Lieferkettenmanagement

Lieferkettenmanagement für international tätige Unternehmen

Lieferkettenmanagement

Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Teil der Corporate Social Responsibility (CSR). In diesem Zusammenhang gewinnt das Lieferkettenmanagement für international tätige Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Unternehmen, für die Begriffe wie Lieferkettenmanagement, fairerUmgang mit den Mitarbeitern oder nachhaltigeNutzung von Ressourcen und Rohstoffen Fremdworte sind, laufen schnell Gefahr, mit negativen Schlagzeilen konfrontiert zu werden. Ein Unternehmen, dessen Zulieferer elementare Standards verletzen, wird oft selbst Gegenstand der öffentlichen Kritik.

Wir informieren Sie rund um die Themen:

Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz

Das deutsche und das europäische Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sollen der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem sie Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegen.

Auch KMU können mittelbar betroffen sein!

Infos und Checkliste
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Wichtig: es sind mehr Unternehmen betroffen, als wie es auf den ersten Blick aussieht - nicht nur die Holzbranche muss aufpassen!

Betroffene Erzeugnisse: Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Naturkautschuk und einige Folgeprodukte (z.B. Schokolade, Möbel, Reifen, Druckerzeugnisse).

Informationen zur Entwaldungs-Verordnung
Globaler Handel und Lieferketten

Der von Russland entfachte Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Folgen verschärfen nach Erkenntnissen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) auch die Probleme in den Lieferketten der Weltwirtschaft enorm. Die DIHK weist darauf hin, dass deutschen Unternehmen weltweit immer mehr Handelshürden und Protektionismus begegneten. Eine Diversifizierung in den Lieferketten und Global Sourcing können dem entgegenwirken.

Mehr dazu hier

CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Mit CBAM führt die EU einen CO2-Preis auf bestimmte Importe ein. Das neue Grenzausgleichssystem sieht vor, dass die Unternehmen ab 2026 die Differenz zwischen dem CO₂-Preis in der EU und dem jeweiligen Drittstaat ausgleichen, wenn sie folgende Produkte in die EU importieren wollen: Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Zement und Strom.

Die Einführung erfolgt in zwei Schritten:

Die Übergangsphase gilt vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Während dieses Zeitraums gelten Berichtspflichten für Unternehmen, die vom CBAM betroffene Waren einführen.

Ab 1. Januar 2026 ist die Einfuhr nur noch mit kostenpflichtigen CBAM-Zertifikaten möglich.

 

Informationen auf unserer Webseite
CSR-Weltweit

Das Leitbild von CSR beinhaltet, ganz im Sinne des "Ehrbaren Kaufmanns", die Verantwortung eines Unternehmens für die positiven und negativen Auswirkungen des Kerngeschäfts sowie die Art und Weise der Gewinnerzielung. Ein Unterschied zwischen dem "Ehrbaren Kaufmann" und CSR liegt darin, dass es sich beim "Ehrbaren Kaufmann" zunächst um eine Haltung des Unternehmers handelt, wohingegen CSR voraussetzt, diese Haltung in die Strukturen des Unternehmens zu überführen und auf den Weltmärkten aktiv anzuwenden.

Weitere Informationen zu CSR auf unserer Homepage
Lieferkettenmanagement

Verantwortung übernehmen

Die Bedeutung von Lieferkettenmanagement nimmt für international tätige Unternehmen zu. Ein nachhaltiges Lieferantenmanagement beinhaltet Themen wie Menschenrechte sowie Gestaltung einer nachhaltigen Lieferkette. Unternehmen, die im Ausland produzieren oder aus dem Ausland importieren, können in die Vertragsbedingungen mit ihren Zulieferern Umweltstandards, Arbeitsnormen sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften aufnehmen. 

Schon 2018 hat das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung einen wichtigen Grundsatzbeschluss gefasst. Mit dem "Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten"  haben sich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kammern - darunter der DIHK - und Zivilgesellschaften sowie Mitgliedsunternehmen des CSR-Forums erstmals im Konsens darauf geeinigt, welche Anforderungen in einer globalisierten Wirtschaft an ein verantwortliches Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten und seine betriebliche Umsetzung zu stellen sind. Es handelt sich dabei zwar um eine unverbindliche Orientierungshilfe für Unternehmen, kann jedoch durch den breiten Konsens der beteiligten Akteure durchaus als wegweisendes Signal verstanden werden.

Einige wichtige internationale und nationale Abkommen sind:

 

Aufbau eines Lieferkettenmanagements

Erste Informationen, wie Sie ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement in Ihrem Betrieb aufbauen können, finden Sie auf der Webseite des „Kompass Nachhaltigkeit KMU“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

 

CSR Risiko-Check

Der CSR Risiko-Check ist ein Online-Tool für Unternehmen und Wirtschaftsakteure mit Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Tool bietet Unternehmen einen ersten Einstieg zur Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen. Der CSR Risiko-Check ist kostenlos und frei zugänglich. Er informiert über Herausforderungen und Lösungsansätze zu oben genannten Themen und weist auf weiterführende Quellen hin.

Menschenrechte

Leitprinzipien

Unternehmen haben erheblichen Einfluss auf die weltweite Ver­wirk­lichung der Menschen­rechte.

