Recht auf Reparatur in Deutschland
Defekte Produkte sollen künftig häufiger repariert statt ersetzt werden. Das soll die Lebensdauer von Waren verlängern, Ressourcen schonen und Abfälle vermeiden. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen für Hersteller und Händler sowie Chancen für Reparaturbetriebe.
Grundlage ist die europäische Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren. Deutschland hat die Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für Verbraucherkaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Reparaturpflicht gilt nicht für alle Waren. Sie umfasst bestimmte Produktgruppen, für die bereits europäische Anforderungen an die Reparierbarkeit und Ersatzteilversorgung bestehen. Dazu gehören unter anderem:
- Waschmaschinen und Waschtrockner,
- Geschirrspüler,
- Kühlgeräte,
- Staubsauger,
- elektronische Displays,
- Smartphones und Tablets.
Die EU kann die Liste erweitern, sobald für weitere Produktgruppen verbindliche Anforderungen an die Reparierbarkeit gelten.
Welche Pflichten gelten für Hersteller?
Hersteller müssen betroffene Produkte auf Verlangen eines Verbrauchers reparieren. Die Reparatur muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen. Sie kann kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt angeboten werden.
Die Verpflichtung gilt so lange, wie der Hersteller nach den jeweiligen EU-Vorgaben die Reparierbarkeit des Produkts und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen gewährleisten muss. Eine Reparaturpflicht besteht nicht, wenn die Reparatur tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist.
Hersteller müssen außerdem:
- Informationen über ihre Reparaturleistungen klar und verständlich bereitstellen,
- Richtpreise für typische Reparaturen auf einer frei zugänglichen Internetseite veröffentlichen,
- vorgeschriebene Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen anbieten,
- ungerechtfertigte technische oder softwarebasierte Reparaturhindernisse vermeiden,
- Reparaturen durch unabhängige Betriebe grundsätzlich ermöglichen.
Eine Reparatur darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil zuvor ein unabhängiger Reparaturbetrieb oder eine andere Person an dem Produkt gearbeitet hat.
Haftung des Importeuers - neue Regeln seit dem 31. Juli 2026
Wichtige Termine
- 18. Juli 2024: Die ESPR tritt in Kraft. Sie bildet den europäischen Rahmen für künftige Anforderungen an die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.
- 30. Juli 2024: Die europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur tritt in Kraft.
- 20. Juni 2025: Für Smartphones und Tablets gelten neue EU-Anforderungen an Reparierbarkeit, Ersatzteilversorgung, Software-Updates und Kennzeichnung.
- 31. Juli 2026: Die neuen deutschen Vorschriften gelten grundsätzlich für Verbraucherkaufverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden.
- 1. Januar 2028: Bei neu geschlossenen Kaufverträgen zwischen Unternehmen wird die Reparierbarkeit ausdrücklich als objektives Produktmerkmal nach § 434 Absatz 3 Satz 2 BGB berücksichtigt.
Recht auf Reparatur - Häufige Fragen