Staatliche Hilfen für Gründer und Nachfolger erleichtern den Weg in die Selbstständigkeit. Sie unterstützen mit fachlicher Beratung oder Finanzierung die Lebenshaltungskosten beim Start aus der Arbeitslosigkeit.
Für die schnelle und erfolgreiche Realisierung müssen Sie gut vorbereitet sein und gründlich planen. Hier hilft Ihnen das IHK-Programm "Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern". Existenzgründer/innen und Unternehmensnachfolger/innen können damit professionelle Unternehmensberatung zu erschwinglichen Preisen in Anspruch nehmen. Bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten können im Coaching-Programm übernommen werden. Voraussetzung: Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Übernahme. Das bedeutet die Beratung muss vor der Gewerbeanmeldung im Haupterwerb abgeschlossen sein.
Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnet, im Coaching bearbeitet werden. Auch wenn Sie größere Sicherheit bei Entscheidungen durch eine detaillierte zweite Meinung haben möchten oder Sie einen Sparringspartner brauchen, steht Ihnen das Programm zur Verfügung. Bitte bedenken Sie aber, dass ein Coaching nur dann sinnvoll ist, wenn es auf bereits vorhandenen Planungen aufbauen kann. Am besten haben Sie diese Planungen schon schriftlich in einem ersten Unternehmenskonzept festgehalten.
Wichtig ist: Eine Beratung, die vor der Bewilligung erfolgt, kann nicht mehr bezuschusst werden. Schließen Sie vor Beratungsbeginn den Vertrag mit dem Berater ab.
Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert.
Buchen Sie sich gleich Ihren kostenfreien Online-Beratungstermin (via Teams). Bitte prüfen Sie nach Terminbuchung Ihren E-Mail-Eingang (ggf. auch Spam-Ordner).
zur TerminbuchungDas Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" ist eine Beratungsförderung in Höhe von 50 % der Beratungskosten (maximal 3.500 Euro) und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die einen Zuschuss auf die Kosten für die Dienstleistungen eines externen Unternehmensberaters beantragen möchten. Zuständig für die Umsetzung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und von der Europäischen Union kofinanziert.
Sie interessieren sich für eine Beratungsförderung? Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist Regionalpartner im Förderprogramm und berät ihre Mitgliedsunternehmen über die Förderberechtigung, über Beratungsinhalte sowie über den Ablauf der Förderung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die bereits gegründet haben. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Eine Übersicht möglicher Beratungsthemen finden Sie im Merkblatt Beratungsarten und Beratungsthemen beim DIHK (Leitstelle) unter Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (dihk-service-gmbh.de). Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen,
Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden. Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. Die Reisezeiten, Pausen sowie die Zeit, die die Beraterin bzw. der Berater benötigt, um den Bericht zu erstellen, zählen nicht zu diesem Zeitkontingent. Im einzureichenden Beratungsbericht des Beratungsunternehmens müssen neben den einzelnen Daten der Beratungstage auch die jeweiligen Stunden angegeben werden. Beratungen, die länger als 40 Stunden dauern, können nicht gefördert werden. Eine Reduzierung auf 40 Stunden ist ausgeschlossen, da eine Beratung als Gesamtleistung zu sehen ist. Die jeweilige Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle gegenüber der Leitstelle abgerechnet werden
Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und - bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit. Viele der heutzutage durchgeführten Unternehmensberatungen beinhalten bereits diese Grundsätze. Um deren Einhaltung im Rahmen von Förderprogrammen erfassen und überprüfen zu können, ist aufgrund von Vorgaben des ESF Plus ein Fragebogen auszufüllen. Dieser ist Bestandteil des Beratungsberichts.
1. Schritt: Unternehmen im ersten Gründungsjahr müssen laut Richtlinie ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner (z.B. IHK) führen. Nehmen Sie als IHK-Mitgliedsunternehmen hierfür bitte bereits vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, um die Förderkriterien ausführlich zu besprechen. So können Fehler vermieden werden. Nach geführtem Informationsgespräch erhalten Sie vom Regionalpartner ein Bestätigungsschreiben (dieses bitte für die Abrechnungsunterlagen aufbewahren).
