Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter.
Aus organisatorischen Gründen muss der vollständig ausgefüllte Antrag auf Nachteilsausgleich spätestens bis zum Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung eingereicht werden.
Prüfungskoordinator Fortbildungsprüfungen
Würzburg
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Beraterin Fortbildungsprüfungen für digitale Prüfungsprozesse
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Prüfungskoordinatorin Fortbildungsprüfungen
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