: Speziell hinsichtlich Geburtsdatum und Wohnort.
: Die Bestellung eines Geschäftsführers kann nicht ohne Ladung eines Vertreters der unbekannten Erben zur Gesellschafterversammlung wirksam beschlossen werden.
: Zuständigkeit, Auswirkung bei Entlastung und Ausschluss von Ansprüchen wurden in dem Urteil behandelt.
: Stimmverbot bei Beschlussfassung über Klage gegen Drittgesellschaft, an der GmbH-Gesellschafter beteiligt sind
: Ein Gesellschafter wird nicht schon deshalb zum faktischen Geschäftsführer, weil er die Grundzüge der Unternehmenspolitik (mit-)bestimmt oder auf die Auswahl und Einstellung leitender Angestellter maßgeblichen Einfluss ausübt.
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