Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Fortbildungsprüfungen

1. Anmeldung

1.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Prüfung muss in Textform auf den Anmeldeformularen der IHK erfolgen. Anmeldungen werden nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Erst mit Zugang einer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Die Prüfungsgebühr ist mit Anmeldung zu einem Prüfungsteil anteilig fällig. Die Höhe der Prüfungsgebühr bestimmt sich nach dem Gebührentarif der IHK Würzburg-Schweinfurt.

2.2. Die Prüfungsgebührist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur, Arbeitgeber, Aufstiegs-BAföG) - soweit nicht Abweichendes geregelt ist - mit Zugang des Gebührenbescheids fällig und unter Angabe der Bescheid-Nummer zu überweisen.

2.3. Bei Wiederholungsprüfungen ist anteilig die halbe Prüfungsgebühr fällig.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer

3.1 Rücktritt vor Beginn der Prüfung

a)  Die Abmeldung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Bei Rücktritt von der Prüfung oder Prüfungsteilen vor Ende der Anmeldefrist wird eine Kostenpauschale in Höhe von 50,00 € fällig. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet.

b) Bei Rücktritt von der Prüfung oder Prüfungsteilen nach Ende der Anmeldefrist wird die halbe Prüfungsgebühr fällig. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet.

c) fällig. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet.

d) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.2. Bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung mit wichtigem Grund besteht nach § 20 Abs. 2 (FPO) die Wahlmöglichkeit.

a) von der Prüfung/Teilprüfung zurücktreten und damit auch alle in diesem Prüfungslauf erbrachten Prüfungsleistungen beseitigen.

b) das Versäumnis einzelner Prüfungsleistungen erklären und dadurch die Prüfung unterbrechen und zum nächsten regulären Termin fortsetzen. In diesem Fall bleiben Ihnen alle erbrachten selbständigen Prüfungsleistungen (unabhängig von der erreichten Punktzahl) erhalten. Eine Ergebnismitteilung ergeht erst nach Abschluss der Prüfung/Teilprüfung. In beiden Fällen ergeht ein Bescheid über 50% der Prüfungsgebühren der derzeitig laufenden Prüfung/Teilprüfung sowie 100% der Prüfungsgebühren der nächsten regulären Prüfung/Teilprüfung.

4. Täuschungshandlungen

Bei unrichtigen Angaben sowie Täuschungshandlungen kann der Teilnehmer von der Prüfung ausgeschlossen oder die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.

Weiteres ist in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen geregelt.

 

5. Haftung

Die Haftung der IHK für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen,

Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

 

6. Urheberrecht

Sämtliche Prüfungsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nicht, auch nicht auszugsweise, aufgezeichnet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

7.      Datenschutz

7.1Die Daten des Teilnehmenden und/oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden durch die IHK ausschließlich zur ordnungsgemäßen Prüfungsabwicklung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.

7.2Im Falle von Bestellungen über die Homepage können weitere Daten (temporäre Speicherung der IP-Adresse, Zeitpunkt der Bestellung und des Abrufs etc.) erhoben und gespeichert werden. Die Speicherdauer wird 7 Tage grundsätzlich nicht übersteigen. Für den Fall, dass wiederholt von einer IP-Adresse eine missbräuchliche Nutzung der Internetseite erfolgt, behält die IHK sich eine dauerhafte Speicherung der IP-Adresse vor, um diese ggf. sperren zu können.

7.3 Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Informationen nach der DS-GVO unter:www.wuerzburg.ihk.de/informationspflichten-dsgvo

Stand: März 2024