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Die Berufsausbildung ist ein spannender Abschnitt auf dem Weg in das Berufsleben. Alles ist neu: Das Arbeitsumfeld, die Aufgaben, die Kollegen und die Verantwortung, die man bereits früh in der Ausbildung übernimmt. Damit das alles reibungslos funktioniert, wollen wir hier die wesentlichen Infos für eine erfolgreiche Ausbildung geben.
Im IHK-Bildungsportal können Betriebe, Ausbilder und Azubis alle Ausbildungsangelegenheiten online managen – zum Beispiel den Ausbildungsnachweis pflegen oder Prüfungstermine abrufen.
Alle Infos rund um das PortalDie Höhe der Ausbildungsvergütung kann ganz unterschiedlich sein und richtet sich nach der Branche des ausbildenden Unternehmens. Für die meisten Branchen gibt es tarifliche Regelungen (z.B. Großhandel, Einzelhandel, Gastgewerbe, Metallindustrie usw.). Ein Betrieb muss dann die im Tarifvertrag angegebene Ausbildungsvergütung zahlen, wenn er tariflich gebunden ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ist dies nicht der Fall, zählt der Tarifvertrag für den Ausbildungsbetrieb nur als Richtschnur. Es gibt aber auch Branchen, für die es gar keine tariflichen Vorgaben gibt (z.B. viele Dienstleistungsbetriebe).
Bildet ein Betrieb in verschiedenen Berufen aus, dann erhalten die Auszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung (Ausnahmen regeln ggfs. die einzelnen Tarifverträge). Die Höhe der Vergütung kann deshalb im selben Beruf stark variieren. Dies hängt eben davon ab, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb zugehört und in welcher Region der Betrieb ausbildet.
In der hier verlinkten PDF-Datei finden Sie eine Auflistung zur Ausbildungsvergütung in den unterschiedlichen Branchen sowie hilfreiche Informationen rund um die Vergütung für Auszubildende.
Mit höherer Schulbildung oder vorangegangener abgeschlossener Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dies kann bereits mit Ausbildungsbeginn vereinbart werden, oder während der Ausbildungszeit. So kann bei Vorliegen der Mittleren Reife das Ausbildungsverhältnis bis zu 6 Monaten und bei Abitur bis zu 12 Monaten verkürzt werden, bei einer vorangegangenen Ausbildung von bis zu 12 Monaten.
Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal. Der Antrag wird durch den Ausbildungsbetrieb initiiert. Dieser loggt sich im Portal ein. Dann wird unter "Ausbildungsverhältnisse" der entsprechende Auszubildende angewählt.
Im unteren Bereich sehen Sie den Punkt "Zu den Anträgen". Klicken Sie auf diesen Punkt und folgen den Anweisungen.
In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit verlängert werden bei:
Sprechen Sie mit ihrem zuständigen Ausbildungs- und Fachkräfteberater.
Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.
Dieser loggt sich im Portal ein. Dann wird unter "Ausbildungsverhältnisse" der entsprechende Auszubildende angewählt.
Im unteren Bereich sehen Sie den Punkt "Zu den Anträgen". Klicken Sie auf diesen Punkt und folgen den Anweisungen.
Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, gehen Sie bitte auf die Seite Prüfungen.
Prüfung nicht bestandenNach dem Abschluss des Berufsausbildungsvertrages muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden an der zuständigen Berufsschule anmelden. Die erforderlichen Anmeldeunterlagen erhält der Betrieb bei der Berufsschule. Zur Anmeldung nutzen Sie die Eintragungsbestätigung der IHK (Abruf über das IHK-Bildungsportal)
Liste der zuständigen BerufsschulenIm IHK-Bildungsportal finden Sie zu allen Berufen die entsprechende sachliche und zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan) für Ihren Ausbildungsberuf. Alle betrieblichen Ausbildungsinhalte sind hier aufgegliedert dargestellt. Dieser ist auch für den Ausbildungsvertrag mit einzureichen.
