Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen und/oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert. Sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle und der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden und weisen die Herkunft einer Ware nach. Sie müssen von einer berechtigten Stelle des Ursprungslandes ausgestellt sein. In der Bundesrepublik Deutschland übernehmen diese hoheitliche Funktion die IHKs. Bescheinigt werden von den IHKs neben Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen auch andere dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (z. B. Visaanträge und Freiverkaufsbescheinigungen).
Das Wesen einer öffentlichen Urkunde liegt darin, dass sie bis zum Nachweis des Gegenteils den vollen Beweis für die Richtigkeit des darin bezeugten Inhalts begründet. Somit muss die IHK alle beantragten Ursprungsangaben in einem Ursprungszeugnis mit der gebotenen Sorgfalt prüfen. Um die Beweisführung zu erleichtern, werden nachfolgende Belege alternativ als Ursprungsnachweise anerkannt.
Übersicht der Ursprungsnachweise (pdf)Eine Bearbeitungsgebühr fällt an gemäß der Gebührenordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt mit dem gültigen Gebührentarif.
Gebührentarif der IHK als pdfMit der hier zum Download angebotenen pdf-Datei können die Ursprungszeugnis-Angaben in die Formularfelder eingetragen, auf die Ursprungszeugnis-Vordrucke (Formulare) gedruckt und unter einem eigenen Dateinamen abgespeichert werden.
Es ist ausschließlich das kostenlose Programm Adobe Reader (ab Version 8) zu verwenden, da die Funktionen mit anderen pdf-Programmen teilweise nicht genutzt werden können.
PDF herunterladen und im Adobe Reader öffnenDer Ausdruck erfolgte bislang auf von der IHK vorbehandelten Vordrucken, die beim Unternehmen vorgehalten und überwacht wurden. Mit der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Version 2+ entfällt diese Praxis
Unternehmen können Ursprungszeugnisse (UZ) und Bescheinigungen für den Außenhandel bei ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) elektronisch (online) beantragen.
Die dazugehörende Anwendung war bisher nur unter Verwendung einer digitalen Signaturkarte möglich. Eine der Neuerungen ist die passwortgestützte Antragstellung, die wir nun anstatt der Signaturkarte anbieten.
Die eUZ-Anwendung ist eine Webanwendung und hat bestimmte technische Voraussetzungen.
Auf der Homepage der IHK-GfI finden Sie eine hilfreiche Videoanleitungen sowie einen Quickguide, derSie Schritt für Schritt durch den Onboardingprozess für Ihr Unternehmen führt. Alle Schritte sollten abgeschlossen sein, bevor Sie als Unternehmen den Betrieb in der neuen Anwendung “elektronisches Ursprungszeugnis” aufnehmen.
Im Handbuch finden Sie grundlegende Informationen zum elektronischen Ursprungszeugnis. Es führt Sie als Antragsteller im Unternehmen nachvollziehbar und mit zahlreichen Abbildungen durch die Anwendung.
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