2. Schritt: Der Antrag ist online vom Unternehmer über die Antragsplattform des BAFA zu stellen: ⇒ zur Antragsplattform des BAFA
3. Schritt: Die Leitstelle DIHK Service GmbH prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung auf die Förderung.
4. Schritt: Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf der Beratervertrag mit dem Berater geschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen!
5. Schritt: Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss gegenüber der Leitstelle durch Einreichung der Abrechnungsunterlagen abgerechnet werden.
6. Schritt: Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses an den Antragsteller erfolgt nach abschließender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Im Internet finden Sie unter dem Suchbegriff "Beraterbörse" mehrere Seiten, die eine Übersicht von Unternehmensberatern beinhalten.
Gründerland Bayern bietet beispielsweise eine Möglichkeit zur Beratersuche. Hier geht's zur Beraterdankenbank von Gründerland Bayern.
Über die Auswahl des Beraters entscheiden Sie als Unternehmer. Was bei der Beraterwahl zu beachten ist finden Sie im Merkblatt "Hinweise für KMU zur Beraterauswahl" des BAFA unter Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (dihk-service-gmbh.de).
Beraterinnen oder Berater erhalten weiterführende Informationen zu Berateranforderungen, Registrierung sowie zum Qualitätsnachweis auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - für weitere Infos klicken Sie hier.
Weitere Hinweise zum Programm finden Sie auf der Homepage der Leitstelle unter: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (dihk-service-gmbh.de)
Antragsplattform
Schneller, weiter, digitaler: Die Arbeitsrealität wandelt sich auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rasant. Hier greift INQA-Coaching unter die Arme. Als zentrales Angebot von INQA unterstützt es Betriebe dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte.
INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.
Für die Region Unterfranken ist die Erstberatungsstelle:
Industrie- und Handelskammer zu Coburg
Schloßplatz 5,
96450 Coburg,
Doris Köhler, 09561/7426-23, 09561/7426-15, E-Mail: doris.koehler@coburg.ihk.de
Seit Juli 2023 gibt es eine neue Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es handelt sich hierbei um eine ESF Förderung. Die Beratungsstelle nennt sich KOMPASS.
Ziel der Förderung / des Programms:
Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit verhelfen
Wer ist förderfähig?
Solo-Selbstständige die
-seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen
-maximal ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigen
-ihr Einkommen überwiegend (>= 51 %) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen
Welche Qualifizierungen / Weiterbildungen werden gefördert?
-Passgenaue, individuelle Qualifizierungen (z. B. Digitalisierung, BWL, Marketing, Arbeitsrecht) zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells
-Umfang von mindestens 20 Stunden, durchführbar innerhalb von 6 Monaten
-Förderung einmal innerhalb von 12 Monaten möglich
-Maximale Förderung von 4.500,00 € (90% des max. förderfähigen Betrags von 5.000,00 €)
Ablauf der Förderung:
Alle Informationen zu diesem Pilotprojekt finden Sie auch online.
Informationen zur Beantragung
Menschen mit Behinderung, die sich mit einer guten Geschäftsidee selbstständig machen wollen, treffen oft auf offene oder unterschwellige Vorbehalte. Sie sind immer wieder mit dem Vorurteil konfrontiert, dass sie nicht leistungsfähig und daher den Belastungen einer Unternehmensgründung nicht gewachsen seien. Von Gründungen wird häufig abgeraten und/oder entsprechende Unterstützung, etwa in Form von Finanzkrediten oder Förderprogrammen, nicht gewährt.
Das Projekt „Barrierefrei Existenzgründen. Selbständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung (BESSER)“ möchte dies ändern und unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Gründung einer tragfähigen Selbständigkeit.
BESSER ist ein dreieinhalbjähriges Projekt, das im Mai 2022 begonnen hat und von mehreren Verbundpartner:innen durchgeführt wird. Finanziert wird es durch den „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel des Projekts ist es, die Erwerbschancen von Menschen, insbesondere Frauen, mit Behinderung durch eine bedarfsgerechte Beratung, Unterstützung und Nachbegleitung in Fragen der Gründung und Erwerbsselbstständigkeit zu verbessern.