Um die Unter­nehmens­verantwortung zu unter­streichen und menschen­recht­liche Schutz­lücken im Zusammen­hang mit globalen Wirtschafts­aktivitäten zu schließen, hat der UN-Menschen­rechts­rat 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen­rechte verabschiedet. Sie haben drei Säulen:

  • Jeder Staat ist verpflichtet, die politischen und rechtlichen Rahmen­bedingungen für Unter­nehmen und Investitionen zu setzen, um den Schutz der Menschenrechte und Arbeitsnormen zu gewährleisten. Dazu gehören beispiels­weise eine Umwelt­aufsicht und eine Arbeits­inspektion.
  • Unternehmen sollen Verfahren zur Gewähr­leistung ihrer menschen­recht­lichen Sorg­falts­pflicht einrichten, um negative Auswirkungen ihrer Geschäfts­tätig­keit auf die Menschen­rechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.
  • Personen, deren Menschen­rechte durch Unter­nehmen verletzt wurden, müssen wirksame Abhilfe erhalten. Dazu gehören der Zugang zu staat­lichen und nicht staatlichen Beschwerde­stellen sowie die Möglichkeit, den Rechtsweg beschreiten zu können.

Die Leitprinzipien legen zunächst fest, dass der Schutz der Einhaltung der Menschenrechte eine staatliche Aufgabe ist. Während die Aufgabe des Staates positiv formuliert ist, d.h. dass er die Einhaltung der Menschenrechte aktiv sicherstellen muss, sieht dies für Unternehmen etwas anders aus. Diese sollen sich systematisch und kontinuierlich mit den Menschenrechten auseinandersetzen und bei einer starken Gefährdung entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen vornehmen.

Menschenrechte und Demokratie in der EU – Aktionsplan 2020-24

Mit ihrem Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-24 bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, diese Werte weltweit zu fördern und zu schützen. Der Aktionsplan ist auch eine Antwort auf die neuen Herausforderungen, die sich aus dem politischen Wandel und den neuen Technologien ergeben.

Er hat Folgendes zum Ziel:

  • Stärkung der Führungsrolle der EU im Bereich der Menschenrechte und Straffung ihrer Entscheidungsfindung
  • Intensivierung der Partnerschaften mit Regierungen, Unternehmen und Sozialpartnern
  • Beseitigung von Defiziten hinsichtlich der Rechenschaftspflicht und Verhinderung der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit
  • Ermittlung von Bereichen, in denen neue Technologien zur Stärkung der Menschenrechte beitragen können.
Weitere Informationen auf der Seite der Europäischen Kommission
Berichtspflichten

CSR-Berichtspflichten

Ziel des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Dabei geht es um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Große Unternehmen von "öffentlichem Interesse" und mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen seit Januar 2017 über ihr gesellschaftliches Engagement ("Corporate Social Responsibility", kurz: "CSR") berichten.

Diese Betriebe sind verpflichtet, Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer- belange, die Achtung der Menschenrechte und Aspekte der Korruptionsbekämpfung zu veröffentlichen, soweit diese für die Entwicklung des Unternehmens wesentlich sind.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vorgelegt: Nach den neuen Regeln sind in Deutschland künftig mehrere tausend Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen. (Siehe unter dem Reiter CSRD).

Für kleinere Unternehmen besteht keine gesetzliche Verpflichtung, aber sie sind oft im Rahmen der Lieferketten davon betroffen.

Merkblatt CSR Berichtspflicht (pdf)
Studie zur CSR-Richtlinie

Studie zur Umsetzung

Die Studie zur Umsetzung des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) in betroffenen Unternehmen haben Deutschen Global Compact Netzwerk und econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft - initiiert. Ziel der Studie ist es, die aus dem CSR-RUG entstandene erstmalige  Berichtspraxis zu beleuchten, Herausforderungen und Hemmnisse zu identifizieren und die Auswirkungen des Gesetzes auf Prozesse und das Nachhaltigkeitsbewusstsein in Unternehmen einzuschätzen.

Zur Studie
CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive

Die EU-Kommission hat am 21.04.2021 eine weitreichende Änderung der nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-financial Reporting Directive, NFRD) vorgeschlagen und in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umbenannt.

Der Richtlinien-Vorschlag führt verbindliche europäische Berichtsstandards ein.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten zur Veröffentlichung von standardisierten Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht.

Die geplanten Änderungen sollen bereits für die ‎Berichtsperiode 2023‎ gelten.

Die Berichtspflicht wird auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (bislang 500) erweitert und bezieht nicht mehr nur kapitalmarktorientierte Unternehmen ein. Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 10 Mitarbeitern verpflichtet, ab 2026 Angaben zu Nachhaltigkeitsrisiken und -leistungen vorzunehmen, allerdings nur, wenn eine Kapitalmarktorientierung vorliegt.

Unternehmen müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten offenlegen, die auf der einen Seite darstellen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie auswirken, und auf der anderen Seite die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft beschreiben.

Der Rat für nachhaltige Entwicklung erklärt auf seiner Seite in einem Video die neuen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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