Prüfungen
Prüfungen
Unternehmer oder Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie die Ausnahmekriterien der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) nicht erfüllen. Wer selbst keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen kann bzw. dessen Tätigkeiten selbst nicht wahrnimmt, kann alternativ einen externen Gefahrgutbeauftragten in Anspruch nehmen.
Bei der Online-Anmeldung für Verlängerungs- oder Ergänzungsprüfung ist die Nummer Ihres bisherigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte anzugeben. Hierzu bitte ohne Buchstaben die dreistellige Nummer der ausstellenden Stelle (z.B. 180 steht für die IHK Würzburg-Schweinfurt), einen Bindestrich und danach die eigentliche Nummer des Schulungsnachweises wie auf dem Dokument gedruckt eintragen. Ohne Leerzeichen dazwischen; die Schulungsnachweisnummer finden Sie auf dem Dokument über den persönlichen Daten des Nachweisinhabers abgedruckt.
Bei den Teilnehmerdaten ist die private Meldeanschrift anzugeben, keine Firmenadresse!
Regelungen zu Rücktritt, Stornogebühren sowie Vollmachtserteilung (bei fremder E-Mail-Adresse) und Kostenübernahmeerklärung: siehe Hinweise in der Onlineanmeldung.
Eine Zweitschrift Ihres Schulungsnachweises können Sie, sofern die Prüfung vor der IHK Würzburg-Schweinfurt abgelegt wurde, mit dem hier zum Download angebotenen Formular (pdf) anfordern oder komplett digital über das Online-Formular beantragen.
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg