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Ausbildungsende
Über 90 Prozent der Ausbildungsverträge werden durch die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung "regulär" beendet.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung...
... endet der Ausbildungsvertrag. Sollte die Abschlussprüfung nicht bestanden werden, so hat der Auszubildende einen Anspruch auf Verlängerung der Ausbildung.
Mit Vertragsablauf
Falls ein Auszubildender nicht an der Abschlussprüfung teilnimmt oder nicht besteht und auch keine Verlängerung der Ausbildung beantragt, endet die Ausbildung mit Vertragsablauf.
Wenn das vertragliche Ausbildungsende vor der Abschlussprüfung liegt, so endet auch in diesem Fall der Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsende. Dies kommt dann vor, wenn der Ausbildungsvertrag "unüblich" endet.
Ein Beispiel:
- Vereinbarte Ausbildungszeit nach dem Ausbildungsvertrag: 01.06.2018 bis 31.05.2021.
- Vorgesehene Abschlussprüfung: Sommer 2021 (letzter Prüfungsteil ist demnach erst im Juli 2021!)
- Dann ist das vertragliche Ende des Ausbildungsvertrages (hier 31.05.2021) maßgeblich.
Durch Kündigung
In seltenen Fällen wird der Ausbildungsvertrag durch Kündigung innerhalb oder außerhalb der Probezeit beendet. Lesen Sie auf der Seite "Rechte und Pflichten" mehr zu diesem Thema.