unterrichtungen nach § 34a GewO durch und stellt die Zweitschriften von Zeugnissen bzw. Bescheinigungen aus. Grundsätzlich existiert aber keine örtliche Zuständigkeit, die Unterrichtung und/oder Prüfung kann bei jeder IHK, die dies anbietet, erfolgen.
Zur Webseite der IHK Nürnberg für MittelfrankenWer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will, braucht nach dem Waffengesetz die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Regierung erbracht werden, der bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken eingerichtet wurde. Wer als Büchsenmacher die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, brauch die Fachkunde nicht nachzuweisen.
Die Erlaubniserteilung sowie die Prüfungsanmeldung erfolgt über das für den Wohnsitz zuständige Ordnungsamt (Landratsamt/Stadt).
Zur Internetseite der IHK Nürnberg für MittelfrankenWer eine Gaststätte (ein Gaststättengewerbe) betreiben möchte, benötigt nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes eine Erlaubnis des Gewerbe-/Ordnungsamtes.
Seit der Änderung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005 bedarf es allerdings nur noch einer Erlaubnis, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss unter anderem ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse vorgelegt werden.
Weitere InformationenDas bedeutet, dass jeder die Freiheit hat, sich gewerblich zu betätigen. Die meisten Gewerbe dürfen auch ohne gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung betrieben werden. Jedoch gibt es auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel für Wohnimmobilienverwalter, Dahrlehnsvermittler oder Immobilienmakler.
Zu den Gewerbeerlaubnissen
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