Informationen und BeantragungIn der ersten Phase erhalten Existenzgründer für sechs Monate den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und zusätzlich 300 Euro im Monat zur sozialen Absicherung.
In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Für gewerbliche Unternehmen in Mainfranken, die weder handwerkliche noch handwerksähnliche Tätigkeiten anbieten, ist die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt zuständig.
Bitte melden Sie sich zunächst bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Diese führt mit Ihnen ein Erstgespräch, informiert Sie detailliert über den Gründungszuschuss und händigt Ihnen die Antragsformulare und Hinweise aus.
Nach eingehender Information durch den IHK-Gründertag erstellen Sie Ihren Businessplan und reichen die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Kammer ein.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Das Gutachten schicken wir dann direkt an Ihren Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur. Sie vereinbaren zur abschließenden Beantragung einen Termin bei Ihrer Arbeitsagentur, um Ihren Antrag zu stellen.
Gut vorbereitet in die berufliche Selbstständigkeit ist das A und O Ihres späteren Erfolgs. In unseren Gründertagen „Wie mache ich mich selbstständig?“, die im Zeitraum von zwei bis drei Wochen stattfinden, werden Sie über alle wichtigen Themen zur Unternehmensgründung informiert:
Nähere Informationen und die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage unter: www.wuerzburg.ihk.de/gruendertage
Gerne können Sie sich auch schon auf unserer Homepage über Existenzgründung informieren:
InformationenBezieher von Bürgergeld können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vom zuständigen Jobcenter ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld ist keine Pflicht- sondern eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen Gründer und dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner des Jobcenters getroffen wird.
Das Einstiegsgeld kann ergänzend zum Bürgergeld gezahlt werden. Die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit werden unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit dem Bürgergeld verrechnet. Die Höhe und die Dauer des Einstiegsgeldes richten sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit.
Jobcenter am Wohnort des Antragstellers. Meist wird im Rahmen der Antragstellung die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes sowie eine Beurteilung durch eine fachkundige Stelle gefordert.
Eine der größten Hürden bei der Umsetzung der eigenen Geschäftsidee ist die Finanzierung.
Nicht jede Finanzierungsart ist für jede Gründung geeignet. Um dir eine erste Orientierung zu geben, bietet Ihnen das Gründerland Bayern eine Übersicht über die wichtigsten Finanzierungsarten. Ändern Sie die Parameter bei den Filtern, um zu sehen, wie sich Ihre Einstellungen auf die verfügbaren Finanzierungsquellen auswirken kann!
Finanzierung findenDieser zusätzliche Spezialfonds wendet sich insbesondere an kleine und junge Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Es werden stille Beteiligungen bis 150.000 Euro ausgereicht.
Weitere Details zum Fonds können Sie der Broschüre entnehmenDas Ziel, das Ihr Finanzierungspartner im Beratungsgespräch verfolgt, liegt auf der Hand: Er muss sich auf Basis der Gespräche und der eingereichten Unterlagen eine Meinung zur Kreditwürdigkeit bzw. Bonität des Unternehmens zu bilden. Für Gläubiger ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Betrieb künftig Zinsen und Tilgung der aufgenommenen Gelder fristgerecht und vollständig zurückzahlen kann - oder umgekehrt, wie groß das Risiko ist, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Bonität wird anhand der Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemessen: Dabei spielt die vorhandene Substanz mit allen Chancen und Risiken ebenso eine Rolle wie die erwartete zukünftige Ertragskraft.
Mit einer gründlichen Vorbereitung und überzeugenden schriftlichen Unterlagen sind bereits zwei wichtige Schritte in die richtige Richtung getan. Für die Finanzierungszusage ist nun noch das persönliche Auftreten des Unternehmers entscheidend: In den letzten Jahren ist der Faktor „Unternehmerpersönlichkeit“ für Banken ein immer wichtigerer Aspekt bei der Kreditentscheidung geworden.
Die Beurteilung des Kreditnehmers nach reinem Zahlenmaterial ist abgelöst worden von einer Kombination aus „harten“ und „weichen“ Faktoren als Entscheidungsgrundlage. Der entscheidende Grundgedanke hinter dem wichtigsten „weichen“ Faktor: Gerade ein mittelständisches Unternehmen kann immer nur so gut sein wie der Unternehmer bzw. das Führungsteam an seiner Spitze. Im Finanzierungsgespräch sollte der Unternehmer deshalb durch eine profunde Kenntnis der Unternehmenssituation, professionell vorbereitete Unterlagen und souveränes Auftreten überzeugen.
