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CSR-Berichtspflichten
Ziel des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Dabei geht es um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Große Unternehmen von "öffentlichem Interesse" und mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen seit Januar 2017 über ihr gesellschaftliches Engagement ("Corporate Social Responsibility", kurz: "CSR") berichten.
Diese Betriebe sind verpflichtet, Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer- belange, die Achtung der Menschenrechte und Aspekte der Korruptionsbekämpfung zu veröffentlichen, soweit diese für die Entwicklung des Unternehmens wesentlich sind.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vorgelegt: Nach den neuen Regeln sind in Deutschland künftig mehrere tausend Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen. (Siehe unter dem Reiter CSRD).
Für kleinere Unternehmen besteht keine gesetzliche Verpflichtung, aber sie sind oft im Rahmen der Lieferketten davon betroffen.
Merkblatt CSR Berichtspflicht (pdf)