Staatliche Hilfen für Gründer und Nachfolger erleichtern den Weg in die Selbstständigkeit. Sie unterstützen mit fachlicher Beratung oder Finanzierung die Lebenshaltungskosten beim Start aus der Arbeitslosigkeit.
Staatliche Hilfen für Gründer und Nachfolger erleichtern den Weg in die Selbstständigkeit. Sie unterstützen mit fachlicher Beratung oder Finanzierung die Lebenshaltungskosten beim Start aus der Arbeitslosigkeit.
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" ist eine Beratungsförderung in Höhe von 50 % der Beratungskosten (maximal 3.500 Euro) und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die einen Zuschuss auf die Kosten für die Dienstleistungen eines externen Unternehmensberaters beantragen möchten. Zuständig für die Umsetzung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und von der Europäischen Union kofinanziert.
Sie interessieren sich für eine Beratungsförderung? Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist Regionalpartner im Förderprogramm und berät ihre Mitgliedsunternehmen über die Förderberechtigung, über Beratungsinhalte sowie über den Ablauf der Förderung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Weitere InformationenSchneller, weiter, digitaler: Die Arbeitsrealität wandelt sich auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rasant. Hier greift INQA-Coaching unter die Arme. Als zentrales Angebot von INQA unterstützt es Betriebe dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte.
INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.
Für die Region Unterfranken ist die Erstberatungsstelle:
Industrie- und Handelskammer zu Coburg
Schloßplatz 5,
96450 Coburg,
Doris Köhler, 09561/7426-23, 09561/7426-15, E-Mail: doris.koehler@coburg.ihk.de
Seit Juli 2023 gibt es eine neue Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es handelt sich hierbei um eine ESF Förderung. Die Beratungsstelle nennt sich KOMPASS.
Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit verhelfen
Solo-Selbstständige die
Menschen mit Behinderung, die sich mit einer guten Geschäftsidee selbstständig machen wollen, treffen oft auf offene oder unterschwellige Vorbehalte. Sie sind immer wieder mit dem Vorurteil konfrontiert, dass sie nicht leistungsfähig und daher den Belastungen einer Unternehmensgründung nicht gewachsen seien. Von Gründungen wird häufig abgeraten und/oder entsprechende Unterstützung, etwa in Form von Finanzkrediten oder Förderprogrammen, nicht gewährt.
Das Projekt „Barrierefrei Existenzgründen. Selbständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung (BESSER)“ möchte dies ändern und unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Gründung einer tragfähigen Selbständigkeit.
BESSER ist ein dreieinhalbjähriges Projekt, das im Mai 2022 begonnen hat und von mehreren Verbundpartner:innen durchgeführt wird. Finanziert wird es durch den „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel des Projekts ist es, die Erwerbschancen von Menschen, insbesondere Frauen, mit Behinderung durch eine bedarfsgerechte Beratung, Unterstützung und Nachbegleitung in Fragen der Gründung und Erwerbsselbstständigkeit zu verbessern.
Informationen und Beantragung
In der ersten Phase erhalten Existenzgründer für sechs Monate den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und zusätzlich 300 Euro im Monat zur sozialen Absicherung.
In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Für gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Dienstleistung und Handel in Mainfranken, die weder handwerkliche noch handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben (hier ist die Handwerkskammer für Unterfranken tätig und zuständig), ist die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt der zuständige Ansprechpartner. Bitte beachten Sie, dass wir nicht für Freiberuflerinnen und Freiberufler zuständig sind. Diese können sich unter anderem an das Institut für Freie Berufe (IFB) in Erlangen wenden, das eine spezialisierte Beratung rund um die Existenzgründung im freiberuflichen Bereich anbietet.
Um Ihre Gründung professionell vorzubereiten, beachten Sie bitte die folgenden Schritte. Diese dienen zugleich als Checkliste für die notwendigen Anforderungen:
1. Registrierung bei der IHK-Unternehmenswerkstatt: Bitte registrieren Sie sich kostenfrei auf der Plattform der IHK-Unternehmenswerkstatt und legen Sie dort ein eigenes Projekt in der Rubrik „Gründung“ an.
2. Hochladen Ihrer persönlichen Unterlagen: Laden Sie im Bereich „Dokumente“ Ihre gründungsrelevanten Unterlagen hoch.
Dazu gehören insbesondere:
3. Erstellung eines Businessplans: Entwickeln Sie einen aussagekräftigen Businessplan, der Ihre Geschäftsidee, Zielgruppen, Marktanalyse und Umsetzungsstrategie darstellt. In der Unternehmenswerkstatt finden Sie hierzu Muster und Leitfäden zur Orientierung.
4. Ausarbeitung eines Finanzplans: Erstellen Sie einen plausiblen Finanzplan, der eine Rentabilitätsvorschau über 36 Monate sowie eine Liquiditätsvorschau beinhaltet. Diese Unterlagen sind wesentlicher Bestandteil einer fundierten Existenzgründung.
5. Kontaktaufnahme und Beratungstermin: Nachdem Sie die vorstehenden Schritte abgeschlossen haben, nehmen Sie bitte über die Unternehmenswerkstatt Kontakt zu uns auf. Buchen Sie anschließend online einen individuellen Beratungstermin unter: www.wuerzburg.ihk.de/onlineterminbuchung
Bitte melden Sie sich zunächst bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Diese führt mit Ihnen ein Erstgespräch, informiert Sie detailliert über den Gründungszuschuss und händigt Ihnen die Antragsformulare und Hinweise aus.
Nach eingehender Information durch den IHK-Gründungstag erstellen Sie Ihren Businessplan und reichen die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Kammer ein.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Das Gutachten laden wir Ihnen in die IHK-Unternehmenswerkstatt hoch. Sie vereinbaren zur abschließenden Beantragung einen Termin bei Ihrer Arbeitsagentur, um Ihren Antrag zu stellen.
Gut vorbereitet in die berufliche Selbstständigkeit ist das A und O Ihres späteren Erfolgs. In unseren Gründungstagen „Wie mache ich mich selbstständig?“, die im Zeitraum von zwei bis drei Wochen stattfinden, werden Sie über alle wichtigen Themen zur Unternehmensgründung informiert:
Nähere Informationen und die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage unter: www.wuerzburg.ihk.de/gruendungstage
Gerne können Sie sich auch schon auf unserer Homepage über Existenzgründung informieren:
InformationenBezieher von Bürgergeld können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vom zuständigen Jobcenter ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld ist keine Pflicht- sondern eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen Gründer und dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner des Jobcenters getroffen wird.
Das Einstiegsgeld kann ergänzend zum Bürgergeld gezahlt werden. Die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit werden unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit dem Bürgergeld verrechnet. Die Höhe und die Dauer des Einstiegsgeldes richten sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit.
Jobcenter am Wohnort des Antragstellers. Meist wird im Rahmen der Antragstellung die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes sowie eine Beurteilung durch eine fachkundige Stelle (ggf. (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, HWK Service GmbH) gefordert.
Hier finden Sie weitere Informationen vom Jobcenter
Das Ziel, das Ihr Finanzierungspartner im Beratungsgespräch verfolgt, liegt auf der Hand: Er muss sich auf Basis der Gespräche und der eingereichten Unterlagen eine Meinung zur Kreditwürdigkeit bzw. Bonität des Unternehmens zu bilden. Für Gläubiger ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Betrieb künftig Zinsen und Tilgung der aufgenommenen Gelder fristgerecht und vollständig zurückzahlen kann - oder umgekehrt, wie groß das Risiko ist, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Bonität wird anhand der Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemessen: Dabei spielt die vorhandene Substanz mit allen Chancen und Risiken ebenso eine Rolle wie die erwartete zukünftige Ertragskraft.
Mit einer gründlichen Vorbereitung und überzeugenden schriftlichen Unterlagen sind bereits zwei wichtige Schritte in die richtige Richtung getan. Für die Finanzierungszusage ist nun noch das persönliche Auftreten des Unternehmers entscheidend: In den letzten Jahren ist der Faktor „Unternehmerpersönlichkeit“ für Banken ein immer wichtigerer Aspekt bei der Kreditentscheidung geworden.
Die Beurteilung des Kreditnehmers nach reinem Zahlenmaterial ist abgelöst worden von einer Kombination aus „harten“ und „weichen“ Faktoren als Entscheidungsgrundlage. Der entscheidende Grundgedanke hinter dem wichtigsten „weichen“ Faktor: Gerade ein mittelständisches Unternehmen kann immer nur so gut sein wie der Unternehmer bzw. das Führungsteam an seiner Spitze. Im Finanzierungsgespräch sollte der Unternehmer deshalb durch eine profunde Kenntnis der Unternehmenssituation, professionell vorbereitete Unterlagen und souveränes Auftreten überzeugen.
Betriebsinhaber oder Geschäftsführer sollten also selbstbewusst auftreten. Sie sind keine Bittsteller, sondern interessante Kunden. Natürlich sind sprühende Ideen allein nicht ausreichend. Sie müssen deutlich machen, dass sie ganz genau wissen, wovon sie sprechen und dass sie sehr präzise und realistische Vorstellungen davon haben, wohin das Unternehmen mit den Finanzmitteln steuern soll.
Kritische Nachfragen dürfen weder mit Schweigen noch mit Beschönigungen beantwortet werden. Ein guter Unternehmer weiß, wo sein Betrieb Schwächen hat. Außerdem fallen Versuche, Mängel zu vertuschen, früher oder später auf und beeinträchtigen das Vertrauensverhältnis zwischen Hausbank und Kreditnehmer.
Bereits im Vorfeld sollten plausible und nachvollziehbare Argumente vorbereitet werden, die bei kritischen Nachfragen seitens der Bank zeigen, dass die Unternehmensleitung die Schwachstelle bereits erkannt hat und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einleiten wird. Von noch größerem Vorteil ist es, wenn bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet worden sind. So kann beispielsweise durch den Abschluss langfristiger Lieferverträge mit festen Konditionen und Abnahmemengen sowie durch den Hinweis auf die gute Bonität des Lieferanten die mögliche Schwachstelle „Lieferantenabhängigkeit“ wesentlich positiver dargestellt werden, als es die Bank noch im Vorfeld beurteilt haben mag.
Haben Sie unser Gründerinformationspaket bereits erhalten und haben Sie Ihren Businessplan, inklusive Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorbereitet? Haben Sie noch Fragen? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Weitere InformationenFinanzlage:
Ertragslage:
Vermögenslage:
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