Zum 31. Juli 2026 wurde die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in deutsches Recht umgesetzt.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 bringt Veränderungen im Mängelgewährleistungsrecht mit sich. Die IHK-Organisation hat das Gesetzgebungsverfahren begleitet und gefordert, das Mängelgewährleistungsrecht im B2B-Bereich nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinaus auszuweiten, Rechtsunsicherheiten und Belastungen für die Wirtschaft zu reduzieren und bei der Bemessung der Reparaturentgelte die Unternehmensperspektive einzubeziehen.
Folgende wichtige Punkte ergeben sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie:
1. Mängelgewährleistung
Für Kaufverträge seit dem 31.07.2026 gilt die Reparierbarkeit zu den sonstigen Merkmalen einer Sache (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB), mit der Folge, dass deren Fehlen allein Mängelgewährleistungsansprüche auslösen kann. Im B2B-Bereich gilt diese Regelung erst für Verträge, die nach dem 31.12.2027 geschlossen werden, jedoch ist hier (wie im Verhältnis C2C) die Regelung z. B. in AGB abdingbar (§ 434 Abs 3 S. 4 BGB).
Gleichzeitig verlängert sich im B2C-Geschäft - im Falle eines Mangels - die ursprüngliche Gewährleistungsfrist um 12 Monate, sofern der Verbraucher sich für die Nachbesserung anstelle der Ersatzlieferung entscheidet. Der Verkäufer muss den Käufer über sein Wahlrecht und die Folgen aufklären.
2. Recht auf Reparatur
Für bestimmte in der EU-Richtlinie 2024/1799 genannte Produktgruppen (etwa Waschmaschinen, Smartphones etc.) sind Hersteller künftig verpflichtet, dem Recht auf Reparatur des Verbraucher-Käufers zu Entsprechen, sofern dieser keinen Mängelgewährleistungsanspruch (mehr) gegen den Verkäufer hat. Die Hersteller sind daneben auch verpflichtet öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen sowie der Kosten zu machen. Ersatzteile müssen zu einem angemessenen Preis bereitgestellt werden. Dem Unternehmer ist es freigestellt das europäische Formular für Reparaturinformationen (im Anhang der Richtlinie) zu nutzen, es soll als Beleg für die Erfüllung der gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflichten gelten.