Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 41c Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei nachträglicher Abweichung von bereits an den Arbeitnehmer gezahlten Beträgen.
Steuern sind für die Entwicklung und das Bestehen eines gesunden Wirtschaftsraumes und Sozialstaates unumgänglich. Die IHK informiert Sie hier über aktuelle Entwicklungen und Änderungen im nationalen Steuerrecht.
: Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 41c Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei nachträglicher Abweichung von bereits an den Arbeitnehmer gezahlten Beträgen.
: Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu 3.000 Euro gewähren
: Die Finanzverwaltung hat am 18. Juli 2022 das geänderte Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2022 bekannt gegeben.
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Bereichsleiter Recht und Steuern
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