Energieberatung

Energieeffizienz

Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet viele Möglichkeiten, sich rund um Energieeffizienz zu informieren. Vor allem der Austausch mit anderen Unternehmen aus der Region steht im Vordergrund. Beim IHK-Energietreff zum Beispiel werden Effizienztechniken bei den Unternehmen direkt vor Ort gezeigt, gleichzeitig können Sie Erfahrungen austauschen.

Wir informieren zu folgenden Themen

Energiemanagement

Die Energiekosten im Unternehmen steigen zunehmend. Längst haben sie ein Niveau erreicht, bei dem sie im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Betriebes nicht mehr als untergeordnet angesehen werden können. Um Wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch um die Umwelt zu schonen und CO2-Emissionen zu vermindern, setzen immer mehr Betriebe auf Energieeffizienz. Managementsysteme können eine große Hilfe sein, um Energieeffizienz messbar und fassbar zu machen.

Ein Energiemanagementsystem erleichtert die Optimierung des Energieeinsatzes, von der Beschaffung bis zur Verwendung. Durch die zugrunde liegende Systematik sind Veränderungen im Energieverbrauchsverhalten des Unternehmens oder des einzelnen Verbrauchers, z.B. einer Anlage, deutlich zu erkennen. Das Unternehmen wird so in die Lage versetzt, rasch zu handeln oder die Auswirkungen von Optimierungsmaßnahmen  zeitnah auszuwerten.

Managementsysteme sind Chefsache

Nur wenn die Unternehmensführung hinter dem Konzept steht, kann die Einführung eines EnMS auf Dauer erfolgreich sein. Die Unternehmensführung stellt Zielvorgaben zur Energieoptimierung auf und setzt einen Energiebeauftragten im Unternehmen ein. Eine offene Kommunikation zwischen Unternehmensführung und Energiebeauftragten muss gewährleistet sein.

Schritt für Schritt

Für den Beginn ist eine sogenannte IST-Aufnahme sinnvoll. Das heißt, im Unternehmen sollten zunächst die Energieströme ermittelt und die Hauptverbraucher ausfindig gemacht werden. Hierfür kann ein Messsystem hilfreich sein. Oft lassen sich aus dieser systematischen Betrachtung schon erste Optimierungsmaßnahmen ersehen. 

Konkretere, zielführende Planungen werden im nächsten Stepp gemacht und die Umsetzung angestrebt. Aufgrund einer kontinuierlichen, systematischen Messung der Energieströme wird im Weiteren direkt sichtbar, in welchem Maße die umgesetzten Maßnahmen erfolgreich sind und wo eventuell noch Verbesserungsbedarf besteht. Und genau dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess ist das langfristige Ziel des Energiemanagementsystems. Denn in Zeiten steigender Energiepreise wird der effiziente Umsatz mit Energie bedeutender.

Wo Chefs am einfachsten die Kosten drücken können:

  • Druckluft: Kompressoren, die Druckluft als Antrieb für Maschinen erzeugen, brauchen viel Energie. Die Rohre, durch die Luft transportiert wird, werden zudem schnell undicht. Die Lecks bleiben jedoch oft lange unentdeckt.
  • Blindstrom: Der so genannte Blindstrom entsteht beim Betrieb von Wechselstrommaschinen. Er überträgt keine nutzbare Leistung, sondern pendelt zwischen Erzeuger und Verbraucher hin und her. Weil er so das Netz belastet, wird er in Rechnung gestellt. Wer eine Blindstrom- Kompensationsanlage installiert, kann diese überflüssigen Kosten vermeiden.
  • Produktionswärme: Großes Energieeinsparpotential bietet sich Unternehmern, indem sie Produktionswärme oder -kälte nutzen. Häufig gilt die Energie als Abfallprodukt und entweicht ungenutzt. Wer hier auf mehr Effizienz achten will, kann z.B. diese Abwärme zum heizen in anderen Gebäuden verwenden.
  • Lastspitzen: Wenn mehrere Maschinen mit hohem Energieverbrauch gleichzeitig anlaufen, entstehen Lastspitzen. Der Stromverbrauch steigt kurzzeitig stark an – und das kostet mehr Geld, als ein konstanter Verbrauch. Wer dies vermeiden will, sollte das Einschalten der Maschinen jeweils um ca. eine Viertelstunde verschoben planen. 

