Förderprogramme

Energie und Umwelt

Vor allem im Bereich Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Vielzahl von Förderprogrammen.

Gefördert werden sowohl Beratungsleistungen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben einen Überblick über mögliche Effizienzmaßnahmen zu gewinnen, als auch Investitionen in Technologien, die Energieeffizienz oder Umweltschutz fördern.

Die hier vorgestellten Programme können nur eine kleine Auswahl darstellen.:

Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm

Freistaat Bayern

Mit diesem Programm fördert der Freistaat Bayern die Einführung von Umweltmanagement-Systemen in Unternehmen mit einem Zuschuss.

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bezuschusst die erstmalige Einführung aber auch die erste Revalidierung bzw. -zertifizierung eines der folgenden Systeme:

  • EMAS
  • ISO 14001
  • ÖKOPROFIT
  • QuB

Die Fördersummen variieren, je nachdem welches Umweltmanagementsystem eingeführt oder revalidiert bzw. -zertifiziert werden soll. Für die erstmalige Einführung von EMAS beträgt der Zuschuss zum Beispiel maximal 5.600 Euro, bei ÖKOPROFIT oder QuB maximal 3.200 Euro.

Die Förderung findet ausschließlich über Projektgruppen statt. Solche sind unter anderem EMAS-Konvois, bei denen sich mehrere Unternehmen bei der Einführung von EMAS zusammentun und gegenseitig unterstützen. Koordiniert werden solche Gruppen über Projektträger. EMAS-Konvois werden auch in Unterfranken zum Beispiel vom FUU e.V. angeboten.

Die für dieses Programm für ganz Bayern zuständige Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Schwaben. Hier und beim Infozentrum Umweltwirtschaft finden Sie weitere Informationen zur Förderung.

Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Schwaben
Energieberatung im Mittelstand

BAFA-Förderung

Energieeffizienz wird in nahezu allen Unternehmen groß geschrieben. Während große Unternehmen für dieses Thema Energiebeauftragte einstellen, fehlt bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) manchmal der Einstieg. Sinnvoll ist daher, zunächst über eine unabhängige Energieberatung den Status quo zu ermitteln und Effizienzpotenziale aufzuzeigen.

Was ist eine geförderte Energieberatung?

Im Rahmen des Förderprogramms "Energieberatung im Mittelstand" werden die Kosten für eine externe Beratungsleistung bis zu maximal 80 Prozent gefördert.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition:

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder
  • maximal 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme 

Verbundene Unternehmen müssen berücksichtigt werden. Zur Einordnung des eigenen Unternehmens hat die Europäische Kommission einen Leitfaden erstellt.

Inhalte und Umfang einer "Energieberatung im Mittelstand" orientieren sich an der DIN EN 16247. Darin sind unter anderem Vor-Ort-Begehungen im Betrieb sowie gegebenenfalls Messungen verankert. Gegenstand der Untersuchung sind unter anderem Prozesse, Gebäude und Querschnittstechnologien.
Die Unternehmen erhalten mit Abschluss der Energieberatung einen Bericht, in dem die aktuellen Energieverbräuche sowie mögliche Effizienzpotenziale samt Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgeführt sind.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Beraterkosten als nichtrückzahlbarer Zuschuss.

Dabei gelten jedoch maximale Fördergrenzen:

  • Unternehmen mit Energiekosten bis zu 10.000 Euro pro Jahr - Zuschuss maximal 1.200 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 10.000 Euro Energiekosten pro Jahr - Zuschuss maximal 6.000 Euro

Wer darf Energieberatungen durchführen?

Die Energieberatungen sind durch externe, unabhängige und von der BAFA zugelassene Energieberater durchzuführen.

Energieberater müssen dafür eine einschlägige Berufsausbildung bzw. ein (Fach-) Hochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung der Ingenieurs- oder Naturwissenschaften nachweisen. Weiterhin wird eine Berufserfahrung als Energieberater von mindestens drei Jahren sowie regelmäßige Fortbildungen erwartet. Die BAFA hat ein Merkblatt zur Beraterzulassung bereitgestellt.

Zugelassene Berater bekommen eine BAFA-Beraternummer. Diese Beraternummer ist schon bei der Antragsstellung für die geförderte Energieberatung anzugeben. Das bedeutet, dass sich das Unternehmen bereits im Vorfeld einen geeigneten Berater suchen muss.
Zugelassene Berater können unter anderem auch auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der dena recherchiert werden.

Die Antragsstellung für die geförderte Energieberatung im Mittelstand kann nur online über ein Portal der BAFA erfolgen.

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm? Wir informieren Sie gerne.

Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der BAFA
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Förderprogramm mit vier Modulen

Unter dem Dach der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft wurden einige Förderprogramme zusammengefasst und zum Beispiel hinsichtlich der Antragsstellung vereinheitlicht.

Das Programm besteht aus den vier Modulen:

  1. Querschnittstechnologien
  2. Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  3. MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
  4. Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Antragsberechtigt sind kommunale und private Unternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Es gibt keine Größenbeschränkung, jedoch können KMU (kleine und mittlere Unternehmen) von höheren Fördersätzen profitieren. Der sogenannte KMU-Bonus beträgt in allen vier Modulen 10 Prozentpunkte.

Die Antragsstellung ist nur online über die Website der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) möglich. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem und anderen Förderprogrammen.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Gefördert werden Investitionen in hocheffiziente, am Markt verfügbare Technologien.

