Lieferkettenmanagement für international tätige Unternehmen

Lieferkettenmanagement

Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Teil der Corporate Social Responsibility (CSR). In diesem Zusammenhang gewinnt das Lieferkettenmanagement für international tätige Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Unternehmen, für die Begriffe wie Lieferkettenmanagement, fairer Umgang mit den Mitarbeitern oder nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Rohstoffen Fremdworte sind, laufen schnell Gefahr, mit negativen Schlagzeilen konfrontiert zu werden. Ein Unternehmen, dessen Zulieferer elementare Standards verletzen, wird oft selbst Gegenstand der öffentlichen Kritik.

Informationen relevanten Themen:

Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz
Infos und Checkliste
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Informationen zur EUDR
CO2-Grenzausgleichs-mechanismus (CBAM)
Informationen zu CBAM
CSR-Weltweit

Das Leitbild von CSR beinhaltet, ganz im Sinne des "Ehrbaren Kaufmanns", die Verantwortung eines Unternehmens für die positiven und negativen Auswirkungen des Kerngeschäfts sowie die Art und Weise der Gewinnerzielung. Ein Unterschied zwischen dem "Ehrbaren Kaufmann" und CSR liegt darin, dass es sich beim "Ehrbaren Kaufmann" zunächst um eine Haltung des Unternehmers handelt, wohingegen CSR voraussetzt, diese Haltung in die Strukturen des Unternehmens zu überführen und auf den Weltmärkten aktiv anzuwenden.

Weitere Informationen zu CSR auf unserer Homepage
Lieferkettenmanagement

Verantwortung übernehmen

Die Bedeutung von Lieferkettenmanagement nimmt für international tätige Unternehmen zu. Ein nachhaltiges Lieferantenmanagement beinhaltet Themen wie Menschenrechte sowie Gestaltung einer nachhaltigen Lieferkette. Unternehmen, die im Ausland produzieren oder aus dem Ausland importieren, können in die Vertragsbedingungen mit ihren Zulieferern Umweltstandards, Arbeitsnormen sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften aufnehmen. 

Schon 2018 hat das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung einen wichtigen Grundsatzbeschluss gefasst. Mit dem "Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten"  haben sich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kammern - darunter der DIHK - und Zivilgesellschaften sowie Mitgliedsunternehmen des CSR-Forums erstmals im Konsens darauf geeinigt, welche Anforderungen in einer globalisierten Wirtschaft an ein verantwortliches Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten und seine betriebliche Umsetzung zu stellen sind. Es handelt sich dabei zwar um eine unverbindliche Orientierungshilfe für Unternehmen, kann jedoch durch den breiten Konsens der beteiligten Akteure durchaus als wegweisendes Signal verstanden werden.

Einige wichtige internationale und nationale Abkommen sind:

 

Aufbau eines Lieferkettenmanagements

Erste Informationen, wie Sie ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement in Ihrem Betrieb aufbauen können, finden Sie auf der Webseite des „Kompass Nachhaltigkeit KMU“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

 

CSR Risiko-Check

Der CSR Risiko-Check ist ein Online-Tool für Unternehmen und Wirtschaftsakteure mit Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Tool bietet Unternehmen einen ersten Einstieg zur Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen. Der CSR Risiko-Check ist kostenlos und frei zugänglich. Er informiert über Herausforderungen und Lösungsansätze zu oben genannten Themen und weist auf weiterführende Quellen hin.

Menschenrechte

Leitprinzipien

Unternehmen haben erheblichen Einfluss auf die weltweite Ver­wirk­lichung der Menschen­rechte

Um die Unter­nehmens­verantwortung zu unter­streichen und menschen­recht­liche Schutz­lücken im Zusammen­hang mit globalen Wirtschafts­aktivitäten zu schließen, hat der UN-Menschen­rechts­rat 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen­rechte verabschiedet. Sie haben drei Säulen:

  • Jeder Staat ist verpflichtet, die politischen und rechtlichen Rahmen­bedingungen für Unter­nehmen und Investitionen zu setzen, um den Schutz der Menschenrechte und Arbeitsnormen zu gewährleisten. Dazu gehören beispiels­weise eine Umwelt­aufsicht und eine Arbeits­inspektion.
  • Unternehmen sollen Verfahren zur Gewähr­leistung ihrer menschen­recht­lichen Sorg­falts­pflicht einrichten, um negative Auswirkungen ihrer Geschäfts­tätig­keit auf die Menschen­rechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.
  • Personen, deren Menschen­rechte durch Unter­nehmen verletzt wurden, müssen wirksame Abhilfe erhalten. Dazu gehören der Zugang zu staat­lichen und nicht staatlichen Beschwerde­stellen sowie die Möglichkeit, den Rechtsweg beschreiten zu können.

Die Leitprinzipien legen zunächst fest, dass der Schutz der Einhaltung der Menschenrechte eine staatliche Aufgabe ist. Während die Aufgabe des Staates positiv formuliert ist, d.h. dass er die Einhaltung der Menschenrechte aktiv sicherstellen muss, sieht dies für Unternehmen etwas anders aus. Diese sollen sich systematisch und kontinuierlich mit den Menschenrechten auseinandersetzen und bei einer starken Gefährdung entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen vornehmen.

