Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat neue FAQ zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht.
Die Europäische Union hat ein 15. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, um die Umgehung bestehender Sanktionen zu verhindern und den militärischen sowie industriellen Sektor Russlands weiter zu schwächen.
Das Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen und das Hinweispapier zu ausländische Tochterunternehmen wurden aktualisiert.
Seit dem 1. Juli 2024 gilt für Verträge von EU-Exporteuren eine sogenannte No-Belarus-Klausel gem. Art. 8g der EU-Verordnung 765/2006.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten.
Momentan überschlagen sich die Berichterstattungen zu den möglichen Folgen des Russland-Ukraine-Konfliktes. Auch Mainfränkische Unternehmen blicken besorgt auf die Krise. Die IHK empfiehlt betroffenen Unternehmen sich auf dem Laufenden zu halten und dabei offizielle Quellen zu nutzen.