Seit dem 22. Mai 2007 ist die Tätigkeit der Versicherungsvermittler und -berater erlaubnispflichtig. Gleichzeitig wurde für die Vermittler eine Registrierungspflicht eingeführt. Jeder gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler muss sich in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern (außer IHK-Bezirk Aschaffenburg) für den Versicherungsvermittler ist die IHK München.
Antragsunterlagen für die Erlaubnis und Registrierung sowie Merkblätter und Checklisten erhalten Sie bei der IHK München.
Die Durchführung der Sachkundeprüfung erfolgt in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. und wird an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen angeboten. Eine Teilnahme an einem bestimmten Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen. Bitte denken Sie daran, sich spätestens 30 Kalendertage vor Ihrem Wunschtermin schriftlich anzumelden.
Onlineanmeldung und TermineAm 20.12.2018 trat die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in Kraft. Die Verordnung enthält im Wesentlichen die Novellierung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) sowie Ausführungen zur Weiterbildung. Darüber hinaus sieht die Fassung auch Änderungen der Finanzanlagenvermittlungsverodnung (FinVermV) sowie der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) vor.
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
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