Unternehmer oder Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie die Ausnahmekriterien der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) nicht erfüllen. Wer selbst keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen kann bzw. dessen Tätigkeiten selbst nicht wahrnimmt, kann alternativ einen externen Gefahrgutbeauftragten in Anspruch nehmen.
Eine Zweitschrift Ihres Schulungsnachweises können Sie, sofern die Prüfung vor der IHK Würzburg-Schweinfurt abgelegt wurde, mit dem hier verlinkten Formular anfordern.