Gebührentarif der IHK Würzburg-Schweinfurt

vom 15. Dezember 2005 („Wirtschaft in Mainfranken“ 2006, Heft 3, S. 56), zuletzt geändert am 3. Dezember 2025 („Wirtschaft in Mainfranken“ 2026, Heft 01-02, S. 48)

 

I. Aus- und Weiterbildung

1. Berufsausbildung – Berufliches Bildungswesen Gebühr
1.1. - 1.14. Gebührentatbestände Bereich Ausbildung
1.1. Eintragung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrages 100,00 €
1.2. Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsverfahren mit
1.2.1. schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben 45,00 €
1.2.2. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben 65,00 €
1.2.3. nur Fertigkeits- oder mündliche Prüfung 40,00 €
1.2.4. schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung 90,00 €
1.2.5. erhöhtem Prüfungsaufwand (z. B. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung oder gestreckter Prüfung) 105,00 €
1.2.6. besonderem Prüfungsaufwand (Fachgespräch, Präsentation etc.) 150,00 €
1.3. Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung bzw. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsverfahren mit
1.3.1. schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und mündlicher Prüfung 100,00 €
1.3.2. nur Fertigkeitsprüfung 70,00 €
1.3.3. schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung 130,00 €
1.3.4. erhöhtem Prüfungsaufwand (z. B. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung oder mündlicher Prüfung) 160,00 €
1.3.5. besonderem Prüfungsaufwand (z. B. Präsentation, Dokumentation, Fachgespräch, schriftlicher Report, Projektarbeit, integrierte Prüfung) 230,00 €
1.4. Wiederholung der Abschlussprüfung gem. 1.2. u. 1.3.
1.5. Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung gem. § 43 Abs. 2 und § 45 Abs. 2 BBiG analog 1.1., 1.2. u. 1.3.
1.6. Wiederholung der Abschlussprüfung gem. 1.2. u. 1.3.
1.7. Wiederholung eines Prüfungsteils/Prüfungsbereichs 50 % von 1.3.
Bei nicht IHK-Zugehörigen verdoppelt sich die Gebühr gemäß 1.1. bis 1.7., es sei denn, es besteht ein gewerbesteuerlicher Verbund mit einem anderen im Kammerbezirk beitragspflichtigen IHK-Zugehörigen.
1.8. Sonstige Verwaltungshandlungen (z. B. sonstige Eintragungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Zweitschriften, Befreiung von AEVO, Eintragung von Praktikantenverträgen) 20,00 € bis 100,00 €
1.9. Begutachtung und Überprüfung
1.9.1. von Umschulungsmaßnahmen 250,00 bis 1.000,00 €
1.9.2. Begutachtung von Qualifizierungsbausteinen gem. § 69 BBiG 50,00 bis 300,00 €
1.10. Zuerkennung, Widerruf, Untersagung der fachlichen Eignung
1.10.1. Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung nach § 30 Abs. 6 BBiG 50,00 bis 100,00 €
1.10.2. Widerruf der Zuerkennung der fachlichen Eignung nach § 30 Abs. 6 BBiG 50,00 bis 100,00 €
1.10.3. Untersagung des Einstellens und Ausbildens nach § 30 Abs. 6 BBiG 100,00 bis 250,00 €
1.11. Andere Prüfungen, Zusatzqualifizierungen gem. § 49 BBiG 50,00 bis 150,00 €
1.12. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit Abschlüssen nach IHK-eigenen Rechtsvorschriften
1.12.1. Überprüfung der Gleichwertigkeit in Abhängigkeit vom Aufwand 100,00 bis 600,00 €
1.13. Aufgehoben
1.14. Lehrgänge überbetriebliche Ausbildung Gebühren nach Umfang, Aufwand und Teilnehmerzahl
2. Fortbildungsprüfungen Gebühr
2.1. - 2.3. Gebührentatbestände Bereich Fortbildungsprüfungen
2.1. Fortbildungsprüfungen 200,00 bis 1.500, 00 €
2.2. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit Abschlüssen nach IHK-eigenen Rechtsvorschriften (Überprüfung der Gleichwertigkeit in Abhängigkeit vom Aufwand)
2.3. Sonstiges Verwaltungshandeln (z. B. Eintragungen, Bescheinigungen, Zweitschriften, Befreiung nach Ausbildereignungs-Verordnung) 5,00 bis 25,00 €
2.4. Prüfung zum zertifizierten Verwalter 350,00 €

