Ausbildung durchführen

Rechte und Pflichten während der Ausbildung

Während der Berufsausbildung hat der Ausbildende, aber auch der Auszubildende, Pflichten zu übernehmen. Der Ausbildende muss dafür Sorge tragen, dass der Auszubildende das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen kann. Der Auszubildende muss sich bemühen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben.

Infos zum Urlaubsanspruch, zur Kündigung, Probezeit etc.

Pflichten des Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb)
  • einen Ausbilder beauftragen
  • Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen
  • Freistellung zur Prüfung und Berufsschule
  • nur angemessene Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen, übertragen
  • den Auszubildenden zum Führen eines Berichtsheftes anhalten
  • zusätzlich entstehen weitere Pflichten aus vertraglichen Gründen
Pflichten des Auszubildenden
Probezeit

Wichtiger Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist die Probezeit. Sie kann zwischen ein und vier Monate betragen. Beide Seiten können in dieser Zeit herausfinden, ob sie sich richtig entschieden haben. Stimmen die Ansprüche nicht überein, können Betrieb und Auszubildender innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Urlaub

Das Gesetz legt hier nur die Mindestbestimmungen fest. Diese gelten für alle Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind bzw. der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Unterschieden wird bei der Festlegung des Urlaubs nach dem Alter des Auszubildenden. So erhält ein Auszubildender, wenn er zum Beginn des Kalenderjahres (also am 1.1.) noch nicht

  • 16 Jahre ist 30 Werktage bzw. 25 Arbeitstage
  • 17 Jahre ist 27 Werktage bzw. 23 Arbeitstage
  • 18 Jahre ist 25 Werktage bzw. 21 Arbeitstage

Urlaub im Jahr (Jugendarbeitsschutzgesetz). Erwachsene Auszubildende haben Anspruch auf Urlaub von mindestens 24 Werktagen bzw. 20 Arbeitstagen (Bundesurlaubsgesetz).
Der Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen liegt darin, dass bei Werktagen für eine Woche 6 Tage Urlaub und bei Arbeitstagen 5 Tage abgezogen werden.

Kündigung des Ausbildungsvertrages

Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind gesetzlich festgelegt. Nach der Probezeit kann aufgrund von schwerwiegenden Vorfällen fristlos gekündigt werden. Schwerwiegende Gründe, die schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein.

Der Auszubildende kann außerdem kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung ergreifen will. Hier gilt jedoch eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Eine Auflösung des Ausbildungsvertrages ist, vorausgesetzt alle Vertragspartner stimmen zu, jederzeit möglich.

Jede Kündigung oder Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen muss schriftlich und bei einer Kündigung nach der Probezeit unter Angabe der Gründe erfolgen.

Ein registrierter Berufsausbildungsvertrag wurde gekündigt?
Damit ein Berufsausbildungsvertrag aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge gelöscht werden kann, benötigen wir das Kündigungsschreiben oder den geschlossenen Auflösungsvertrag in Kopie. Wichtig ist, dass uns die Auflösung schnellstmöglich mitgeteilt wird, da in den meisten Fällen der Betrieb die anteilig angefallen Kosten für die Ausbildung wieder gutgeschrieben bekommt. Bei jugendlichen Auszubildenden sind auch die Erziehungsberechtigten über die Kündigung zu informieren bzw. müssen den Auflösungsvertrag unterschreiben.

Berufsbildungsgesetz Änderungen 2020

Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) soll die duale Berufsausbildung in Deutschland gestärkt und modernisiert werden. Hier finden Sie eine Zusammenfassung wesentlicher Änderungen.

Übersicht zur Novellierung des BBiG

Hilfe bei Schwierigkeiten in der Ausbildung

Gemeinsam durch die Ausbildung

Die Berufsausbildung ist ein spannender Abschnitt im Berufsleben. Damit alles reibungslos funktioniert, ist es wichtig Ansprechpartner zu haben, die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei Fragen rund um die Ausbildung helfen die Ausbildungsberater gerne weiter.

Ansprechpartner
Abbrüche verhindern durch VerA

In Deutschland bricht jeder fünfte Jugendliche seine Ausbildung vorzeitig ab, oft schon im ersten Lehrjahr. VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter.

Details zum Senior Experten Service (SES)
Assistierte Ausbildung (AsA) ehemals AbH

Die Assistierte Ausbildung ist ein Angebot der Agentur für Arbeit. Es unterstützt dich dabei, eine Ausbildung zu finden und/ oder erfolgreich abzuschließen. 

Egal, ob du Probleme in der Berufsschule hast oder dich private Schwierigkeiten daran hindern, in deiner Ausbildung durchzustarten: Sprich mit der Berufsberatung deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Gemeinsam klärt ihr, ob dir eine Assistierte Ausbildung weiterhelfen kann.

Weiterführende Infos durch die Arbeitsagentur

Schlichtung bei Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten die das Ausbildungsverhältnis betreffen ist vor der Klage beim Arbeitsgericht der Schlichtungsausschuss der IHK anzurufen. Typische Fragen können sein: Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt, es steht noch Urlaub/Vergütung aus oder auch Streitigkeiten bei der Verkürzung eines Ausbildungsverhältnisses. Der Schlichtungsausschuss hat hierbei die Aufgabe, nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Der vorherige Kontakt mit dem Ausbildungsberater ist jedoch unabdingbar.

Ansprechpartner

Ausbildungsberatung

Meinolf Brinkmöller

Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Schweinfurt
  • Organisation kaufmännischer und gewerblich-technischer Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Zuständigkeiten
  • Stadt Schweinfurt
Kontakt
Kontaktformular vCard09721 7848-633
Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Schweinfurt
  • Organisation kaufmännischer und gewerblich-technischer Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Zuständigkeiten
  • Stadt Schweinfurt
Bernd Clemens

Technischer Betriebswirt
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Landkreis Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Beratung von Ausbildenden und Auszubildenden
Zuständigkeiten
  • Bad Kissingen und Rhön Grabfeld
Kontakt
Kontaktformular vCard09721 7848-615
Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Landkreis Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Beratung von Ausbildenden und Auszubildenden
Zuständigkeiten
  • Bad Kissingen und Rhön Grabfeld
Oliver Proske

Bankfachwirt
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Landkreis Schweinfurt, Haßberge und Main-Spessart
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Zuständigkeiten
  • Landkreis Schweinfurt, Haßberge und Main-Spessart
Kontakt
Kontaktformular vCard09721 7848-647
Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Landkreis Schweinfurt, Haßberge und Main-Spessart
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Zuständigkeiten
  • Landkreis Schweinfurt, Haßberge und Main-Spessart
Marco Slodczyk

Ausbildungsberater
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Würzburg
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Zuständigkeiten
  • Stadt Würzburg
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-293
Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Würzburg
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Zuständigkeiten
  • Stadt Würzburg