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Vertrags- und Zivilrecht

Die rechtssichere Gestaltung von Verträgen und sonstigen zivilrechtlichen Vereinbarungen stellt die Grundlage von erfolgreichen Handels- und Geschäftsbeziehungen dar.

Nur wer rechtzeitig vorgesorgt hat, kann bei Problemen sein Recht auch durchsetzen. Insbesondere das allgemeine Handelsrecht stellt manchmal doch ganz spezielle Anforderungen an die Unternehmer.

Die Rechtsabteilung der IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit fundierten Erstauskünften bei allen mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden rechtlichen Angelegenheiten.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Im geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden werden häufig vorformulierte Vertragsmuster oder Vertragsbedingungen, sogenannte "Allgemeine Geschäftsbedingungen", verwendet.

Im nachfolgenden Merkblatt geben wir Ihnen Hinweise, was Sie beachten müssten, wenn Sie Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden oder erstellen.

Merkblatt AGB (als pdf)

Änderungen im Kaufrecht ab 1. Januar 2022

Eine Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie bringt ab 1. Januar 2022 neue Pflichten für den Handel beim Verbrauchsgüterkauf mit sich. Im Fokus stehen insbesondere die Einführung einer Aktualisierungspflicht des Verkäufers bei Waren mit digitalen Elementen, eine Verschärfung der Beweislast und neue Regeln bei der Gewährleistungsfrist. Eine Übersicht zum neuen Kaufrecht finden Sie im unten angefügten Merkblatt Mängelgewährleistung.

Zum 1. Januar 2022 trat die Reform des Kaufrechts in Kraft. Das bedeutet:

  • für Verträge, die VOR dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, gilt noch das alte Kaufrecht.
  • für Verträge, die vom 1. Januar 2022 an geschlossen werden, gilt das neue Kaufrecht.
Praxisratgeber "Kaufrecht für den Handel - Neue Regeln zum 1. Januar 2022"

Reiserecht

Seit dem 1. Juli 2018 gilt das neue Reiserecht. Damit trat die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in Deutschland in Kraft.

Urlauber sollen ab der Sommersaison besser geschützt sein, wenn im Urlaub etwas schief läuft oder der Veranstalter Konkurs geht. Reisevermittler, Reiseveranstalter, Tourist-Infos, Gastgeber und sonstige touristische Leistungsträger müssem sich entsprechend auf die neuen Regeln einstellen - auf neue Begriffsdefinitionen für Pauschalreisen, Reiseveranstalter und verbundene Reiseleistungen, auf erweiterte Gewährleistungspflichten und vor allem auf umfangreiche neue Informationspflichten. Die Informationen zum neuen Reiserecht finden sie in den unten angefügten Merkblättern zusammengefasst.

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