II. International / Außenwirtschaft

1. Beglaubigungen Gebühr
1.1. Ursprungszeugnisse 1 Original 10,00 €
1.2. Handelsrechnungen 1 Original 10,00 €
1.3. Beglaubigung von Unterschriften 10,00 €
1.4. Sonstige Bescheinigungen und Beglaubigungen im Original 10,00 €
1.5. jede weitere Kopie 3,50 €
2. Carnet ATA Gebühr
2.1. Ausstellung 60,00 €
2.2. Nachträgliches Einfügen von Blättern. Bei nicht IHK-Zugehörigen verdoppelt sich die Gebühr gemäß 2.1. bis 2.2., es sei denn, es besteht ein gewerbesteuerlicher Verbund mit einem anderen im Kammerbezirk beitragspflichtigen IHK-Zugehörigen. 2,50 €

III. Recht und Steuern

1. Anträge auf öffentliche Bestellung und Vereidigung gem. § 36 GewO in Verbindung mit Art. 7 AGIHK und Widerruf der öffentlichen Bestellung Gebühr
1.1. Anträge auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen 350,00 bis 2.340,00 €
1.2. Anträge auf Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes 260,00 bis 780,00 €
1.3. Widerruf einer Bestellung 800,00 bis 1.430,00 €
1.4. Anträge auf erneute öffentliche Bestellung 230,00 bis 550,00 €
1.5. Zweitschriften von Bestellungsurkunden 25,00 €
2. Sachkundeprüfung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und dem Personenbeförderungsgesetz Gebühr
2.1. Prüfungsgebühr 240,00 €
Bei Prüfungsteilnehmern, die ihren Wohnsitz nicht im IHK-Bezirk haben, wird die Gebühr in doppelter Höhe erhoben.
2.2. Anerkennung leitender Tätigkeit 80,00 €
2.3. Ausstellen einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfungen 30,00 €
2.4. Umschreiben einer beschränkten Fachkundebescheinigung 30,00 €
2.5. Ausstellen einer Zweitschrift 30,00 €
3. Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach der Bewachungsverordnung Gebühr
3.1. Unterrichtung von Unternehmern 750,00 bis 900,00 €
3.2. Unterrichtung von Bewachungspersonal 390,00 bis 450,00 €
3.3. Prüfungsgebühr 70,00 bis 170,00 €
3.4. Ausstellen einer Zweitschrift 25,00 €
4. Gefahrgutfahrerschulung Gebühr
4.1. Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen, einschließlich eines Kurses, drei Lehrgangsstätten und drei Referenten 450,00 bis 1.500,00 €
4.2. Gebühr für jeden weiteren beantragten Kurs 200,00 €
4.3. Gebühr für jede weitere beantragte Lehrgangsstätte 85,00 bis 300,00 €
4.4. Gebühr für jeden weiteren beantragten Referenten 125,00 bis 500,00 €
4.5. Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung je eine halbe Gebühr der Sätze unter 4.1. bis 4.4.
4.6. Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung des Lehrganges 60,00 bis 90,00 €
4.7. Gebühr pro Lehrgang 90,00 €
4.8. Gebühr für die Prüfung (Basiskurs oder Fortbildungslehrgang), Wiederholungsprüfung einschließlich der Ausstellung der ADR-Bescheinigung pro Teilnehmer 70,00 €
4.9. Gebühr für jede weitere Prüfung (Aufbaukurs Tank, Klasse 1 oder Klasse 7), Wiederholungsprüfung einschließlich der Erweiterung der ADR-Bescheinigung pro Teilnehmer 70,00 €
4.10. Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 35,00 €
5. Gefahrgutbeauftragtenschulung Gebühr
5.1. Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen, einschließlich des Allgemeinen Teiles, eines Besonderen Teiles, drei Lehrgangsstätten und drei Referenten 450,00 bis 1.500,00 €
5.2. Gebühr für jeden weiteren beantragten Besonderen Teil 200,00 €
5.3. Gebühr für jede weitere beantragte Lehrgangsstätte 85,00 bis 300,00 €
5.4. Gebühr für jeden weiteren beantragten Referenten 120,00 bis 500,00 €
5.5. Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung je eine halbe Gebühr der Sätze unter 5.1. bis 5.4.
5.6. Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung des Lehrganges 60,00 bis 90,00 €
5.7. Gebühr pro Lehrgang 90,00 €
5.8. Durchführung der Grundprüfung/Ergänzungsprüfung/Wiederholungsprüfung einschließlich der Ausstellung des Schulungsnachweises pro Teilnehmer 160,00 €
