Waren können unter Anwendung des Carnet A.T.A.-Verfahrens vorübergehend ins Ausland verbracht und zurückgeführt werden. Dies gilt für Warenmuster, Gegenstände der Berufsausübung und Messe- und Ausstellungsgüter.
Das Carnet A.T.A. ist ein Zollpapier, das Ihnen die zollfreie vorübergehende Einfuhr in ein anderes Land und die anschließende Wiedereinfuhr in die EU (Deutschland) ermöglicht. Um ein Carnet A.T.A. verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet A.T.A.-Verfahren beigetreten sein und
- der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen:
- Berufsausrüstung
- Messe- und Ausstellungsgut
- Warenmuster
Andere Zwecke sind unzulässig