Innerhalb Deutschlands besteht bislang kein Zwang, den Ursprung einer Ware anzugeben. Die Kennzeichnung einer Ware mit „Made in Germany“ ist also freiwillig. Auch aus anderen Ländern importierte Waren müssen bislang nicht mit dem Herstellungsland gekennzeichnet sein (beispielsweise „Made in China”).
Die Warenmarkierung "Made in Germany" erfolgt also auf eigene Verantwortung des Herstellers. Es gibt keine Institution in Deutschland, die die Richtigkeit der Warenmarkierung bestätigt. Es empfiehlt sich jedoch dringend, die hier beschriebenen rechtlichen Kriterien zu beachten, da eine gerichtliche Überprüfung jederzeit möglich sein muss.
Grundlegend ist Folgendes: Die Warenmarkierung „Made in Germany“ bezieht sich immer auf den Herstellungsort eines Erzeugnisses und damit auf dessen Ursprung. Die Herkunft einer Ware hingegen bezieht sich auf das Versendungsland (wo die Ware herkommt). Die Herkunft kann sich somit schnell ändern, der Ursprung hingegen nur, wenn maßgebliche Be- und Verarbeitungsvorgänge stattfinden.
Die Gesetzgebung der einzelnen Staaten entscheidet darüber, ob eine Warenmarkierung oder Etikettierung mit „Made in ...“ möglich bzw. erforderlich ist.
Innerhalb der EU gelten die oben genannten Regeln bislang sinngemäß. Ausnahmen von der Markierungsfreiheit, die es insbesondere bei Lebensmitteln gibt, sind in den einschlägigen Informationsquellen aufgeführt.
Außerhalb der EU schreiben zahlreiche Staaten der Welt die Warenmarkierung „Made in Herstellungsland“ ausdrücklich vor. Eine Missachtung dieser Vorschriften kann von der Nachettiketierung vor Einfuhrfreigabe, Geldbußen bis hin zu Exportverboten, bei wiederholten Verstößen, führen.
Fazit: Eine Pflicht zur Kennzeichnung mit „Made in Germany“ besteht also grundsätzlich nicht, falls die Waren nur innerhalb der EU zirkulieren. Sie ist nur beim Export von Waren in jene Länder zwingend, die Warenmarkierungen verlangen. Auskunft hierüber erhalten Sie in den Konsulats- und Mustervorschriften oder kontaktieren Sie Ihre IHK.