Weiterbildungsstipendium, Aufstiegsstipendium, Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus, Bildungsprämie und Bildungsscheck – wer sich weiterbilden möchte, kann vielfältige Förderprogramme nutzen. Diese Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen sind nicht nur für unsere Praxisstudiengänge, sondern auch teilweise für Seminare und Zertifikatslehrgänge geeignet.
Sie haben Ihre Ausbildung beendet oder bereits ausreichend Berufspraxis gesammelt und möchten nun einen Praxisstudiengang der IHK besuchen? Mit dem Aufstiegs-BAfÖG können Sie Fortbildungs- und Prüfungskosten fördern lassen und das bis zu 50 Prozent!
Finanzielle Unterstützung erhalten Sie mit dem "Aufstiegs-BAfÖG", wenn Sie eine höhere Berufsbildung mit öffentlich-rechtlicher Prüfung in Betracht ziehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind einkommens- und vermögungsunabhängig förderfähig.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Weitere Informationen und Antragstellung
Den Antrag können Sie hier direkt online stellen: Aufstiegs-BAföG online.
Nähere Auskünfte erhalten Sie zudem auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung, den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden.
Weitere Informationen unter Aufstiegs-BAföG online.Ziel der Förderung / des Programms:
Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit verhelfen
Wer ist förderfähig?
Solo-Selbstständige die
- seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen
- maximal ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigen
- ihr Einkommen überwiegend (>= 51 %) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen
Welche Qualifizierungen / Weiterbildungen werden gefördert?
- Passgenaue, individuelle Qualifizierungen (z. B. Digitalisierung, BWL, Marketing, Arbeitsrecht) zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells
- Umfang von mindestens 20 Stunden, durchführbar innerhalb von 6 Monaten
- Förderung einmal innerhalb von 12 Monaten möglich
- Maximale Förderung von 4.500,00 € (90% des max. förderfähigen Betrags von 5.000,00 €)
Ablauf der Förderung:
Erfolgreiche Absolventen einer höheren Berufsbildung mit öffentlich-rechtlicher Prüfung erhalten vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von 3.000,00 Euro (ab 01.01.2023). Voraussetzung für den Meisterbonus ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegt.
Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt werden, die dann auch das Zeugnis ausstellt. Die erfolgreichen Absolventen von IHK-Fortbildungsprüfungen werden von der IHK benachrichtigt und können den Meisterbonus beantragen.
Weitere InformationenAufwendungen, die Sie leisten, um Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen können als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
Dazu zählen zum Beispiel: Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Lehrmaterial und Fahrtkosten.
Weitere InformationenFür ein Weiterbildungsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie zum Aufnahmezeitpunkt (01.01.) jünger als 25 Jahre sind, die IHK-Ausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben und nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.
Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.700,00 Euro. Pro Maßnahme ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist 31. Oktober (Aufnahme zum 01.01.) eines jeden Jahres!
Grundvoraussetzung:
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschlossen haben.
Altersgrenze und Anrechnungszeiten:
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen:
Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:
Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder
Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen
oder
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Sofern Sie eine berufliche Vollzeitmaßnahme (z. B. Meister-in/Fachwirt-in/Techniker-in) absolvieren, müssen Sie keinen Nachweis zur Berufstätigkeit vorlegen. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
1. Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in diesem Formular.
2. Sie werden spätestens innerhalb von fünf Werktagen für das Bewerbertool freigeschaltet und erhalten eine E-Mail mit der Bitte zur Datenvervollständigung.
3. Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Tool, drucken Sie den generierten Aufnahmeantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn zusammen mit folgenden Unterlagen per Post an die IHK Würzburg-Schweinfurt, Frau Julia Braun, Mainaustr. 33-35, 97082 Würzburg (ohne Bewerbungsmappe):
4. Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
5. Wir informieren Sie über das Ergebnis des Auswahlverfahrens ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss schriftlich. Sofern Sie eine Absage erhalten, können Sie sich bis zum Alter von 24 Jahren erneut bewerben.
Bitte beachten Sie: Damit eine Maßnahme förderfähig ist, muss diese vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Liegt der Weiterbildungsbeginn vor Aufnahme in das Stipendium, so muss Ihre Bewerbung vor Maßnahmenbeginn vorliegen. In diesem Fall muss die Weiterbildung ab dem Aufnahmezeitpunkt noch mindestens sechs Monate dauern.
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl:
Folgende Kosten können nach Aufnahme in das Weiterbildungsstidpendium gefördert werden:
Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet immer am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Jetzt Freischaltung im Bewerbertool anfordern!Unter dem Bereich Geförderte Maßnahmen finden Sie Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie über einen Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters fördern lassen können. Die Teilnahme ist unter Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kostenfrei. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Weitere InformationenMit dem Bildungszeitgesetz (BzG) der verschiedenen Bundesländer haben Beschäftigte einen Anspruch auf Bildungszeit. Es soll ihre Weiterbildungsbereitschaft erhöhen, um Fähigkeiten sowie Wissen zu erweitern und sich weiter zu entwickeln. Beschäftigte können sich von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr für die Teilnahme an einer beruflichen oder politischen Weiterbildungsmaßnahme sowie für Qualifizierungen zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten freistellen lassen. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt während der Freistellung weiter.
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschulen. Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen wahrgenommen werden.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist für die Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen als Bildungsträger anerkannt.
Weitere Informationen: für Baden-Württemberg
Weitere Informationen: für Thüringen
Diplom-Kaufmann
Prüfungskoordinator Fortbildungsprüfungen
Schweinfurt
Sachbearbeiter Fortbildungsprüfungen
Schweinfurt
Beraterin Begabtenförderung
Würzburg