Seit dem 1. Juli 2018 gilt das neue Reiserecht. Damit trat die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in Deutschland in Kraft.
Urlauber sollen hierdurch besser geschützt sein, wenn im Urlaub etwas schief läuft oder der Veranstalter Konkurs geht. Reisevermittler, Reiseveranstalter, Tourist-Infos, Gastgeber und sonstige touristische Leistungsträger müssem sich entsprechend auf die neuen Regeln einstellen - auf neue Begriffsdefinitionen für Pauschalreisen, Reiseveranstalter und verbundene Reiseleistungen, auf erweiterte Gewährleistungspflichten und vor allem auf umfangreiche neue Informationspflichten.
Auch die Corona-Pandemie hatte Auswirkungen auf das Reiserecht. So wurden durch das Reisesicherungsfondsgesetz eine zusätzliche Sicherung für Pauschalreisende über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) eingeführt und die Auslegung von reiserechtlichen Vorschriften veränderte sich.
Die Informationen zum Reiserecht finden sie in den nachstehenden Merkblättern der IHK-Organisation zusammengefasst.
Infoblatt für Gastgeber
Infoblatt für Vermittler
Infoblatt für Veranstalter
Infoblatt für Destinationsmanager