DIN EN ISO 50001

Seit dem 24. April 2012 ersetzt die Norm ISO 50001:2011 die bis dahin gültige DIN EN 16001:2009.  Auch die ISO 50001 folgt dem PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act).

Mit den darauf folgenden Revisionen erhielt die Norm die sogenannte High-Level-Structure, die auch andere Managementnormen, wie zum Beispiel Qualitätsmanagement, Umwelt- oder Arbeitssicherheit erhalten haben oder noch erhalten werden. So soll es Unternehmen erleichtert werden, alle im Unternehmen eingesetzten Managementsysteme gemeinsam zu betreiben: in einem "integrierten Managementsystem".

Die letzte Revision der DIN EN ISO 50001 erfolgte im Jahr 2018. Aber auch begleitende Normen, wie die DIN EN ISO 50003 haben letztendlich Auswirkungen auf das Managementsystem im Unternehmen und sollten daher vom Managementbeauftragten verfolgt werden.

Voraussetzung für den Spitzenausgleich

Auch steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen sind an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 gekoppelt. So müssen Unternehmen, die den Spitzenausgleich nach §10 Stromsteuergesetz oder §55 Energiesteuergesetz in Anspruch nehmen möchten ein zertifiziertes Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 nachweisen.

Im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU laut EU-Definition) genügt ein testiertes alternatives System, wie es in der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung (kurz: SpAEfV) beschrieben ist.

Doch allein dieser Grund sollte nicht ausschlaggebend für den Einsatz eines EnMS im Unternehmen sein. Managementsysteme verschiedener Art bieten vielerlei direkte Vorteile, von verbesserter Organisationsstruktur über Verbrauchskontrolle und Transparenz bis hin zu der Möglichkeit vorbeugender Instandhaltung. Letztlich münden all diese Punkte in einem monetären Vorteil für das Unternehmen.

Energie- und Stromsteuer

Energiesteuern

Mit der "Ökologischen Steuerreform" im Jahr 1999 wurden die Stromsteuer eingeführt sowie die Energiesteuer beaufschlagt. Ziel war es, durch Verteuerung von Energieprodukten, den Energieverbrauch zu senken. Gleichzeitig sollten auch die Lohnnebenkosten gesenkt werden, indem ein Großteil des Ökosteueraufkommens in den Rentenversicherungshaushalt fließt.

Bei der Strom- und Energiesteuer gibt es aber auch bestimmte Ermäßigungen, um zum Beispiel Doppelbesteuerung zu vermeiden, Energieeffizienz zu fördern oder Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu entlasten.

Zu unterscheiden ist zwischen Steuerbefreiung, zum Beispiel für

  • Strom zur Stromproduktion (§9 Abs. 1 StromStG), Energie zur Energieproduktion (§26 EnergieStG)
  • Strom und Energie aus bestimmten erneuerbaren Quellen (§50 EnergieStG, §9 Abs 1 StromStG)
  • Energie für die Kraft-Wärme-Kopplung (§53 EnergieStG)
  • Strom und Energieverwendung für bestimmte Prozesse und Verfahren (§51 EnergieStG, §9a StromStG)
  • diverse kleinere Ausnahmen wie zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr

und Steuerermäßigung bzw. -entlastungen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können zwei verschiedene Ermäßigungsstufen erreichen:

  1. eine Ermäßigung der Steuersätze
  2. den Spitzenausgleich

Die Steuerermäßigungen werden rückwirkend beantragt und erstattet. Zuständige Behörde ist das jeweilige Hauptzollamt. Die Zollämter haben auf ihrer Website umfangreiche Informationen sowie die für die Antragsstellung nötigen Formulare bereitgestellt.

