US-Zölle im Fokus

Informationen zu den Zöllen der USA.

Zollpolitik der USA

Die USA haben ihre Handelspolitik grundlegend neu ausgerichtet. Umfangreiche Zollerhöhungen erschweren seither das Außenhandelsgeschäft deutscher Unternehmen erheblich. Die Unsicherheit im US-Geschäft hält an – nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Zolleskalation im Zusammenhang mit dem Urteil des Supreme Court.

Aktuelle Meldungen

USA: Neue Berechnung der US-Zölle für Stahl-, Aluminium- und Kupfer

Am 6. April 2026 hat US-Präsident Trump eine Proklamation unterzeichnet, um die Zölle auf importierten Stahl, Aluminium und Kupfer zu erhöhen. Die bislang geltende Regelung für Waren, die nicht vollständig aus Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen,…

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USA: Zölle auf patentierte pharmazeutische Produkte

Am 2. April 2026 verhängte Präsident Donald J. Trump Zölle auf patentierte Arzneimittel und deren Inhaltsstoffe gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962, um die amerikanische nationale Sicherheit und öffentliche Gesundheit zu stärken.

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USA: Rückerstattung von bereits gezahlten Zöllen

Der US Supreme Court hat in seinem Urteil zu der Rechtswidrigkeit der IEEPA-Zöllen nicht entschieden, wie Rückerstattungen von auf IEEPA gestützten Zöllen abzuwickeln sind. Dies regelt der US Court of International Trade (CIT) in einer Anordnung vom …

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Wo finde ich Informationen?

Der GTAI hält Sie auf einer Sonderseite mit den neuesten Zollinformationen auf dem Laufenden und informiert über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen. 

Die EU-Kommission hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA veröffentlicht. 

Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer hat auf Ihrer Homepage ein Prüfschema und eine Übersicht über die Zölle veröffentlicht.

Informationen finden Sie auch auf der Seite der DIHK.

Informationen finden Sie in den CBP Updates und FAQ für Importeure im sog. Cargo Systems Messaging Service der amerikanischen Zollbehörde.

Die Zusatzzölle der USA können auch mittels dem Tool Access2Markets ermittelt werden.

 

Urteil des US Supreme Courts zu den IEEPA Zöllen

IEEPA Urteil

IEEPA - keine Rechtsgrundlage für die Einführung von Zöllen

Nach Auffassung des Gerichts ermächtigt IEEPA den Präsidenten nicht zur Einführung genereller Einfuhrzölle. Da diesen IEEPA-Zöllen die Rechtsgrundlage fehlt, sind diese illegal.

Durch das Urteil sind der weltweite Basiszollsatz, die "Reziproken Zollsätze" (für die EU 15%) sowie die Fentanyl Zölle (25% Kanada/Mexiko, 10% China) rechtswidrig. Die IEEPA ist keine geeignete Rechtsgrundlage, da diese einen Notstand voraussetzt, den das Gericht als nicht gegeben sah.

Über Rückforderungen wurde in diesem Urteil nicht entschieden - aufgrund eventuellen Fristablauf, wird empfohlen, sich bei der IHK New York kundig zu machen.

Zölle unter Section 232 des „Trade Expansion Act“ (nationale Sicherheit) auf Stahl/Aluminium (50%), Autos (15%), LkWs (25%), Holz (10%), usw. bleiben weiterhin in Kraft.

Zölle unter Section 301 des „Trade Act of 1974“ (Reaktion auf unfaire Handelspraktiken) bleiben ebenso weiter in Kraft.

Seit 24.02.2026 wird ein neuer globaler Zoll von 10 % nach Section 301 des „Trade Act of 1974“ (Reaktion auf unfaire Handelspraktiken) erhoben (15 % Zoll sind nur angedroht, aber noch nicht rechtkräftig festgelegt).

Der neue Zollsatz kann max. 150 Tage gelten.

Es erfolgen Untersuchungen, inwieweit danach neue Zölle auf eine Rechtsgrundlage nach „Section 301“ (unfaire Handelspraktiken) erlassen werden können.

 

Ausnahmen vom globalen Zoll von 10% (aufgrund der Bedürfnisse der US-Wirtschaft oder internationalen Zahlungsprobleme der Vereinigten Staaten) sind z.B.

