Einsichtnahme eines Gläubigers bei einer gelöschten GmbH.
Wirksame Enterbung durch eine Anrechnungsbestimmung in einem notariell beurkundeten Übergabevertrag
§ 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf die Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt. (Leitsatz…
Nach § 43 II GmbHG haften Geschäftsführer einer GmbH gegenüber der Gesellschaft für den entstandenen Schaden, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Ist die Geschädigte nicht die GmbH, sondern eine KG, bei der die GmbH geschäftsführende…
Der auf einen späteren Zeitpunkt neu bestellte Geschäftsführer einer GmbH kann seine Registeranmeldung bereits vor dem Wirksamwerden seiner Bestellung unterschreiben.
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