Neben aktuellen Prüfungsterminen finden Auszubildende hier alle erforderlichen Prüfungsformulare und Informationen zum elektronischen Projektantrag.
Eine Übersicht der schriftliche Prüfungstermine könne Sie hier als pdf online einsehen oder herunterladen.
Übersicht als pdfHier können Sie die Termine für die gewerblich-technischen Ausbildungsberufe als pdf herunterladen.
Übersicht als pdf herunterladenZur Prüfung zugelassen werden laut Prüfungsordnung Auszubildende, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, soweit sie an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) geführt haben.
Details zum Verkürzen oder Verlängern der Ausbildungszeit finden Sie unter nachfolgender Seite.
verkürzen und verlängernAuszubildende bzw. Umschüler können nach Anhören der Ausbildenden und der Berufsschule vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen.
Ist dieses Zeugnis am Tag des Anmeldeschlusses älter als vier Monate, sind die im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen von der Berufsschule schriftlich zu bestätigen. Die prüfungsrelevanten schulischen Leistungen müssen einen mindestens „guten“ Notendurchschnitt (besser als 2,5) aufweisen. In diesen einzelnen Fächern/Lernfeldern muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht sein.
Der ausgefüllte Antrag muss spätestens bis zum Tag des Anmeldeschlusses eingereicht werden.
Antrag als pdf herunterladenAuch ohne klassische Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Er bietet Ihnen viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirkt. Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet Ihnen vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.
Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe also von viereinhalb Jahren Berufspraxis aus. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung abzulegen.
Reichen Sie uns einen Antrag auf Zulassung (s. Merkblatt) mit aussagefähigen Nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen) über Ihre Tätigkeit ein. Auch Nachweise über berufliche Qualifizierungen, die Sie durchlaufen haben, können berücksichtigt und sollten vorgelegt werden.
Merkblatt und Antrag als pdfSie sind sich nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann?
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter.
Sprechen Sie uns an.Die beste Vorbereitung auf die Prüfung ist eine gute und strukturierte Ausbildung in Betrieb und Schule! Allerdings kann gute Ausbildung durch sinnvolle Prüfungsvorbereitung ergänzt werden. Nachfolgend finden Sie deshalb eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationsquellen zur Prüfungsvorbereitung.
....bekommen Sie bei den Aufgabenstellen für Abschluss- und Zwischenprüfungen.
Für Prüfungen in gewerblich/technischen Berufen:
IHK Region Stuttgart - PAL
Telefon 0711 615577-0
Telefax 0711 615577-30
Internet: www.ihk-pal.de
Für Prüfungen in kaufmännischen Berufen:
AkA - Industrie und Handelskammer
Postfach
90271 Nürnberg
Telefon: 0911 1335-0
Telefax: 0911 1335-210
Internet: www.ihk-aka.de
und
ZPA Nord-West
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Telefon: 0221 1640-0
Telefax: 0221 1640-699
Internet: www.ihk-zpa.de
Hier finden Sie Hilfsmittel zur Prüfungsvorbereitung:
Die Ausbildungsdauer kann aus verschiedenen Gründen verlängert werden. Meist sind dafür längere Ausfallzeiten der Grund, zum Beispiel wegen Krankheit. Der Antrag wird vom Auszubildenden / von der Auszubildenden gestellt. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen bei den unterschiedlichen Gründen.
Wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie zusätzlich zur Mitteilung des Prüfungsausschusses von der IHK Würzburg-Schweinfurt einen schriftlichen Bescheid.
Das Ausbildungsverhältnis endet im Falle des Nicht-Bestehens mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen der/des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Berufsbildungsgesetz).
Die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses führt zu einer Verlängerung der Berechtigung des Berufsschulbesuches. Das weitere Vorgehen sollte zwischen der/dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb sorgfältig besprochen werden.
Zur eindeutigen Zuordnung nennen Sie bitte Ihre Prüflingsnummer.
IHK Würzburg-Schweinfurt
Berufsbildung
Mainaustraße 33
97082 Würzburg
Evtl. bereits erbrachte Prüfungsleistungen können nur dann angerechnet werden, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Berater Prüfungswesen Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
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Wirtschaftsfachwirtin
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
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Betriebswirtin
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Teamleiterin
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Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
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