Waren können unter Anwendung des Carnet A.T.A.-Verfahrens vorübergehend ins Ausland verbracht und zurückgeführt werden. Dies gilt für Warenmuster, Gegenstände der Berufsausübung und Messe- und Ausstellungsgüter.
Das Carnet A.T.A. ist ein Zollpapier, das Ihnen die zollfreie vorübergehende Einfuhr in ein anderes Land und die anschließende Wiedereinfuhr in die EU (Deutschland) ermöglicht. Um ein Carnet A.T.A. verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet A.T.A.-Verfahren beigetreten sein und
- der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen:
- Berufsausrüstung
- Messe- und Ausstellungsgut
- Warenmuster
Andere Zwecke sind unzulässig
Carnet A.T.A.
Beim Carnet A.T.A.-Verfahren ist der dafür vorgesehene Vordruck zu verwenden, den Sie bei verschiedenen Verlagen erhalten.
Das Verfahren läuft nach folgendem Schema ab:
- Sie besorgen sich den Vordruck mit der benötigten Anzahl Einlageblätter
- Sie füllen den Vordruck aus
- Ihre zuständige IHK stellt Ihnen das Carnet A.T.A. aus
- Ihr örtliches Zollamt (oder alternativ das deutsche Zollamt an der Grenze) führt eine Nämlichkeitssicherung durch (Übereinstimmung von Ware und Carnet A.T.A.-Dokument)
- Durchführung der vorübergehenden Ausfuhr gemäß Verwendungszweck
- Nach Ablauf des Verfahrens Rückgabe des Carnet A.T.A. an Ihre zuständige IHK