Während der Ausbildung kommen viele Fragen auf. Welche Rechte und Pflichten bestehen in der Ausbildung. Wann endet der Vertrag eigentlich? Wie führe ich das Berichtsheft oder wer hilft mir bei Problemen in der Ausbildung. Hier finden Sie die Antwort.
Die Ausbildung kann an jedem Tag im Jahr beginnen. Meist beginnt die Ausbildung am 1.8. oder 1.9. des Jahres. Sollte der Ausbildungsvertrag zu einem anderen Termin starten, sprechen Sie bitte Ihren Ausbildungsberater an. Er gibt Ihnen Tipps zur Gestaltung des Vertrages.
Über 90 Prozent der Ausbildungsverträge werden durch die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung "regulär" beendet.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet der Ausbildungsvertrag. Sollte die Abschlussprüfung nicht bestanden werden, so hat der Auszubildende einen Anspruch auf Verlängerung der Ausbildung.
Falls ein Auszubildender nicht an der Abschlussprüfung teilnimmt oder nicht besteht und auch keine Verlängerung der Ausbildung beantragt, endet die Ausbildung mit Vertragsablauf.
Wenn das vertragliche Ausbildungsende vor der Abschlussprüfung liegt, so endet auch in diesem Fall der Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsende. Dies kommt dann vor, wenn der Ausbildungsvertrag "unüblich" endet.
Ein Beispiel:
In seltenen Fällen wird der Ausbildungsvertrag durch Kündigung innerhalb oder außerhalb der Probezeit beendet. Lesen Sie unserem Bereich "Rechte und Pflichten" mehr zu diesem Thema.
Auszubildende und Umschüler haben nach Vorgabe der IHK ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft muss wöchentlich vom Auszubildenden geführt werden. Der Ausbildungsbetrieb hat das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Neben der rechtlichen Notwendigkeit, dient das Berichtsheft der Systematisierung der Ausbildung, hilft beim Lernen für die Prüfung und dient als "Visitenkarte" des Ausbildungsbetriebes. Außerdem ist es Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Der Auszubildende darf das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen.
Seit Oktober 2017 können Auszubildende das Berichtsheft auch in elektronischer Form führen. Dies ist im Ausbildungsvertrag unter Punkt H anzugeben. Beachten Sie bitte dann die Kriterien für digitale Ausbildungsnachweise im Downloadbereich.
Nach dem Abschluss des Berufsausbildungsvertrages muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden an der zuständigen Berufsschule anmelden. Die erforderlichen Anmeldeunterlagen erhält der Betrieb bei der Berufsschule. Zur Anmeldung nutzen Sie die Eintragungsbestätigung der IHK (Abruf über das IHK-Bildungsportal)
Liste der zuständigen BerufsschulenWissen und Tipps für die erfolgreiche Arbeit mit Auszubildenden. Auf den Seiten des BiBB (Forum für Ausbilder) erfahren Sie, was alles dazugehört, um „Ihre“ Auszubildenden erfolgreich durch die Ausbildung zu führen.
Leitfaden für Ausbilder und AusbildungsbeauftragteAuslandsaufenthalte während der Ausbildung werden immer häufiger vereinbart. Um diese Chance zur Verbesserung der Ausbildungsqualität zu nutzen, bedarf es einiger Vorüberlegungen. Nachfolgend finden Sie Tipps und Tricks zur Organisation. Ein Antrag an die IHK, falls der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen dauert, ist ebenfalls zu finden.
Ein Auslandsaufenthalt für Auszubildende bringt auch dem Ausbildungsbetrieb viele Vorteile. Eine Umsetzungshilfe finden Sie hier:
Webseite "Berufsbildung ohne Grenzen"Der Europass hilft, Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich darzustellen. Der Europass ist kostenlos und dokumentiert ausländische Erfahrungen während der Ausbildung, des Studiums, der Arbeitssuche oder Ihrer Beschäftigung.
Möglich ist dies mit den standardisierten und europaweit einheitlichen Europass-Dokumenten:
Sie wünschen sich internationale Kompetenzen für Ihre Ausbildung? Sie möchten Azubis, Berufsschülerinnen und –schülern oder Lehrkräften in Ihrer Einrichtung die Möglichkeit geben, im Ausland zu lernen und sich persönlich wie fachlich weiterzuentwickeln? Das geht mit Erasmus+!
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Mehr dazuGrößere Jobsicherheit. Höhere Aufstiegschancen. Bessere Gehaltsaussichten. Mehr Freude an der Arbeit. Lebenslanges Lernen ist hierzu der Schlüssel. Informieren Sie sich über Seminare der IHK, aber auch Weiterbildung anderer Anbieter im Weiterbildungs-Informationssystem der IHK (WIS).
Seminarübersicht über WIS Diplom-Kaufmann (FH)
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