Betriebsinhaber oder Geschäftsführer sollten also selbstbewusst auftreten. Sie sind keine Bittsteller, sondern interessante Kunden. Natürlich sind sprühende Ideen allein nicht ausreichend. Sie müssen deutlich machen, dass sie ganz genau wissen, wovon sie sprechen und dass sie sehr präzise und realistische Vorstellungen davon haben, wohin das Unternehmen mit den Finanzmitteln steuern soll.
Kritische Nachfragen dürfen weder mit Schweigen noch mit Beschönigungen beantwortet werden. Ein guter Unternehmer weiß, wo sein Betrieb Schwächen hat. Außerdem fallen Versuche, Mängel zu vertuschen, früher oder später auf und beeinträchtigen das Vertrauensverhältnis zwischen Hausbank und Kreditnehmer.
Bereits im Vorfeld sollten plausible und nachvollziehbare Argumente vorbereitet werden, die bei kritischen Nachfragen seitens der Bank zeigen, dass die Unternehmensleitung die Schwachstelle bereits erkannt hat und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einleiten wird. Von noch größerem Vorteil ist es, wenn bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet worden sind. So kann beispielsweise durch den Abschluss langfristiger Lieferverträge mit festen Konditionen und Abnahmemengen sowie durch den Hinweis auf die gute Bonität des Lieferanten die mögliche Schwachstelle „Lieferantenabhängigkeit“ wesentlich positiver dargestellt werden, als es die Bank noch im Vorfeld beurteilt haben mag.
Haben Sie unser Gründerinformationspaket bereits erhalten und haben Sie Ihren Businessplan, inklusive Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorbereitet? Haben Sie noch Fragen? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Weitere InformationenFinanzlage:
Ertragslage:
Vermögenslage:
Auf den ersten Blick erscheint der Zugang zur Finanzierung und Förderung für Gründer aufwendig und unübersichtlich. Tatsächlich stellen sich die Hürden für den Antrag auf Fördermittel als durchaus überwindbar dar.
Überlegen Sie, wofür Sie die Fördermittel benötigen, und berechnen Sie Ihren Kapitalbedarf möglichst genau. Bevor Sie den nächsten Schritt machen, sollten Sie die nötige Förderungshöhe und den Verwendungszweck genau definiert haben.
Wie oben dargestellt, werden Förderprogramme für verschiedene Phasen der Unternehmensgründung und für verschiedene Verwendungszwecke aufgelegt. Sie können über diese Angebote z. B. Mitarbeiter einstellen, Investitionen tätigen oder Ihren Beratungsbedarf decken. Besonders wichtig für die Auswahl des passenden Förderprogramms sind u. a. folgende Punkte:
1. Phase der Gründung, 2. Größe und Struktur des Unternehmens 3. Standort, 4. Verwendungszweck, 5. Art der Förderung, z.B. Zuschuss oder Förderkredit
Mithilfe von Fördermitteldatenbanken oder in einer Fördermittelberatung ermitteln Sie geeignete Programme und Angebote.
Haben Sie die möglichen Geldgeber eingegrenzt, prüfen Sie, welche Voraussetzungen für die einzelnen Programme gelten. So verfeinern Sie die Auswahl weiter und finden die Fördermittel, die für Ihr Unternehmen infrage kommen. Ermitteln Sie auch, auf welchem Weg Sie den Förderantrag stellen müssen.
Tipp: Einige Fördermittel können Sie kombinieren. Lassen Sie sich fachkundig, z. B. von Ihrer IHK beraten.
Stellen Sie nun die Unterlagen für den Antrag auf Zuschüsse oder einen Förderkredit zusammen. Arbeiten Sie sorgfältig und prüfen Sie alle Angaben genau. Von diesem Antrag hängt die Finanzierung Ihres Traums von der Unternehmensgründung ab.
Zur Fördermitteldatenbank Beraterin Handelsregister
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