Bescheinigung von Ursprungszeugnis, Carnet A.T.A., Rechnung - ein Service Ihrer IHK

Bescheinigungen für die Außenwirtschaft

Bei der Einfuhr von Waren fordern viele Staaten Bescheinigungen, die von der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt sein müssen, wie z.B. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.

Ausstellung von Ursprungszeugnissen

Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen und/oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert. Sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle und der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen.

Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden und weisen die Herkunft einer Ware nach. Sie müssen von einer berechtigten Stelle des Ursprungslandes ausgestellt sein. In der Bundesrepublik Deutschland übernehmen diese hoheitliche Funktion die IHKs. Bescheinigt werden von den IHKs neben Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen auch andere dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (z. B. Visaanträge und Freiverkaufsbescheinigungen).

Die Formulare können Sie online direkt bei den Verlagen bestellen.

Auf unserem YouTube-Kanal finden Sie ein Erklär-Video zum Ursprungszeugnis.

FAQ Ursprungszeugnis

Welche Nachweise muss ich vorlegen?

Beweisführung

Das Wesen einer öffentlichen Urkunde liegt darin, dass sie bis zum Nachweis des Gegenteils den vollen Beweis für die Richtigkeit des darin bezeugten Inhalts begründet. Somit muss die IHK alle beantragten Ursprungsangaben in einem Ursprungszeugnis mit der gebotenen Sorgfalt prüfen. Um die Beweisführung zu erleichtern, werden nachfolgende Belege alternativ als Ursprungsnachweise anerkannt.

Übersicht der Ursprungsnachweise (pdf)
Was kostet mich ein Ursprungszeugnis?

Gebührentarif

Eine Bearbeitungsgebühr fällt an gemäß der Gebührenordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt mit dem gültigen Gebührentarif.

www.wuerzburg.ihk.de/gebuehrentarif
Was muss ich wo eintragen?

Ausfüllhilfe als pdf herunterladen

Mit der hier zum Download angebotenen pdf-Datei können die Ursprungszeugnis-Angaben in die Formularfelder eingetragen, auf die Ursprungszeugnis-Vordrucke (Formulare) gedruckt und unter einem eigenen Dateinamen abgespeichert werden.

Es ist ausschließlich das kostenlose Programm Adobe Reader (ab Version 8) zu verwenden, da die Funktionen mit anderen pdf-Programmen teilweise nicht genutzt werden können.

PDF herunterladen und im Adobe Reader öffnen
Anleitung und technische Voraussetzung

Elektronisches Ursprungszeugnis

Der Ausdruck erfolgte bislang auf von der IHK vorbehandelten Vordrucken, die beim Unternehmen vorgehalten und überwacht wurden. Mit der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Version 2+ entfällt diese Praxis

Unternehmen können Ursprungszeugnisse (UZ) und Bescheinigungen für den Außenhandel bei ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) elektronisch (online) beantragen.

Die dazugehörende Anwendung war bisher nur unter Verwendung einer digitalen Signaturkarte möglich. Eine der Neuerungen ist die passwortgestützte Antragstellung, die wir nun anstatt der Signaturkarte anbieten.

Die eUZ-Anwendung ist eine Webanwendung und hat bestimmte technische Voraussetzungen.

Auf der Homepage der IHK-GfI finden Sie eine hilfreiche Videoanleitungen sowie einen Quickguide, derSie Schritt für Schritt durch den Onboardingprozess für Ihr Unternehmen führt. Alle Schritte sollten abgeschlossen sein, bevor Sie als Unternehmen den Betrieb in der neuen Anwendung “elektronisches Ursprungszeugnis” aufnehmen.

Im Handbuch finden Sie grundlegende Informationen zum elektronischen Ursprungszeugnis. Es führt Sie als Antragsteller im Unternehmen nachvollziehbar und mit zahlreichen Abbildungen durch die Anwendung.

Handbuch für Antragsteller
Bescheinigungen

Carnet A.T.A. / CPD

Waren können unter Anwendung des Carnet A.T.A.-Verfahrens vorübergehend ins Ausland verbracht und zurückgeführt werden. Dies gilt für Warenmuster, Gegenstände der Berufsausübung und Messe- und Ausstellungsgüter.

Das Carnet A.T.A. ist ein Zollpapier, das Ihnen die zollfreie vorübergehende Einfuhr in ein anderes Land und die anschließende Wiedereinfuhr in die EU (Deutschland) ermöglicht. Um ein Carnet A.T.A. verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet A.T.A.-Verfahren beigetreten sein und
  2. der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen:
    - Berufsausrüstung
    - Messe- und Ausstellungsgut
    - Warenmuster

Andere Zwecke sind unzulässig

    Carnet A.T.A

    Beim Carnet A.T.A.-Verfahren ist der dafür vorgesehene Vordruck zu verwenden, den Sie bei verschiedenen Verlagen erhalten.

