Fördermöglichkeiten

Förderungen der beruflichen Weiterbildung

Weiterbildungsstipendium, Aufstiegsstipendium, Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus, Bildungsprämie und Bildungsscheck – wer sich weiterbilden möchte, kann vielfältige Förderprogramme nutzen. Diese Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen sind nicht nur für unsere Praxisstudiengänge, sondern auch teilweise für Seminare und Zertifikatslehrgänge geeignet.

Welche Fördermittel gibt es?

Aufstiegs-BAföG – AFBG

Aufstiegs-BAföG – AFBG

Das Aufstiegs-BAföG zählt zu den attraktivsten Fördermöglichkeiten für Lehrgänge mit öffentlich-rechtlicher Prüfung. Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig fördern lassen und das bis zu 75 Prozent! Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung  (i. d. R. Landratsamt oder kreisfreie Gemeinde).

 

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse in Voll- oder Teilzeit, über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der Geprüfte Berufsspezialist (DQR 5) ebenso wie der Bachelor Professional (DQR 6, z. B. Fachwirt) und der Master Professional (DQR 7, z. B. Betriebswirt).
  • Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

Wie wird gefördert?

  • Lehrgangskosten sowie Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro finanziert. Die Förderung umfasst einen Zuschuss von 50 Prozent der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren. Lernmittel sind nicht förderfähig.
  • Optional können Sie ein zinsgünstiges KfW-Darlehen für den Restbetrag nutzen. Bei Nutzung des KfW-Darlehens werden bei Bestehen der Fortbildungsprüfung auf Antrag zusätzlich 50 Prozent des Darlehens erlassen. Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
     
  • Bei Vollzeit-Praxisstudiengängen:
    Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, können abhängig von Einkommen und Vermögen eine Unterhaltsförderung als Vollzuschuss beantragen, d. h. dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Folgende Beträge dienen als Richtwerte:
    • Alleinstehende bis zu 892 Euro/Monat. 
    • Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.597 Euro/Monat
    • Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro/Monat (zusätzlich einkommens- und  vermögensunabhängiger Zuschuss von 150 Euro/Kind pro Monat für die Kinderbetreuung möglich).


Wie beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG?

Um das Antragsverfahren zu starten, füllen Sie eigenständig das  Formblatt A (Antrag auf Aufstiegs-BAföG) aus. Sofern Sie eine Vollzeitmaßnahme besuchen, beachten Sie das Ausfüllen der zusätzlichen Anlagen zum Formblatt A. Eine Übersicht über alle Formblätter finden Sie auf der Homepage des Aufstiegs-BAföG

  • Formblatt B: Dieses Formblatt stellt Ihnen der Bildungsträger auf Anfrage aus.
    Sofern Sie den Praxisstudiengang im Bildungszentrum der IHK Würzburg-Schweinfurt absolvieren, wird Ihnen das Formblatt B mit der Einladung frühstens 6 Wochen vor Beginn des Praxisstudienganges zugesendet  – sofern bei der Online-Anmeldung angegeben.
     
  • Formblatt Z: Dieses Formblatt stellt Ihnen die prüfende Stelle auf Anfrage aus. 
    Sofern Sie das Prüfungsverfahren bei der IHK Würzburg-Schweinfurt absolvieren, können Sie das Formblatt Z im Zuge der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen bei der IHK-Prüfungsabteilung anfordern.

Das ausgefüllte Formblatt A (ggf. mit Anlagen), Formblatt B und Formblatt Z reichen Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Im Verlauf des Antragsverfahrens erhalten Sie automatisch weitere Informationen zur Inanspruchnahme des KfW-Darlehens. 

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
KOMPASS - Fördermöglichkeit für Soloselbstständige

KOMPASS - Fördermöglichkeit für Soloselbstständige

Ziel der Förderung / des Programms:

Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit verhelfen

Wer ist förderfähig?

Solo-Selbstständige die

- seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen

- maximal ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigen

- ihr Einkommen überwiegend (>= 51 %) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen

Welche Qualifizierungen / Weiterbildungen werden gefördert?

