Seit dem 22. Mai 2007 ist die Tätigkeit der Versicherungsvermittler und -berater erlaubnispflichtig. Gleichzeitig wurde für die Vermittler eine Registrierungspflicht eingeführt. Jeder gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler muss sich in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Erlaubnis- und Registrierungsstelle
Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern (außer IHK-Bezirk Aschaffenburg) für den Versicherungsvermittler ist die IHK München.
Antragsunterlagen für die Erlaubnis und Registrierung sowie Merkblätter und Checklisten erhalten Sie bei der IHK München.
Der Erlaubnisverzicht muss der IHK München ebenfalls mittels eines Formulars welches auf der Internetseite der IHK München zu finden ist, mitgeteilt werden.