AusbildungsplanVor allem Mütter und Väter oder Auszubildende, die während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen haben, können von dieser neuen Regelung profitieren. Menschen mit Behinderung oder Auszubildende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen, können ebenfalls ihre Berufsausbildung in Teilzeitform abschließen. Seit 2020 trat eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft. Damit wurde die Zielgruppe für Teilzeitausbildung weiter geöffnet. Voraussetzung ist immer, dass Auszubildender und Ausbildungsbetrieb dies im gegenseitigen Einvernehmen beantragen.
Die Ausbildungszeit kann sich durch diese Umstellung um bis zu 50 Prozent verlängern.
Die Teilzeitausbildung ist eine Einzelfallentscheidung, die eine vorherige Absprache mit dem Ausbildungs- und Fachkräfteberater nötig macht. Wenden Sie sich deshalb im Vorfeld an den Berater für Ihre Region.
Auszubildende und Umschüler haben nach Vorgabe der IHK ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft muss wöchentlich vom Auszubildenden geführt werden. Der Ausbildungsbetrieb hat das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Alles zum Thema BerichtsheftWichtiger Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist die Probezeit. Sie kann zwischen ein und vier Monate betragen. Beide Seiten können in dieser Zeit herausfinden, ob sie sich richtig entschieden haben. Stimmen die Ansprüche nicht überein, können Betrieb und Auszubildender innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das Gesetz legt hier nur die Mindestbestimmungen fest. Diese gelten für alle Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind bzw. der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Unterschieden wird bei der Festlegung des Urlaubs nach dem Alter des Auszubildenden. So erhält ein Auszubildender, wenn er zum Beginn des Kalenderjahres (also am 1.1.) noch nicht
Urlaub im Jahr (Jugendarbeitsschutzgesetz). Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf Urlaub von mindestens 24 Werktagen bzw. 20 Arbeitstagen (Bundesurlaubsgesetz).
Der Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen liegt darin, dass bei Werktagen für eine Woche 6 Tage Urlaub und bei Arbeitstagen 5 Tage abgezogen werden.
Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind gesetzlich festgelegt. Nach der Probezeit kann aufgrund von schwerwiegenden Vorfällen fristlos gekündigt werden. Schwerwiegende Gründe, die schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein.
Der Auszubildende kann außerdem kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung ergreifen will. Hier gilt jedoch eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Eine Auflösung des Ausbildungsvertrages ist, vorausgesetzt alle Vertragspartner stimmen zu, jederzeit möglich.
Jede Kündigung oder Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen muss schriftlich und bei einer Kündigung nach der Probezeit unter Angabe der Gründe erfolgen.
Ein registrierter Berufsausbildungsvertrag wurde gekündigt?
Damit ein Berufsausbildungsvertrag aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge gelöscht werden kann, benötigen wir das Kündigungsschreiben oder den geschlossenen Auflösungsvertrag in Kopie. Wichtig ist, dass uns die Auflösung schnellstmöglich mitgeteilt wird, da in den meisten Fällen der Betrieb die anteilig angefallen Kosten für die Ausbildung wieder gutgeschrieben bekommt. Bei jugendlichen Auszubildenden sind auch die Erziehungsberechtigten über die Kündigung zu informieren bzw. müssen den Auflösungsvertrag unterschreiben.
Bei Streitigkeiten die das Ausbildungsverhältnis betreffen ist vor der Klage beim Arbeitsgericht der Schlichtungsausschuss der IHK anzurufen. Typische Fragen können sein: Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt, es steht noch Urlaub/Vergütung aus oder auch Streitigkeiten bei der Verkürzung eines Ausbildungsverhältnisses. Der Schlichtungsausschuss hat hierbei die Aufgabe, nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Der vorherige Kontakt mit dem Ausbildungsberater ist jedoch unabdingbar.
Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
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