Seit dem 22. Mai 2007 ist die Tätigkeit der Versicherungsvermittler und -berater erlaubnispflichtig. Gleichzeitig wurde für die Vermittler eine Registrierungspflicht eingeführt. Jeder gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler muss sich in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern (außer IHK-Bezirk Aschaffenburg) für den Versicherungsvermittler ist die IHK München.
Antragsunterlagen für die Erlaubnis und Registrierung sowie Merkblätter und Checklisten erhalten Sie bei der IHK München.
Im Rahmen der Qualitätssicherung des praktischen Prüfungsteils der Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ wurden der Protokollbogen und die Vorgaben zum Kundengespräch (Fallvorgaben) aktualisiert. Diese neuen Prüfungsunterlagen sind ab dem 01.01.2024 prüfungsrelevant.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Internetseite des BWV Bildungsverbandes.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde aus dem DIHK e.V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erlaubnisinhaber müssen ihre Erstinformation entsprechend anpassen.
Die Durchführung der Sachkundeprüfung erfolgt in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. und wird an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen angeboten. Eine Teilnahme an einem bestimmten Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen. Bitte denken Sie daran, sich spätestens 30 Kalendertage vor Ihrem Wunschtermin schriftlich anzumelden.
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