- bestimmte kritische Mineralien und Metalle,

- pharmazeutische und pharmazeutische Inhaltsstoffe,

- pharmazeutische und pharmazeutische Inhaltsstoffe,

- USMCA-konforme Güter aus Kanada und Mexiko;

- bestimmte Luft- und Raumfahrtprodukte,

- bestimmte Automobilprodukte.

 

Weitere Informationen:

Beendigung bestimmter Zollmaßnahmen – Das Weiße Haus

Fortsetzung der Aussetzung der zollfreien de-minimis-Behandlung für alle Länder – Das Weiße Haus

European Commission statement on the recent judgment of the Supreme Court of the United States

Informationen der GTAI
Rückerstattungen - Urteil vom 04.03.2026

Rückerstattung von bereits gezahlten Zöllen

Der US Supreme Court hat in seinem Urteil nicht entschieden, wie Rückerstattungen von auf IEEPA gestützten Zöllen abzuwickeln sind.

Der US Court of International Trade (CIT) ordnete deshalb am 4. März 2026 die CBP an:

  • alle noch nicht liquidierten Einfuhren, die IEEPA Zöllen unterlagen, ohne Berücksichtigung 
    dieser Zölle zu liquidieren;
  • alle bereits liquidierten Einfuhren, bei denen die Liquidation noch nicht abgeschlossen (final) 
    ist, ohne Berücksichtigung der IEEPA Zölle neu zu liquidieren (reliquidate)
     

In einer Erklärung gab das CBP am 6. März 2026 bekannt, dass sofortige Rückerstattungen technisch nicht möglich sind; ein neues System soll ab Ende April 2026 Auszahlungen ermöglichen.

Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, ihre Zollbroker zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die betreffenden Einträge für die Rückerstattung korrekt gemeldet sind. 

Zur Umsetzung der Rückerstattungen integriert CBP eine neue Funktionalität namens CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries) in das bestehende Zollsystem ACE (Automated Commercial Environment). CAPE ist als vierstufiger Prozess aufgebaut: Über ein webbasiertes Claim Portal stellen Importeure oder Zollagenten Erstattungsanträge per CSV‑Upload im ACE‑Portal. Anschließend werden im Rahmen des Mass Processing die IEEPA‑Zölle automatisiert entfernt und die Abgaben neu berechnet. Darauf folgt die Prüfung sowie die (Neu‑)Festsetzung der Zölle, bevor die Erstattungen abschließend konsolidiert und elektronisch ausgezahlt werden.

Es gibt folgende allgemeine Rückerstattungsoptionen:

  • Noch nicht liquidierte Einträge: Post Summary Correction (PSC)
    Bis spätestens 15 Tage vor der Liquidation (endgültige Berechnung/Feststellung der Einfuhrabgaben; Liquidation erfolgt i.d.R. innerhalb von 314 Tagen nach Einfuhr (früher möglich)).
     
  • Bereits liquidierte Einträge: Protest
    Innerhalb von 180 Tagen nach Liquidation durch Importeur, Broker oder Anwalt.
Informationen der GTAI

Rund um die US-Zölle

Bestimmung des Zollsatzes

HTS-Zollnummer

Wesentliche Grundlage für die Bestimmung des US-Zolls ist die HTS-Zollnummer. Das Harmonized Tariff Schedule (HTS der USA) ist ein 10-stelliges System, das die HS-Klassifizierung für die USA erweitert und die Grundlage für die Erhebung von Zöllen und Steuern bildet. Die ersten sechs Stellen der HTS-Nummer entsprechen dem HS-Code (Harmonized System), der auch international verwendet wird.

Eine Aktualisierung der gegenseitigen Zollsätze ab dem 7. August 2025 kann über folgende Seite Cargo Systems Messaging Service Nr. 65829726  abgerufen werden.

Siehe auch die Executive Order vom 31. Juli 2025 „Weitere Anpassung der gegenseitigen Zollsätze“.