Menschenrechte und Demokratie in der EU – Aktionsplan 2020-24

Mit ihrem Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-24 bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, diese Werte weltweit zu fördern und zu schützen. Der Aktionsplan ist auch eine Antwort auf die neuen Herausforderungen, die sich aus dem politischen Wandel und den neuen Technologien ergeben.

Er hat Folgendes zum Ziel:

  • Stärkung der Führungsrolle der EU im Bereich der Menschenrechte und Straffung ihrer Entscheidungsfindung
  • Intensivierung der Partnerschaften mit Regierungen, Unternehmen und Sozialpartnern
  • Beseitigung von Defiziten hinsichtlich der Rechenschaftspflicht und Verhinderung der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit
  • Ermittlung von Bereichen, in denen neue Technologien zur Stärkung der Menschenrechte beitragen können.
Weitere Informationen auf der Seite der Europäischen Kommission
Weltweite Beschaffung

Global Sourcing

Internationalisierung ist nicht mehr nur Export, sondern umfasst zunehmend die gesamte Lieferkette. Diese wird in Folge von Pandemie und Kriege immer mehr gestört, so dass neue Sourcingstrategien in den Unternehmen geboten sind.

Das Thema Global Sourcing, d.h. die weltweite Beschaffung, wird immer wichtiger.

Beim Global Sourcing werden Ressourcen, Materialien und Vorprodukte bei Lieferanten außerhalb der eigenen Landesgrenzen beschafft. Dies birgt große Chancen, aber auch Herausforderungen. Der Reduzierung von Kosten, dem besseren Zugang zu Ressourcen und der Erschließung von Auslandsmärkten stehen im schlimmsten Fall Währungsschwankungen, längere Reaktionszeiten, Kommunikationsschwierigkeiten sowie politische und rechtliche Unsicherheiten gegenüber.

Das Außenwirtschaftsportal Bayern hat daher eine Gobal Sourcing-Seite, die die Eckpunkte einer Beschaffungsstrategie darlegt, veröffentlicht.

Informationen des Außenwirtschaftszentrum
Rohstoffsicherung

Critical Raw Material Act (CRMA)

Seit dem 1. Januar 2021 gelten für die von der EU-Konfliktmineralien-Verordnung (2017/821) betroffenen EU-Einführer verbindliche sorgfalts- beziehungsweise Prüfpflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erzen und Gold. Die in der EU-Konfliktmineralien-Verordnung vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten richten sich an sämtliche Importeure, die bestimmte Rohstoffe oberhalb einer definierten Mengenschwelle in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union bringen.

Zur sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen ist die EU-Verordnung 2024/1252 (Critical Raw Material Act (CRMA)) am 24. Mai 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung soll das Funktionieren des Binnenmarkts und eine sichere, krisenfeste und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen sicherstellen, unter anderem durch die Förderung von Effizienz und Kreislauffähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

In der endgültigen Fassung der Verordnung sind zwei Kategorien von Rohstoffen aufgelistet (34 kritische und 17 strategische), die für den grünen und den digitalen Wandel sowie für die Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie von entscheidender Bedeutung sind. Konkret werden die Rohstoffe in den Anhängen der Verordnung benannt. So enthält Anhang I Abschnitt 1 derzeit 17 strategische Rohstoffe und Anhang II Abschnitt 1 führt 34 kritische Rohstoffe auf. Manche davon sind sowohl strategisch als auch kritisch.

In den Anhängen I bis V sind strategische und kritische Rohstoffe sowie nähere Ausführungen zu Bewertung der Anerkennungskriterien für strategische Projekte, Kriterien für Zertifizierungssysteme und Auswirkungen auf die Umwelt zu finden.

Informationen der GTAI.

 

Weitere Informationen und Beratung finden Sie im Fachbereich Innovation und Umwelt.

Ansprechpartner

Corporate Social Responsibility / CSR

Mareen Capristo

M.A. Politikwissenschaften
Referentin Standortpolitik
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Dr. Christian Seynstahl

Diplom-Geograph
Bereichsleiter Standortpolitik und Unternehmensförderung
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  • Grundsatzfragen zu Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und -förderung
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Umweltfragen (Grundsatz)

Oliver Freitag

Diplom-Ingenieur (FH)
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Jacqueline Escher

M.Sc. Geographie
Referentin Umwelt und Energie
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
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  • Produktkennzeichnung
  • Energieeffizienz und Klimaschutz
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Länder und Märkte (internationale)

Kurt Treumann

Betriebswirt (VWA)
Bereichsleiter International
Würzburg

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  • Grundsatzfragen Außenwirtschaft
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschaftsprojekte
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Silvia Engels-Fasel

Assessorin jur.
Referentin International
Würzburg

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  • Außenwirtschafts- und Zollrecht, Umsatzsteuer im internationalen Verkehr
  • Warenverkehr, Ursprungs- und Präferenzrecht
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Corinna Schreck

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Referentin Vorstand/Justiziariat | International
Würzburg

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  • Interne Rechtsberatung Vorstand / Justiziariat
  • Außenwirtschaftsrecht
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