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Die Prüfungen für die berufliche Fortbildung unterliegen rechtlichen Regelungen, die in der jeweiligen Prüfungsverordnung festgelegt ist.
Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis. Die geforderte Dauer der Berufspraxis muss bis zum Zeitpunkt des ersten Prüfungsteils nachgewiesen werden. In einigen Prüfungsordnungen kann die Berufspraxis aber auch erst für den zweiten Prüfungsteil gefordert werden. Diese Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Rechtsverordnung oder Prüfungsrichtlinie geregelt.
Für den Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Zeugnis:
Kopie des IHK-Abschlusszeugnisses. Bei Studierenden/Studienabbrechern sind Unterlagen erforderlich, die das abgeschlossene Studium belegen und aus denen die Anzahl der bereits erworbenen Leistungspunkte hervorgeht.
Tätigkeitsnachweis:
Ein Tätigkeitsnachweis ist ein Nachweis, der genaue Datumsangaben über den Zeitraum der Beschäftigung sowie eine genaue Beschreibung der Tätigkeitsinhalte (stichpunktartige Einzelauflistung) enthält und vom Arbeitgeber bestätigt wird.
Nach Einreichung dieser Unterlagen erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung Ihrer Zulassung.
Antrag auf Zulassung