Validierungsverfahren zum Bewerten und Bescheinigen beruflicher Kompetenzen

Validierungsverfahren

ist die Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (*§§ 50b ff. BBiG*)

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt. 

Wer kann an dem Validierungsverfahren teilnehmen?


Teilnehmen können Personen, die 

  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
  • im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben sowie,
  • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.

 Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig.

Wie läuft das Validierungsverfahren ab?


Das Verfahren erfolgt in vier Schritten: 

1) Information und Beratung (erfolgt bei der IHK Würzburg-Schweinfurt)

Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.

2) Antragsstellung (erfolgt bei der IHK in München)

Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die zuständige Stelle prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.

3) Bewertung (erfolgt bei der IHK in München)

Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.

4) Ergebnismitteilung (erfolgt bei der IHK in München)

Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die IHK ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus. 

Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.

Was kostet die Teilnahme am Validierungsverfahren?

Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK München. Die Gebühren legen die IHK München in ihren Gebührenordnungen fest.

Was erhält man am Ende des Verfahrens?

Das Validierungsverfahren endet mit einem Zeugnis oder Bescheid. Es wird kein Berufsabschluss vergeben!

Ansprechpartner

Validierungsverfahren

Meinolf Brinkmöller

Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Schweinfurt
  • Organisation kaufmännischer und gewerblich-technischer Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Zuständigkeiten
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Kontaktformular vCard 09721 7848-633
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