 

Aufhebung der De minimis Grenze

Keine Zollfreiheit mehr beim Import in die USA

Achtung: Seit dem 29. August 2025 ist die De minimis Grenze von 800 USD für alle Herkunftsländer abgeschafft. Die Executive Order bestimmt, dass die De minimis Befreiung „unabhängig von Wert, Ursprungsland, Transportart oder Anmeldeweg“ entfällt.

Das bedeutet, dass jegliche Warensendung den regulären Importzollverfahren unterliegt. Für Nicht-Postsendungen ist fortan ein reguläre Zollanmeldung mit allen ursprungsbezogenen Zöllen/Abgaben erforderlich.

Auch Postsendungen sind nicht mehr de-minimis frei, und werden über ein Sonderverfahren abgewickelt. 

 

Legal US Zoll sparen

First Sale for Export (FSFE) Rule

Mit der "First Sale for Export (FSFE) Rule" kann man unter bestimmten Voraussetzungen beim Import in die USA den Zoll reduzieren.

Die FSFE Rule ermöglicht es US-Importeuren, ihre Zölle potenziell zu senken, indem sie den Preis des Erstverkaufs der Waren (vom Hersteller an einen Zwischenhändler) als Grundlage für die Zollberechnung verwenden und nicht den endgültigen Verkaufspreis zwischen dem Zwischenhändler und dem US-Importeur. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich anerkannte Bewertungsmethode*, die insbesondere bei Waren mit hohen Zöllen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann.

Die Grundlage für die First Sale Rule ist 19 U.S.C. § 1401a(b)(1) USCODE-2023-title19-chap4-subtitleIII-partI-subparta-sec1401a.pdf. Diese besagt, dass „der Transaktionswert importierter Waren der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die Waren ist, wenn sie zum Export in die Vereinigten Staaten verkauft werden...“1 Es muss sich nicht um den Preis handeln, der bei der Einfuhr gezahlt wurde oder zu zahlen ist.

First Sale for Export (FSFE) Rule

Beim Import von Waren in die Vereinigten Staaten spielt der Zollwert eine zentrale Rolle – er entscheidet darüber, wie viel Zoll bei der Einfuhr zu zahlen ist. 

In den USA können beim Import unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Preis laut der letzter Verkaufsrechnung vor der Einfuhr, sondern ein Sonderprinzip angewendet werden: das sogenannte „First Sale for Export“-Prinzip.

Unter strengen Voraussetzungen kann der Wert des ersten Verkaufs, innerhalb der für den Export in die USA bestimmten Lieferkette, als Zollwert angesetzt werden.

Voraussetzungen:
- Verbindlicher (Ver-)Kauf von Ware mit der Zielortbestimmung USA
- Verkauf muss ein Verkehrsgeschäft sein
- Verkauf muss einem Drittvergleich standhalten
- Vertragspartner dürfen nicht verbunden sein
- Formgemäße Zollanmeldung und Dokumentation 

Beispiel: Einkauf beim Hersteller (USD 50) → Zwischenhändler verkauft an US-Kunden(USD 80) → Zollwert mit FSFE Rule: USD 50 statt 80 USD 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten First Sale Declaration Requirement und Guidance for the Application of the Farm Bill’s First Sale Declaration Requirement.

Hinweis 1: Bei einem Import aus den USA in die EU kann diese Regelung nicht angewendet werden, da sie in der EU nicht zulässig ist.

Hinweis 2: Das FSFE kann sich lohnen:
- bei hochvolumigen Importen
- wenn die Marge durch Zölle spürbar belastet wird
- in gut strukturierten Lieferketten mit transparenten Verträgen

In vielen Fällen setzen größere Konzerne dieses Prinzip bereits erfolgreich um. Der Aufwand für Dokumentation und Nachweis ist nicht zu unterschätzen.

Zusatzzölle

Stahl und Aluminium

Was ist beim Import von Stahl und Aluminium zu beachten?

Genereller Zollsatz von 50 % für Ware mit EU-Ursprung.