    Das Verfahren läuft nach folgendem Schema ab:

    • Sie besorgen sich den Vordruck mit der benötigten Anzahl Einlageblätter
    • Sie füllen den Vordruck aus
    • Ihre zuständige IHK stellt Ihnen das Carnet A.T.A. aus
    • Ihr örtliches Zollamt (oder alternativ das deutsche Zollamt an der Grenze) führt eine Nämlichkeitssicherung durch (Übereinstimmung von Ware und Carnet A.T.A.-Dokument)
    • Durchführung der vorübergehenden Ausfuhr gemäß Verwendungszweck
    • Nach Ablauf des Verfahrens Rückgabe des Carnet A.T.A. an Ihre zuständige IHK

    Wichtig!

    Jede nachträgliche Änderung im Carnet A.T.A. stellt den gesetzlichen Straftatbestand einer Urkundenfälschung dar. Sprechen Sie also bei Bedarf mit Ihrer IHK.

    Auf dem Carnet A.T.A.-Antrag ist rechts die Firmierung und Anschrift bei Handelsregisterfirmen einzutragen, sonst ist links der Carnetinhaber anzugeben. Der Verwendungszweck und die Bestimmungsländer eintragen sowie auf der Rückseite die Warenliste wie im Carnet A.T.A.. Die Unterschrift erfolgt auf der Vorderseite.

    Die Gültigkeitsdauer jedes Carnet A.T.A. beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

    Wichtig ist in jedem Fall eine Abfertigung an jeder Grenzstelle, wo ein Einlageblatt abgerissen wird. Lassen Sie sich also nicht einfach durchwinken, auch wenn es bequem erscheint, sondern bestehen Sie auf Abfertigung. So vermeiden Sie spätere Reklamationen und eventuelle unnötige Zollforderungen.

    FAQ zum Carnet

    In welchen Ländern kann ich ein Carnet A.T.A verwenden und wer bürgt?

    Auf dem grünen Deckblatt des Carnet A.T.A befindet sich eine Liste mit den Ländern, die dem Carnet A.T.A.-Abkommen beigetreten sind. Jedes Land stellt einen Zollbürgen für dieses Verfahren. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.

    Der DIHK greift zur Abwicklung der Geschäfte im Rahmen des Carnet A.T.A.-Verfahrens aber auf die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA in Hamburg zurück.

    Das bedeutet, Euler Hermes ist der Endbürge für alle Carnet A.T.A.-Inhaber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

    Was kostet mich ein Carnet A.T.A.?

    Beim Carnet A.T.A. fallen für den Inhaber drei Kostenarten an:

    • Die Kosten für das Formular selbst.
    • Eine Ausstellungsgebühr gemäß Anlage zur Gebührenordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt mit dem gültigen Gebührentarif.
    • Das Versicherungsentgelt, das von der IHK an Allianz Trade weitergeleitet wird, ist nach dem Warenwert gestaffelt.

    Die Ausstellungsgebühr und das Versicherungsentgelt stellt die IHK nach der Ausstellung des Carnets in Rechnung. 

    Zur Gebührenordnung der IHK
    Was muss wie ausgefüllt werden?

    Ausgefüllt werden müssen:

    Feld A: Inhaber des Carnet A.T.A., also Ihre Firmierung gemäß Handelsregister und Ihre Anschrift oder Ihr Vor- und Zuname und Ihre Anschrift bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden

    Feld B: der Vertreter, der die Ware ins Ausland bringt, entweder eine natürliche Person, eine Firma (z. B. Spedition) oder der Vermerk "Vertreter gemäß Vollmacht". Damit halten Sie sich alle Möglichkeiten offen, so können Sie Mitarbeiter B schnell eine Vollmacht ausstellen, wenn der eigentlich vorgesehene Mitarbeiter A verhindert ist.

    Feld C: Verwendungszweck Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster. 

    Rückseite: Warenliste. Hier sind alle Positionen genau zu beschreiben; Zolltarifnummern sind nicht erforderlich. Der Warenursprung und die einzelnen Warenwerte, nach Möglichkeit auch Gewicht, sind anzugeben, unten sind die Summen einzutragen. Gehäuse-, Fahrgestellnummern bei Fahrzeugen etc. zur genauen Unterscheidung der Waren sind anzugeben, wenn möglich. 

    Bei langen Warenlisten sind keine Kataloge oder Ähnliches anzuheften, sondern die dafür vorgesehenen Zusatzblätter zu benutzen. Eine einmal geschriebene, längere Warenliste kann auch in Kopie auf die Rückseiten der Blätter geklebt werden, hier ist dann nur das Dienstsiegel der IHK anzubringen. 

