Weiterbildungsstipendium
Für ein Weiterbildungsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, die IHK-Ausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben und nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.
Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.100,00 Euro. Pro Maßnahme ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen 31.05. und 31.10. eines jeden Jahres!
Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?
Grundvoraussetzung
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschlossen haben.
Altersgrenze und Anrechnungszeiten
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen
Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:
Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder
Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen
oder
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Bewerbungsablauf
Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:
- Prüfen, ob Voraussetzungen für Bewerbung gegeben ist.
- Sie nehmen Kontakt mit uns auf.
- Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
- Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an uns.
- Wir nehmen Sie in unser Bewerbungsverfahren mit auf.
- Sie erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.
Welche Weiterbildungen fördert das Weiterbildungsstipendium?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmekosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Wie sieht die finanzielle Förderung aus?
Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Förderantrag
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. Vor der Anmeldung zu einer Maßnahme stellen Sie einen Antrag auf Förderung bei ihrer jeweiligen Stipendienbetreuung.
Förderzeitraum
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben: Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und können gefördert werden.
Es gilt also: erst Aufnahme, dann Förderung. Vor der Aufnahme begonnene Weiterbildungen können nur in Ausnahmesituationen gefördert werden.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Bewerbungsformular Weiterbildungsstipendium