Nachdem die erbschaft- und schenkungsrechtliche Verschunungsregelung vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 17. Dezember 2014) gekippt worden war, wurden die Vorschriften in einem langwierigem Gesetzgebungsverfahren überarbeitet. Nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 8. Juli 2016 konnte das Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BGBl. I S. 2464) am 10. November 2016 rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Die IHK-Organisation hat den gesamten Prozess des Gesetzgebungsverfahrens begleitet und Vorschläge sowie Forderungen der Wirtschaft auf Landes- wie auf Bundesebene deutlich gemacht.
Auf den Seiten des Bundesinisteriums der Finanzen (BMF) finden Sie einen ausführlichen Bericht zu den Neuerungen in Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, sowie zugehöreige Verwaltungsanweisungen.