Spitzenausgleich

Ermäßigung (§9b StromStG und §54 EnergieStG) und Spitzenausgleich (§10 StromStG und §55 EnergieStG) greifen grundsätzlich erst oberhalb eines Sockelbetrags.

Für den Spitzenausgleich werden die durch die Ökosteuerreform verminderten Rentenversicherungsbeiträge gegengerechnet. Der Spitzenausgleich fällt also umso geringer aus, je personalintensiver ein Unternehmen ist. Außerdem ist der Spitzenausgleich an die Erreichung von festgelegten Zielwerten für die Reduzierung der Energieintensität gekoppelt. Werden die Ziele in einem Jahr nicht erreicht, fällt auch der Spitzenausgleich geringer aus.

Die IHK Lippe zu Detmold hat ein excelbasiertes Strom- und Energiesteuer-Berechnungstool erstellt. Dieses wird ständig an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Hier bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Steuerbegünstigungen in welcher Höhe für Ihr Unternehmen relevant sind.

Möchte ein Unternehmen den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen, so muss es ein Energiemanagementsystem nach EMAS oder DIN EN ISO 50001 vorlegen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist auch ein alternatives System nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (kurz: SpaEfV) oder das vorliegen eines Energieaudits nach DIN 16247 ausreichend. 

Energieaudit nach EDL-G

Seit dem Jahr 2015 müssen Unternehmen, die den KMU-Status nicht erfüllen, regelmäßige Energieaudits durchführen. Alle vier Jahre müssen nun sämtliche Energieströme und -verbräuche sowie Optimierungsmaßnahmen in einem Auditbericht erfasst werden.

Die Auditpflicht für große Unternehmen geht zurück auf das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Hierin ist außerdem definiert, über welche Qualifikationen die Auditoren verfügen müssen und in welchem Umfang ein solches Audit zu erfolgen hat.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit der Überprüfung der Audits betraut. Auf der Website des BAFA finden sich nützliche Hinweise und Informationen zum Energieaudit.

Im Juli 2019 hat der Bundestag für eine Novelle des EDL-G gestimmt. Der Bundesrat befasst sich nach der Sommerpause damit, so dass die Änderungen noch im Herbst 2019 in Kraft treten sollen. Wesentliche Anpassungen sind das Einführen einer Bagatellgrenze sowie die Einführung einer Online-Plattform zur Meldung der Auditergebnisse. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Für wen gilt die Auditpflicht?

Grundsätzlich gilt die Pflicht, regelmäßige Energieaudits durchzuführen, für alle Unternehmen, die kein KMU nach EU-Definition sind.

Im Einzelnen wird das Bestimmt über die Mitarbeiterzahl und den Umsatz bzw. die Jahresbilanzsumme. Dabei gilt: als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gilt nur, wer nicht mehr als 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und nicht mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme aufweist.

Achtung: in die Berechnung der Mitarbeiterzahl und des Umsatzes werden verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen unter Umständen einbezogen. Hilfestellungen bei der genauen Einordnung bietet ein Handbuch der Europäischen Kommission.

Von der Auditpflicht befreit sind Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung betreiben.

Welche Anforderungen bestehen an das Audit?

Ein Energieaudit muss den Anforderungen der Norm DIN EN 16247-1 entsprechen. Hierin der Rahmen eines Audits sowie zum Beispiel die Pflicht zu Vor-Ort-Begehungen benannt.

Vom Energieaudit müssen mindestens 90 Prozent der Energieverbräuche eines Unternehmens erfasst sein. Dazu zählen auch Verwaltung, Verkaufsräume, Lagerräume und Transport. Die Kosten für ein Energieaudit richten sich nach Aufwand und Größe des Unternehmens sowie der Anzahl an Standorten, die einbezogen werden müssen.

Energieauditoren müssen bestimmte Qualifikationen erfüllen. Diese sind in §8 b EDL-G definiert. Sofern eigene Mitarbeiter im Unternehmen diese Anforderungen erfüllen und nicht direkt im auditierten Bereich arbeiten, können auch diese das Audit durchführen.