Insbesondere sind dies:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die gewerbliche/industrielle Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen
  • Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung
  • Dämmung von industriellen Anlagen (-teilen)

Welche Technologien hocheffizient sind und dementsprechend gefördert werden können, hat das BAFA in einem Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen veröffentlicht.

Das Netto-Investitionsvolumen für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Der Födersatz liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten; KMU können einen Bonus von zusätzlich 10 Prozentpunkten erhalten. Die maximale Förderung liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben.

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Gefördert werden Investitionen in die Bereitstellung von Prozesswärme aus:

  1. Solarkollektoren
  2. Biomasse-Anlagen
  3. Wärmepumpen

Auch hier gilt es technische Mindestanforderungen einzuhalten, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Zu den förderfähigen Kosten zählen unter anderem auch Kosten für die Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess sowie Kosten für Messungen und Datenerfassung.

In der Regel werden 45 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Auch hier erhalten KMU einen Bonus von zusätzlich 10 Prozentpunkten.

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert wird unter anderem der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von:

  1. von Energiemanagement-Software sowie die Schulung des Personals im Umgang damit
  2. von Sensoren zur Erfassung von Energieströmen zur Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  3. von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen für mehr Energieeffizienz

Die Energiemanagement-Software wird nur gefördert, wenn sie durch die BAFA förderfähig bewertet wurde und entsprechend auf der Liste förderfähiger Energiemanagementsoftware veröffentlicht wurde.

Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent (+ 10 Prozent KMU-Bonus).

Ein Merkblatt der BAFA informiert über weitere Förderbedingungen.

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Während Modul 1 bestimmte Einzelmaßnahmen fördert, stehen hier energieeffiziente Anlagen und Prozesse im Fokus. Anders, als die anderen drei Module, ist dieses Modul technologieoffen. Es eignet sich daher für Investitionen, die keinem der anderen drei Module zugeordnet werden können, aber einen wesentliches Einfluss auf die Energieeffizienz haben, wie zum Beispiel Maßnahmen zur:

  • Abwärmenutzung
  • Energieeffiziente Wärme- und Kälteversorgung sowie Lüftung
  • Vermeidung von Energieverlusten (z.B. Dämmung)
  • u.v.m

Zu den förderfähigen Kosten zählen auch die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung durch einen externen Energieberater.

Die Förderhöhe liegt bei 30 Prozent (KMU + 10%), wird aber auf 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 gedeckelt (für KMU 700 Euro/t CO2).

Weitere Informationen zum Programmteil (Modul 4) finden Sie bei der BAFA.

Zur Internetseite der BAFA
Umweltinnovationsprogramm

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt großtechnische Erstanwendungen bei Produktionsverfahren und Produkten, um die Umwelt auf möglichst wirtschaftliche Weise nachhaltig zu entlasten. Das Umweltinnovationsprogramm wurde 1979 eingerichtet und hat seitdem über 730 Projekte gefördert.

Gefördert wird der erstmalige großtechnische Einsatz von innovativen Technologien in Deutschland. Auch die neuartige Kombination bekannter Verfahren oder Techniken kann unter Umständen förderfähig sein. Damit setzt das Förderprogramm nach der Entwicklung des Prototyps an und möchte den wirtschaftlichen industriellen Einsatz von innovativen Technologien und Verfahren fördern.

Anträge können in der Regel jederzeit eingereicht werden. Bestimmte Fristen gelten lediglich für Förderschwerpunkte, die innerhalb des Programmes ausgerufen werden.

Fachlich und wirtschaftliche wird das Förderprogramm betreut von Umweltbundesamt und KfW.

Wer ist Antragsberechtigt

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts,
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände,
  • sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Die Unternehmensgröße spielt zunächst keine Rolle. Allerdings werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt gefördert.

Die Förderung kann entweder über einen zinsverbilligten Kredit oder einen Investitionszuschuss erfolgen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei ist keine maximale Förderhöhe definiert. Die Förderung im Einzelfall richtet sich auch nach der Wirkung des Projekts auf Umwelt- und Klimaschutz.

Antragsstellung

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.

Zunächst erstellen Sie eine kurze Projektskizze, in der die wesentlichen Projektparameter enthalten sind:

  • Angaben zum Antragssteller
  • Beschreibung des Vorhabens (Technik, Umweltentlastungen, Patente bzw. F&E auf denen das Vorhaben basiert)
  • Übertragbarkeit des Vorhabens (z.B. auf andere Unternehmen oder Branchen)
  • Angaben zur Wirtschaftlichkeit (Investitionskosten, -nebenkosten, mögliche technische und wirtschaftliche Risiken)
  • Zeitplan

Diese Projektskizze wird zunächst begutachtet. Bei einem positiven Votum erhalten Sie die Aufforderung einen Vollantrag zu stellen, in dem die vorgenannten Punkte genauer ausgeführt werden sollten.

Vordrucke für die Projektskizze, Hinweise zur Antragstellung sowie eine Übersicht der bereits geförderten Projekte finden Sie unter:

https://www.umweltinnovationsprogramm.de

Förderdatenbank des Bundes

Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

www.foerderdatenbank.de

Ansprechpartner

Energietreff

Jacqueline Escher

M.Sc. Geographie
Referentin Umwelt und Energie
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Abfallberatung und Umweltrecht
  • Produktkennzeichnung
  • Energieeffizienz und Klimaschutz
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Kontaktformular vCard0931 4194-364
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