Carnet A.T.A. / CPD

Carnet A.T.A. / CPD

Waren können unter Anwendung des Carnet A.T.A.-Verfahrens vorübergehend ins Ausland verbracht und zurückgeführt werden. Dies gilt für Warenmuster, Gegenstände der Berufsausübung und Messe- und Ausstellungsgüter.

Das Carnet A.T.A. ist ein Zollpapier, das Ihnen die zollfreie vorübergehende Einfuhr in ein anderes Land und die anschließende Wiedereinfuhr in die EU (Deutschland) ermöglicht. Um ein Carnet A.T.A. verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet A.T.A.-Verfahren beigetreten sein und
  2. der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen:
    - Berufsausrüstung
    - Messe- und Ausstellungsgut
    - Warenmuster

Andere Zwecke sind unzulässig
 

eCarnet / dCarnet: Carnet A.T.A. / CPD elektronisch beantragen

Carnet ATA / CPD: eCarnet und dCarnet

Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen

Das e-ata-System der IHK Würzburg-Schweinfurt ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets A.T.A. / CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Sie wählen zwischen zwischen Abholung und Versand. Ausführliche Infos und Anleitungen zur Antragstellung finden Sie hier.

Informationen, Anleitung und Antrag
Digitales Carnet ATA/CPD (dCarnet)

Das dCarnet wird zum 1. Juni 2026 in der EU, Schweiz, Norwegen und im Vereinigten Königreich eingeführt. Es wird nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen wird es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.

Informationen zur Antragstellung

Änderungen, Anschrift und Firmierung oder Gültigkeit

Wichtig zu wissen:

Jede nachträgliche Änderung im Carnet A.T.A. stellt den gesetzlichen Straftatbestand einer Urkundenfälschung dar. Sprechen Sie also bei Bedarf mit Ihrer IHK.

Auf dem Carnet A.T.A.-Antrag ist rechts die Firmierung und Anschrift bei Handelsregisterfirmen einzutragen, sonst ist links der Carnetinhaber anzugeben. Der Verwendungszweck und die Bestimmungsländer eintragen sowie auf der Rückseite die Warenliste wie im Carnet A.T.A.. Die Unterschrift erfolgt auf der Vorderseite.

Die Gültigkeitsdauer jedes Carnet A.T.A. beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Wichtig ist in jedem Fall eine Abfertigung an jeder Grenzstelle, wo ein Einlageblatt abgerissen wird. Lassen Sie sich also nicht einfach durchwinken, auch wenn es bequem erscheint, sondern bestehen Sie auf Abfertigung. So vermeiden Sie spätere Reklamationen und eventuelle unnötige Zollforderungen.

Prozess der Rückgabe deutscher Carnets

Rückgabe eines klassischen Papier-Carnets

In diesem Fall bleibt der bisherige Prozess unverändert bestehen: Das zurückgegebene Carnet wird durch die ausgebende IHK geprüft. Sind sämtliche Zollabfertigungen ordnungsgemäß erfolgt, können eventuell hinterlegte Sicherheiten freigegeben werden. Sollten hingegen Abfertigungen fehlen, ist der Vorgang an Allianz Trade abzugeben, entweder per E-Mail oder auf dem Postweg.

Rückgabe eines volldigitalen Carnets, für das zusätzlich eine Papiervariante genutzt wurde

In dieser Konstellation gilt die Rückgabe des Papier-Carnets zugleich als konkludente Rückgabe des digitalen Carnets. Die ausgebende IHK nimmt in diesem Fall eine umfassende Prüfung vor, die sowohl das physisch vorgelegte Papier-Carnet als auch die im eATA-System unter „Abfertigungen“ dokumentierten Transaktionen umfasst. Sofern im digitalen und/oder im Papier-Carnet die Wiederausfuhr aus dem Drittland und/oder die Wiedereinfuhr in die EU durch die entsprechenden Zollvermerke nachgewiesen werden kann, gilt das Carnet als ordnungsgemäß erledigt. Das digitale Carnet wird anschließend durch die IHK im eATA-System auf den Status „zurück und archiviert“ gesetzt. Im Anschluss können eventuell hinterlegte Sicherheiten freigegeben werden. Kann anhand des Carnets nicht nachgewiesen werden, dass die Ware aus dem Drittland wiederausgeführt bzw. in die Europäische Union wiedereingeführt wurde, ist das Papier-Carnet in jedem Fall an Allianz Trade zu übermitteln (per E-Mail oder per Post).

Rückgabe eines ausschließlich volldigitalen Carnets

Hier ist aktuell vorgesehen, die Rückgabe über die Chatfunktion vorzunehmen, um eine nachvollziehbare und revisionssichere Dokumentation sicherzustellen. Nach Eingang der Rückgabemeldung prüft die ausgebende IHK die im eATA-System unter „Abfertigungen“ gespeicherten Transaktionen. Kann die Wiederausfuhr aus dem Drittland und/oder die Wiedereinfuhr in die EU durch die entsprechenden Zollvermerke nachgewiesen werden, gilt das Carnet als ordnungsgemäß erledigt. Das digitale Carnet wird anschließend durch die IHK im eATA-System auf den Status „zurück und archiviert“ gesetzt und die eventuell hinterlegten Sicherheiten werden freigegeben. Kann anhand des Carnets nicht nachgewiesen werden, dass die Ware das Drittland verlassen hat, ist Allianz Trade unter Nennung der Carnet-Nummer über die fehlenden Abfertigungen zu informieren. Allianz Trade kann die relevanten Transaktionen im ACC einsehen. 

Ansprechpartner

Carnet A.T.A./C.P.D.

Marika Gößwein

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Würzburg

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  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, sonstige Bescheinigungen
  • Ausstellung von Carnets A.T.A/C.P.D und sonstige Außenwirtschaftsformulare
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Kontaktformular vCard 0931 4194-274
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Christian Hirsch

B.A. Political and Social Studies
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