Qualifizierte externe Energieauditoren können auf der Auditorenliste des BAFA gefunden werden.

Energieberatung

Energieberater unterstützen bei einer Vielzahl von Aufgabenstellungen - sei es bei einer geförderten Energieberatung im Mittelstand, bei Energiekonzepte die im Rahmen eines Antrags auf Investitionszuschuss erstellt werden müssen, bei Gebäudeenergieausweisen oder bei Energieaudits nach der Energiedienstleistungs-Richtlinie. Dafür müssen die Berater, je nach Richtlinie oder Vorschrift, verschiedene Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen können.

Wie finde ich einen Energieberater?

Wollen Sie eine geförderte Energieberatung im Mittelstand in Anspruch nehmen oder benötigen Sie ein Energiekonzept im Zusammenhang mit einer Investitionsförderung, dann achten Sie darauf, dass der Energieberater Ihrer Wahl beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist und dies durch eine Beraternummer nachweisen kann.

Die meisten Energieberater sind freiwillig in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gelistet. In der Expertensuche kann gezielt eingegeben werden, welche Voraussetzungen der Berater erfüllen muss.

Suchen Sie Energieberater aus der Region, können Sie sich zudem an den Energieberater Franken e.V. wenden.

Wie wird man Energieberater?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass "Energieberater" kein Ausbildungsberuf und keine geschützte Berufsbezeichnung ist.

Sollen aber Energieberatungen im Sinne bestimmter Förderrichtlinien oder Gesetze und Verordnungen durchgeführt werden, bedarf es definierter Ausbildungen und Vorkenntnisse sowie regelmäßiger Weiterbildungen. Diese müssen gegenüber der entsprechenden Stelle nachgewiesen werden. Sehr oft ist dies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei dem viele Förderprogramme sowie die Überwachung der Energieauditpflicht nach EDL-G zusammenlaufen.

Welche Vorgaben im Einzelnen gelten, um sich beim BAFA als Energieberater listen zu lassen, entnehmen Sie den einzelnen Richtlinien.

Um auch öffentlich und überregional gefunden zu werden, können sich Energieberater freiwillig in die Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eintragen lassen.

Angebote der IHK

EcoScouts

Qualifizieren Sie Ihre Auszubildenden zu EcoScouts. Die IHK befähigt junge Menschen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen aufzudecken.

Unternehmensnetzwerk: IHK-Energietreff

Voneinander lernen - das ist das Motto des IHK-Energietreffs. In kurzen Veranstaltungen - meist verbunden mit einem Betriebsbesuch - werden betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen vorgestellt.

Mehr zum Netzwerk

Terminbuchung online

Für Ihre eigenständige Terminbuchung setzen wir "Microsoft Bookings" der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA, ein. Die Verbindung zu dem Dienst wird nur hergestellt, wenn Sie hier auf unserer Webseite die Terminbuchungs-Funktion aufrufen. Weitere Informationen zum Umgang von Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Microsoft.

Wir weisen darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, Microsoft Bookings zur Vereinbarung eines Termins zu nutzen.

Wenn Sie den Dienst nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte hier unser Kontaktformular oder eine andere der angebotenen Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung.

Energiesprechtage

Virtuelle Sprechstunde

In virtuellen Einzelgesprächen besprechen wir mit Ihnen Möglichkeiten für mehr Energieeffizienz, den Einsatz erneu­erbarer Energien sowie geeignete Förderprogramme. Die Sprechtage finden regelmäßig in Kooperation mit dem GIH Bayern e.V. statt.

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Wie können Händler Energie und CO2-Emissionen einsparen?

Wie kann das produzierende Gewerbe Energie einsparen?

Wie kann man beim betrieblichen Flottenmanament und der Logistik Energie einsparen?

Kontakt

Energietreff

Jacqueline Escher

M.Sc. Geographie
Referentin Umwelt und Energie
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Abfallberatung und Umweltrecht
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