- Passgenaue, individuelle Qualifizierungen (z. B. Digitalisierung, BWL, Marketing, Arbeitsrecht) zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

- Umfang von mindestens 20 Stunden, durchführbar innerhalb von 6 Monaten

- Förderung einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

Maximale Förderung von 4.500,00 € (90% des max. förderfähigen Betrags von 5.000,00 €)

Ablauf der Förderung:

  1. Erstberatungsgespräch bei der KOMPASS-Anlaufstelle (freie Wahl)
  2. Erhalt des Qualifizierungsschecks
  3. Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung (Zertifikat)
  4. Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung von KOMPASS (erledigt der Teilnehmer selbstständig)
  5. Rückerstattung der Qualifizierungskosten
Link für weitere Informationen
Meisterbonus

Meisterbonus

Erfolgreiche Absolventen einer höheren Berufsbildung mit öffentlich-rechtlicher Prüfung erhalten vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von 3.000,00 Euro (ab 01.01.2023). Voraussetzung für den Meisterbonus ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegt.

Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt werden, die dann auch das Zeugnis ausstellt. Die erfolgreichen Absolventen von IHK-Fortbildungsprüfungen werden von der IHK benachrichtigt und können den Meisterbonus beantragen.

Weitere Informationen
Steuerliche Förderung

Steuerliche Förderung

Aufwendungen, die Sie leisten, um Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen können als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Dazu zählen zum Beispiel: Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Lehrmaterial und Fahrtkosten.

Weitere Informationen
Anpassungsqualifizierungen - Agentur für Arbeit

Anpassungsqualifizierungen - Agentur für Arbeit

Alle sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Technologie ersetzt oder dem Strukturwandel betroffen sind, unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Unternehmensgröße können bei Erfüllung persönlicher Voraussetzungen arbeitsmarktpolitische sinnvolle und relevante berufliche Weiterbildung mit einem Umfang von min. 121 Unterrichtsstunden bei einem Bildungsträger mit AZAV-Maßnahmen- und Trägerzertifizierung besuchen. Die IHK ist nicht nach AZAV zertiziert. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. 

Weitere Informationen
Bildungszeitgesetz

Bildungszeitgesetz

Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG) der verschiedenen Bundesländer haben Beschäftigte einen Anspruch auf Bildungszeit. Es soll ihre Weiterbildungsbereitschaft erhöhen, um Fähigkeiten sowie Wissen zu erweitern und sich weiter zu entwickeln. Beschäftigte können sich von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr für die Teilnahme an einer beruflichen oder politischen Weiterbildungsmaßnahme sowie für Qualifizierungen zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten freistellen lassen. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt während der Freistellung weiter.

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschulen. Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen wahrgenommen werden.

Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist für die Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen als Bildungsträger anerkannt.

Weitere Informationen: für Baden-Württemberg

Weitere Informationen: für Thüringen

Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Für ein Weiterbildungsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie zum Aufnahmezeitpunkt (01.01.) jünger als 25 Jahre sind, die IHK-Ausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben und nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.

Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.700,00 Euro. Pro Weiterbildung ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist 31. Oktober (Aufnahme zum 01.01.) eines jeden Jahres!

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Meisterbonus

Marco Beck

Handelsfachwirt
Prüfungskoordinator Fortbildungsprüfungen
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Organisation von Prüfungen
  • Einrichtung und Betreuung der Prüfungsausschüsse
  • Zulassungsberatung
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-384
Tätigkeitsbereiche
  • Organisation von Prüfungen
  • Einrichtung und Betreuung der Prüfungsausschüsse
  • Zulassungsberatung
Katrin May

Sachbearbeiterin Fortbildungsprüfungen
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Verwaltungsangelegenheiten für Prüfungen
  • Betreuung von Prüfern und Prüfungsteilnehmern
  • Rechnungen und Gebühren
Kontakt
Kontaktformular vCard09721 7848-644
Tätigkeitsbereiche
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