Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 26. Februar 2016 vom Bundesrat gebilligt.
Es ist somit am 21. März 2016 der neue Erlaubnistatbestand des Immobiliardarlehensvermittlers (§ 34i GewO) in Kraft getreten.
Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern (außer IHK-Bezirk Aschaffenburg) für den Immobliardarlehensvermittler ist die IHK München.
Antragsunterlagen für die Erlaubnis und Registrierung sowie Merkblätter und Checklisten erhalten Sie bei der IHK München.
Den Erlaubnisverzicht müssen Sie ebenfalls der IHK München mittels eines Formulars, welches Sie auf der Internetseite der IHK München finden, mitteilen.