Die Pflichten zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung werden durch die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiter verschärft. Die NFRS werden sukzessive in die CSRD überführt, bzw. durch diese ersetzt. Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in einem von der EU-regulierten Markt – unabhängig ihrer Größe – oder große Gesellschaften (Überschreitung von zwei der Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen: 20 Mio. Euro Bilanzsumme, 40 Mio. Euro Umsatzerlöse, > 250 Beschäftigte) sind davon betroffen. Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich der CSR-Richtline (Anwendung seit 2017) deutlich: Anstelle von rund 500 Unternehmen sind zukünftig rund 15.000 Unternehmen in Deutschland betroffen (Anstieg in Europa von rund 11.500 auf rund 50.000 Unternehmen).
Durch die Überführung / Substituierung der NFRS durch die CSRD kommt es zudem zu einer Verschärfung der Anforderungen an eine nichtfinanzielle Berichterstattung:
1. Wahlrecht zur Offenlegung: Nachhaltigkeitsberichtserstattung muss nicht im Lagebereich enthalten sein (NFRS) à Kein Wahlrecht zur Offenlegung: Nachhaltigkeitsberichterstattung als verbindlicher Teil im Lagebericht (CSRD).
2. Wesentlichkeitsprinzipien: Sachverhalte sind zu berücksichtigen, wenn sie für den Geschäftserfolg und aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind (NFRS) à Doppelte Materialität: Sachverhalte sind zu berücksichtigen, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind (CSRD).
3. Keine eigenen dezidierten Prüfungspflichten definiert (NFRS) à Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte durch externe Prüfer geplant (CSRD).
4. Keine verbindlichen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (NFRS) à Informationen zu den „grünen Finanzkennzahlen“ gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (CSRD).
Die CSRD befindet sich noch in einer frühen Phase, die Umsetzung in nationales Recht soll ab Ende des Jahres 2022 erfolgen. Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission den Vorschlag für die CSRD-Richtlinie veröffentlicht, zum 31.10.2022 sollten neue Standards für CSRD veröffentlicht werden mit einer Frist zur Umsetzung in nationales Recht bis zum 01.12.2022. Bis 31.12.2023 sollen zudem weitere sektorspezifische Standards und KMU-Standards folgen. Die Veröffentlichung der ersten Berichte nach CSRD-Standard ist zum 01.01.2024 (Berichtsperiode 2023) geplant, ab dem 01.01.2026 müssen berichtspflichtige KMU mit der Berichterstattung beginnen.