    Das Carnet A.T.A. muss nur auf dem grünen Deckblatt im Feld "signature of holder" unterschrieben werden. 

    Generell gilt: Alle Felder, die mit einer dicken schwarzen Umrandung versehen sind, werden von IHK oder Zoll ausgefüllt.

    Carnet A.T.A. Ausfüllhilfe

    Hinweis: nicht kompatibel mit Apple

    Vorderseite Carnet-Antrag:

    Mit dieser Datei können Sie die Vorderseite des „Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A. und Abschluss einer Kautionsversicherung“ und die „Durchschrift für den Antragsteller“ (weiß) ausfüllen, ausdrucken und speichern.
    Bitte beachten Sie, dass das Original-Antragsformular nicht zu verwenden ist.

    Vorderseite Carnet-Formular:

    Mit dieser Datei können Sie die Einträge für die Vorderseite des Carnet A.T.A. (grün) und der Carnet-Formularblätter (gelbe, weiße Ausfuhr-/Einfuhr-/Wiederausfuhr-/Wiedereinfuhr und ggf. blaue Blätter) erstellen.
    Bitte beachten Sie, auf Original Carnet A.T.A. Blätter zu drucken.

    Rückseite Carnet-Antrag und Carnet-Formulare:

    Mit dieser Datei können Sie die Einträge für die Rückseite (grün) des Carnet A.T.A. (grün) und der Carnet-Formularblätter (gelbe, weiße Ausfuhr-/Einfuhr-/Wiederausfuhr-/Wiedereinfuhr und ggf. blaue Blätter) erstellen.
    Bitte beachten Sie, auf Original Carnet A.T.A. Blätter zu drucken.

    Hier kommen Sie zur Ausfüllhilfe

    Sonstige Bescheinigungen

    Neben den hoheitlichen Ursprungszeugnissen und den Carnets A.T.A. können im Außenhandel weitere Bescheinigungen wie z. B. Handelsrechnungen, Packlisten oder Zertifikate über die Beschaffenheit einer Ware notwendig sein. 

     

    Voraussetzungen für das Ausstellen einer Bescheinigung

    • Der Unternehmenssitz oder Wohnsitz des Antragstellers befindet sich im IHK-Bezirk und das Dokument dient dem Außenwirtschaftsverkehr (örtliche und sachliche Zuständigkeit). Wenn dies nicht der Fall ist, kann alternativ die zuständige IHK das Einverständnis erteilen.
    • Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt: Angabe des Empfängers, eventuell Vordruckzwang.
    • Der Verwendungszweck ist erkennbar beziehungsweise wird glaubhaft gemacht – gemäß der Einfuhrvorschriften des Landes.
    • Für jede Bescheinigung ist eine zusätzliche Ausfertigung der Dokumente einzureichen, die bei unserer IHK verbleibt.
    • Erklärungen auf Firmenbogen müssen original unterschrieben sein.
    • Der Antrag kann persönlich, postalisch oder elektronisch erfolgen.

    Ansprechpartner

    Bescheinigungen

    Marika Gößwein

    Beraterin International
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, sonstige Bescheinigungen
    • Ausstellung von Carnets A.T.A/C.P.D und sonstige Außenwirtschaftsformulare
    • Beratung zu Import und Export
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    • Beratung zu Import und Export
    Melissa Werner

    Auszubildende Verwaltungsfachangestellte IHK/HWK
    Mitarbeiterin International und Standortpolitik
    Schweinfurt

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    Anja Scheidt

    Beraterin International
    Würzburg

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    Tätigkeitsbereiche
    • Erstauskünfte Außenwirtschaft, Beratung zu Import und Export
    • Organisation Außenwirtschaftsausschuss
    • Carnets A.T.A. / C.P.D., Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonst. Bescheinigungen
    Birgit Rosenzweig

    Beraterin Infotheke Geschäftsstelle
    Schweinfurt

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    • Erstberatung Existenzgründung und Unternehmensförderung
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    Tätigkeitsbereiche
    • Beratung zu Gewerbeerlaubnissen, Firmenrecht und Handelsrecht
    • Erstberatung Existenzgründung und Unternehmensförderung
    • Sekretariat WJ Schweinfurt
    Simone Diehm

    Fachkauffrau für Büromanagement
    Beraterin Infotheke Geschäftsstelle
    Schweinfurt

    Tätigkeitsbereiche
    • Beratung zu Gewerbeerlaubnissen, Firmenrecht und Handelsrecht
    • Erstberatung Existenzgründung und Unternehmensförderung
    • Sekretariat WJ Schweinfurt
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    Tätigkeitsbereiche
    • Beratung zu Gewerbeerlaubnissen, Firmenrecht und Handelsrecht
    • Erstberatung Existenzgründung und Unternehmensförderung
    • Sekretariat WJ Schweinfurt