Gewerbeerlaubnisse

Immobiliardarlehensvermittler

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 26. Februar 2016 vom Bundesrat gebilligt.

Es ist somit am 21. März 2016 der neue Erlaubnistatbestand des Immobiliardarlehensvermittlers (§ 34i GewO) in Kraft getreten.

Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern (außer IHK-Bezirk Aschaffenburg) für den Immobliardarlehensvermittler ist die IHK München.

Antragsunterlagen für die Erlaubnis und Registrierung sowie Merkblätter und Checklisten erhalten Sie bei der IHK München.

Zur Internetseite der IHK München
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Vermittlerregister

Gewerbebezogenen Daten von Finanzanlagevermittlern, Versicherungsvermittlern/ -beratern und Immobiliardarlehensvermittler hier frei einsehbar.

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Ansprechpartner

Immobiliardarlehensvermittler § 34 i

Astrid Schenk

Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
  • Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-315
Tätigkeitsbereiche
  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
  • Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Harald Müller

Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Verkehr
  • Gefahrgutwesen
  • Gewerberechtliche Gutachten
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-266
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  • Verkehr
  • Gefahrgutwesen
  • Gewerberechtliche Gutachten