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Leitprinzipien
Unternehmen haben erheblichen Einfluss auf die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte
Um die Unternehmensverantwortung zu unterstreichen und menschenrechtliche Schutzlücken im Zusammenhang mit globalen Wirtschaftsaktivitäten zu schließen, hat der UN-Menschenrechtsrat 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Sie haben drei Säulen:
- Jeder Staat ist verpflichtet, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen zu setzen, um den Schutz der Menschenrechte und Arbeitsnormen zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise eine Umweltaufsicht und eine Arbeitsinspektion.
- Unternehmen sollen Verfahren zur Gewährleistung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht einrichten, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.
- Personen, deren Menschenrechte durch Unternehmen verletzt wurden, müssen wirksame Abhilfe erhalten. Dazu gehören der Zugang zu staatlichen und nicht staatlichen Beschwerdestellen sowie die Möglichkeit, den Rechtsweg beschreiten zu können.
Die Leitprinzipien legen zunächst fest, dass der Schutz der Einhaltung der Menschenrechte eine staatliche Aufgabe ist. Während die Aufgabe des Staates positiv formuliert ist, d.h. dass er die Einhaltung der Menschenrechte aktiv sicherstellen muss, sieht dies für Unternehmen etwas anders aus. Diese sollen sich systematisch und kontinuierlich mit den Menschenrechten auseinandersetzen und bei einer starken Gefährdung entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen vornehmen.
Menschenrechte und Demokratie in der EU – Aktionsplan 2020-24
Mit ihrem Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-24 bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, diese Werte weltweit zu fördern und zu schützen. Der Aktionsplan ist auch eine Antwort auf die neuen Herausforderungen, die sich aus dem politischen Wandel und den neuen Technologien ergeben.
Er hat Folgendes zum Ziel:
- Stärkung der Führungsrolle der EU im Bereich der Menschenrechte und Straffung ihrer Entscheidungsfindung
- Intensivierung der Partnerschaften mit Regierungen, Unternehmen und Sozialpartnern
- Beseitigung von Defiziten hinsichtlich der Rechenschaftspflicht und Verhinderung der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit
- Ermittlung von Bereichen, in denen neue Technologien zur Stärkung der Menschenrechte beitragen können.
Weitere Informationen auf der Seite der Europäischen Kommission