Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen und/oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert. Sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle und der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden und weisen die Herkunft einer Ware nach. Sie müssen von einer berechtigten Stelle des Ursprungslandes ausgestellt sein. In der Bundesrepublik Deutschland übernehmen diese hoheitliche Funktion die IHKs. Bescheinigt werden von den IHKs neben Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen auch andere dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (z. B. Visaanträge und Freiverkaufsbescheinigungen).