Nicht-berichtspflichtige Unternehmen und KMU
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für viele nicht-kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht unter die CSRD fallen, zwar in der Regel keine gesetzliche Pflicht, dennoch geben direkt betroffene Unternehmen ihre eigenen Berichtspflichten häufig an kleinere Geschäftspartner in der Lieferkette weiter, da sie auf deren Informationen angewiesen sind (Trickle-down-Effekt). Davon abgesehen erwarten auch Geschäftspartner, Investoren und Kunden von KMU, dass diese transparent über ihre Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen berichten. In der Praxis sind KMU dadurch oft mit vielen Unterschiedlichen Standards, Zertifizierung oder Fragebögen konfrontiert.
Die Europäische Kommission hat daher im Januar 2024 einen ersten Entwurf für den "Voluntary SME-Standard" (VSME) vorgelegt. Dieser Standard soll KMU unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen kompatibel mit den ESRS zu dokumentieren und zu kommunizieren, ohne sie zu stark zu belasten. Der VSME-Standard, entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), ist als freiwilliges Instrument konzipiert. Er bietet drei Module an, die es Unternehmen ermöglichen, je nach ihrem Entwicklungsstand und den spezifischen Anforderungen ihrer Stakeholder, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.
- Das "Basic Module" richtet sich an Kleinstunternehmen und stellt die grundlegendsten Anforderungen an die Berichterstattung. Es umfasst etwa 30 Datenpunkte zu umweltbezogenen und sozialen Themen sowie zur Unternehmenspolitik.
- Das "Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT) Module" baut auf diesem Grundmodul auf und ist für Unternehmen gedacht, die bereits formulierte Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen implementiert haben.
- Das "Business Partners Module" bietet zusätzliche Datenpunkte an, die oft von Kreditgebern und Geschäftspartnern nachgefragt werden.
Der VSME-Entwurf könnte daher dazu beitragen, diese indirekte Belastung zu verringern, indem er einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung bietet, der von den wichtigsten Interessengruppen akzeptiert wird. Nähere Informationen zum VSME-Standard finden Sie hier: Wie wird der VSME-Standard für KMU aussehen? (dihk.de)
Die IHK-Organisation hat sich aktiv für eine verhältnismäßige Gestaltung der Berichtspflichten eingesetzt, um KMU vor übermäßiger Bürokratie zu schützen. Insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Verbänden und Beratungsunternehmen wurden Empfehlungen erarbeitet, die in die Weiterentwicklung des VSME-Standards eingeflossen sind. Der Fokus liegt darauf, dass der Standard sowohl den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Kapazitäten und Bedürfnisse der KMU berücksichtigt, die sich freiwillig für Nachhaltigkeitsberichterstattung engagieren möchten. Näheres dazu finden Sie in den Europapolitischen Positionen der IHK-Organisation (TOP_5_f_-_Europapolitische_Positionen_der_IHK-Organisation-gesamt.pdf) sowie in der DIHK-Stelllungnahme zu den VSME (Stellungnahme DIHK VSME)
Bislang konnten sich Unternehmen aussuchen, nach welchem Standards sie ihren Nachhaltigkeitsbericht verfassen wollten. KMU, die nicht unter die CSRD fallen, haben diese Möglichkeit grundsätzlich immer noch. In Deutschland haben sich viele Unternehmen für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) entschieden. Der DNK integriert zunehmend die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS): Home (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de) . Viele international tätigen Unternehmen haben sich bislang für einen Nachhaltigkeitsbericht nach der Global Reporting Initiative (GRI) entschieden. Diese bietet ein umfassendes Resource Center für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an (GRI - Resource center (globalreporting.org))
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist ein bestehendes Umweltmanagementsystem und die entsprechende Berichterstattung ein guter Ausgangspunkt für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über die EMAS-Umwelterklärung werden bereits viele Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards abgedeckt. Weitere Informationen zum Zusammenspiel des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements finden Sie im EMAS-Leitfaden der bayerischen IHKs sowie im entsprechenden BIHK-Webinar.