Maßgeblich: nichtpräferenzieller Ursprung

  • Beurteilung durch IHK nicht für US-Zollbehörde bindend
  • Datenbank zum Ursprung in den USA
  • Angabe Ursprung zu empfehlen, da z.B. 200 % Zoll auf russ. Aluminium

Erfasste Ware: Ware aus Section 232

Seit dem 6. April 2026 gelten neue Regelungen. Die Proklamation definiert die Art und Weise, wie Zölle erhoben werden, und stellt sicher, dass sie den vollen Wert importierter Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte widerspiegeln – und nicht einen künstlich niedrigen Auslandspreis. Sie legt außerdem klare Regeln für die Berechnung der Metallzölle nach Section (Abschnitt) 232 fest.
 

Hier die neuen Regelungen:

  • Auf Artikel, die vollständig oder fast vollständig aus Aluminium, Stahl oder Kupfer gefertigt sind, muss pauschal 50 % ihres vollen Werts gezahlt werden– zum Beispiel Stahlspulen und Aluminiumblech - d.h. es gilt künftig ein Zoll von 50 % auf den gesamten Warenwert, nicht nur auf den Metallanteil.
  • Abgeleitete Artikel, die größtenteils aus Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen, werden pauschal mit 25 % auf ihren Gesamtwert berechnet.
  • Auf bestimmte metallintensive Industrie- und Stromnetzanlagen werden bis 2027 15 % berechnet. Damit soll der massive Ausbau der industriellen Basis, der derzeit in den Vereinigten Staaten im Gange ist, beschleunigt werden.
  • Produkte, die im Ausland hergestellt werden, aber ausschließlich aus amerikanischem Stahl, Aluminium und Kupfer bestehen, unterliegen niedrigeren Zöllen von 10 %.
  • Produkte, die aus 15 % oder weniger Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen, unterliegen nicht mehr den Metallzöllen nach Section (Abschnitt) 232.
  • Die neue Berechnungsgrundlage für Zölle soll künftig der tatsächliche Endpreis der Exportwaren („full value of steel paid by U.S. customer“) inklusiver aller Aufschläge sein, nicht mehr der Wert der Waren zum Zeitpunkt des Exports. Damit sollen Unterbewertungen und Zollminimierungen verhindert werden.
     

Pflicht zur Angabe von Schmelz- und Gießland bei Aluminiumimporten und betroffen Produkten daraus seit dem 28. Juni 2025 - Mitteilung der CBP (CSMS #65340246 vom 13. Juni 2025). Ist eine dieser Angaben nicht verfügbar, ist soll die Codierung "UN" (unknown) in der Anmeldung angegeben werden. ABER: Für derart deklarierte Waren wird ein Strafzoll von 200 Prozent erhoben, da sie automatisch den Sanktionsregelungen für russisches Aluminium unterliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Bezug zu Russland besteht. Siehe CSMS #65340246.

Weitere Informationen zur Zollanmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden:

U.S. Customs and Border Protection, Guidance: Import Duties on Imports of Steel and Steel Derivative Products 

Frequently Asked Questions.

CSMS # 68253075 - GUIDANCE: Section 232 Duties on Imports of Aluminum, Steel, and Copper

Weitere Informationen auf der Seite der WKO.
Kupfer

Was ist beim Import von Kupfer zu beachten?

  • Seit 1. August 2025 Zollsatz von 50 Prozent auf  halbfertige Kupferprodukten („semi-finished copper) und konzentriertenKupferderivaten („intensive copper derivative products“)
  • Der Prozentsatz bezieht sich auf den Kupferanteil
  • Die betroffenen Zolltarifnummern kann dieser Liste entnommen werden
  • Informationen für Kupfer unter CSMS # 65794272
  • Guidelines der US-Zollbehörde (CBP) zur Berechnung bei der Zolleinfuhr
  • Proklamation zu Kupferimporten vom 30.7.2025 - Informationen aus dem Weißen Haus

Siehe auch Informationen zu Stahl und Aluminium.

 

Informationen der GTAI
Kfz und Kfz-Teile

Zusatzzölle auf Kfz und Kfz-Teile?

Auf Kfz und Kfz-Teile fallen seit April/Mai 25 % spezifische Zusatzzölle an. Dieser Zoll fällt zusäzlich an, so dass ein kumulativer Zollsatz von 27,5 Prozent auf US-Importe erhoben wurde (2,5 Prozent ursprünglicher allgemeiner Zoll + 25 Prozent spezifischer Zoll).

Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und den USA gilt für die meisten EU-Waren, einschließlich Fahrzeuge und Autoteile, ab dem 7. August 2025 ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent in den USA.

Besonderheiten gelten für britische und USMCA-Waren und für in den USA endmontierte KFZ.

Weitere Informationen: USA: Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile - WKO 

Informationen der GTAI
Halbleiter und deren Derivate

Importzölle auf Halbleiter und deren Derivate

Seit dem 15. Januar 2026 werden bestimmte Einfuhren von Halbleitern, Halbleiterfertigungsanlagen und deren Derivatprodukten mit zusätzlichen Zölle von 25 Prozent belegt.

Mit der Proklamation 11002 vom 14. Januar 2026 führen die USA zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Halbleitern, Geräten zur Halbleiterfertigung und deren Derivaten aus aller Welt ein.

Die eingeführten Produkte müssen entweder ein integrierter Schaltkreis, der logische Funktionen ausführt, (logic integrated circuit) sein oder einen solchen enthalten, und die folgenden technischen Parameter erfüllen:

  • eine Total Processing Performance (TPP) von mehr als 14.000 und weniger als 17.500 sowie eine gesamte DRAM‑Bandbreite von mehr als 4.500 GB/s und weniger als 5.000 GB/s; oder
  • eine TPP von mehr als 20.800 und weniger als 21.100 sowie eine gesamte DRAM‑Bandbreite von mehr als 5.800 GB/s und weniger als 6.200 GB/s.

Die derzeit betroffenen Waren werden unter 8471.50, 8471.80 und 8473.30 eingereiht. Der konkrete Zweck ist sehr entscheidend.

Um die in der Proklamation festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung der U.S. note 39 - subchapter III - chapter 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS). Die Zusatzzölle gemäß der neuen HTSUS-Positionen werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben. Freihandels- oder Präferenzansprüche entbinden nicht von den Verpflichtungen nach Sec. 232. Die dort vorgesehenen Zusatzzölle werden zusätzlich zu einem etwaigen präferenziellen Zollsatz erhoben.

Waren, die den Zusatzzöllen auf Halbleitern gem. HTSUS-Position 9903.79.01 unterliegen, sind von den sektoralen Zöllen auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile, Lkw und Lkw‑Teile sowie auf Stahl, Aluminium und Kupfer einschließlich ihrer Derivate ausgenommen. Eine Kumulierung mit den reziproken Zöllen, den Zöllen gegenüber Kanada, Mexiko, Brasilien und Indien wird ebenfalls ausgeschlossen. Eine detaillierte Auflistung der entsprechenden Kumulierungsmöglichkeiten bzw. -verboten können Sie der Guidance der CBP vom 14. Januar 2026 entnehmen.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Holz

Zölle auf Holz und Holzprodukte

Seit dem 14. Oktober 2025 gelten erhöhte globale Einfuhrzölle auf Holzprodukte und Möbel. Eine weitere Anhebung der Zollsätze ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

Mit der Proklamation 10976 vom 29. September 2025 führen die USA zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Bauholz, Nutzholz und deren Derivate ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden.

Bisher war Holz von den reziproken Zöllen gemäß Anhang II der Executive Order 14257 ausgenommen. Mit der Änderung werden zahlreiche Waren des Kapitels 44 HTSUS aus der Liste der Ausnahmen gestrichen. Eine Liste der gestrichenen Zolltarifnummern können Sie Lumber and Timber 232 Annex (Abschnitt A., 6., iii.) entnehmen.

Weitere Informationen auf der Seite der GTAI.

Weitere Informationen: 

Leitfaden der CBP: CSMS # 66492057 - GUIDANCE: Section 232 Import Duties on Timber, Lumber, and their Derivative Products (10. Oktober 2025) 

Proclamation 10976: Adjusting Imports of Timber, Lumber, and their Derivate Products into the United States (29. September 2025) 

Lumber and Timber 232 Annex Fact Sheet: President Donald J. Trump Addresses the Threat to National Security from Imports of Timber, Lumber, and Their Derivative Products (29. September 2025)

Zölle auf patentierte pharmazeutische Produkte

Am 2. April 2026 verhängte Präsident Donald J. Trump Zölle auf patentierte Arzneimittel und deren Inhaltsstoffe gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962, um die amerikanische nationale Sicherheit und öffentliche Gesundheit zu stärken.

Präsident Trump verhängte einen 100%igen Zoll auf patentierte pharmazeutische Produkte und Inhaltsstoffe.

Die Zölle treten in 120 Tagen für bestimmte große Unternehmen und für kleinere Unternehmen in 180 Tagen in Kraft.

Insbesondere gilt:

  • Wenn ein pharmazeutisches Produkt aus der Europäischen Union, Japan, Korea oder der Schweiz und Liechtenstein stammt, fällt ein Zoll von 15 % an. 
  • Wenn ein pharmazeutisches Produkt aus dem Vereinigten Königreich stammt, gilt ein niedrigerer Zoll, vorbehaltlich des kürzlich abgeschlossenen britischen Arzneimittelabkommens. 
  • Für Unternehmen, die mit dem Department of Health and Human Services (HHS) sowie Onshoring-Vereinbarungen mit dem Department of Health and Human Services (HHS) und Onshoring-Vereinbarungen mit dem Department of Commerce abschließen, gilt bis zum 20. Januar 2029 ein 0%iger Zolltarif.
  • Für Unternehmen, die nur Onshoring-Vereinbarungen mit dem Handelsministerium abschließen, gilt ein Zoll von 20 %. Das Handelsministerium und das HHS werden Unternehmen Wege bieten, um Onshoring- und MFN-Preisvereinbarungen mit der US-Regierung abzuschließen.
  • Generika Arzneimittel: Generische Arzneimittel, Biosimilars und zugehörige Inhaltsstoffe unterliegen derzeit keinen Zöllen. Das wird in einem Jahr neu bewertet.
  • Spezialpharmazeutische Produkte: Waisenarzneimittel, Tiergesundheitsarzneimittel und bestimmte andere Spezialarzneimittel sind ausgenommen, wenn sie aus Handelsabkommen stammen oder einen dringenden Bedarf der öffentlichen Gesundheit erfüllen.

Die Proklamation etabliert starke Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen, einschließlich externer Prüfungen und Zollerhöhungen bei zukünftigen und vergangenen Importen.

Präsident Trump führte diese Zölle nach einer umfangreichen Untersuchung des Handelsministers gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 in der jeweils gültigen Fassung ein, um die Auswirkungen von Importen von Arzneimitteln, pharmazeutischen Inhaltsstoffen und verwandten Produkten auf die nationale Sicherheit zu ermitteln. Die Untersuchung ergab, dass patentierte Arzneimittel und zugehörige pharmazeutische Inhaltsstoffe in solchen Mengen und unter solchen Umständen in die Vereinigten Staaten importiert werden, dass sie unsere nationale Sicherheit gefährden könnten.

Im Mai 2025 unterzeichnete Präsident Trump eine Executive Order, um regulatorische Hürden abzubauen und die Wiederherstellung einer robusten inländischen Produktionsbasis für verschreibungspflichtige Medikamente zu erleichtern, einschließlich wichtiger Inhaltsstoffe und Materialien, die für die Herstellung von verschreibungspflichtigen Medikamenten notwendig sind. Im August 2025 unterzeichnete Präsident Trump eine Executive Order, um die Widerstandsfähigkeit der amerikanischen pharmazeutischen Lieferkette zu gewährleisten, indem die strategische Reserve für aktive pharmazeutische Inhaltsstoffe gefüllt wurde.

Die Administration von Präsident Trump hat Untersuchungen nach Abschnitt 232 in angrenzenden Bereichen wie Schutzausrüstung, medizinischen Verbrauchsmaterialien und medizinischer Ausrüstung sowie Robotik eingeleitet. Diese Untersuchungen helfen sicherzustellen, dass schädliche Importe in einem strategischen Sektor die nationale Sicherheit nicht gefährden.

Weitere Information: 

Fact Sheet: President Donald J. Trump Bolsters National Security and Strengthens U.S. Supply Chains by Imposing Tariffs on Patented Pharmaceutical Products – The White House

Adjusting Imports of Pharmaceuticals and Pharmaceutical Ingredients into the United States – The White House

Stand: 09.04.2026

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