5.9. Durchführung der Fortbildungsprüfung/Wiederholungsprüfung einschließlich der Ausstellung des Schulungsnachweises pro Teilnehmer 110,00 €
5.10. Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises 35,00 €
5.11. Umschreibung von Schulungsnachweisen 35,00 €
6. Unterrichtung im Gaststättengewerbe Gebühr
6.1. Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz 55,00 €
6.2. Weitere Ausfertigungen des Unterrichtungsnachweises 20,00 €
6.3. Sachkenntnisbescheinigung nach dem Gaststättengesetz 20,00 €
7. Sachkenntnisprüfung nach der VO über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln Gebühr
7.1. Prüfungsgebühr 75,00 €
7.2. Zweitschriften von Prüfungsdokumenten 15,00 €
8. Berufskraftfahrer Gebühr
Grundqualifikation
8.1. Gesamtprüfung Regelprüfung 1.665,00 €
8.2. Gesamtprüfung Quereinsteiger 1.625,00 €
8.3. Gesamtprüfung Umsteiger 1.285,00 €
8.4. Rücktritt bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin 20 % der vollen Gebühr
Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation
8.5. Theoretische Prüfung Regelprüfung 310,00 €
8.6. Theoretische Prüfung Quereinsteiger 270,00 €
8.7. Theoretische Prüfung Umsteiger 260,00 €
8.8. Rücktritt bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin 50 % der vollen Gebühr
Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation
8.9. Praktische Prüfung Regelprüfung 1.355,00 €
8.10. Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.355,00 €
8.11. Praktische Prüfung Umsteiger 1.025,00 €
8.12. Rücktritt bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin 20 % der vollen Gebühr
Beschleunigte Grundqualifikation
8.13. Regelprüfung 155,00 €
8.14. Prüfung Quereinsteiger 135,00 €
8.15. Prüfung Umsteiger 130,00 €
8.16. Rücktritt bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin 50 % der vollen Gebühr
8.17. Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 40,00 €
9. Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler Gebühr
9.1. Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil 345,00 €
9.2. Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil 325,00 €
9.3. Wiederholung des praktischen Prüfungsteils 250,00 €
9.4. Wiederholung einer Prüfung gemäß 9.2. Gebühren gemäß 9.2. entsprechend
9.5. Gebühr nach ordnungsgemäßem Rücktritt vor der Prüfung 50,00 €
9.6. Zweitschriften von Prüfungsdokumenten 25,00 €
10. Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler Gebühr
10.1. Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil 340,00 €
10.2. Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil 235,00 €
10.3. Wiederholung des praktischen Prüfungsteils 200,00 €
10.4. Wiederholung einer Prüfung gemäß 10.2. Gebühren gemäß 10.2. entsprechend
10.5. Gebühr nach ordnungsgemäßem Rücktritt vor der Prüfung 50,00 €
10.6. Zweitschriften von Prüfungsdokumenten 25,00 €
11. Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater und Honorar-Finanzanlagenberater Gebühr
11.1. Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (drei Kategorien) 380,00 €
11.2. Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (zwei Kategorien) 335,00 €
11.3. Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (eine Kategorie) 310,00 €
11.4. Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (drei Kategorien) 300,00 €
11.5. Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (zwei Kategorien) 265,00 €
11.6. Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (eine Kategorie) 250,00 €
11.7. Wiederholung des praktischen Prüfungsteils 215,00 €
11.8. Wiederholung einer Prüfung gemäß 11.1. bis 11.6. Gebühren gemäß 11.1. bis 11.6. entsprechend
11.9. Gebühr nach ordnungsgemäßem Rücktritt vor der Prüfung 50,00 €
11.10. Zweitschriften von Prüfungsdokumenten 25,00 €

IV. Verschiedenes

1. Mahngebühren Gebühr
1.1. für jede Mahnung 7,00 €
1.2. Mahngebühr für gerichtliche Mahnung 15,00 €
2. Widerpruchsverfahren
Entsprechende Anwendung der Regelungen „Kosten im Rechtsbehelfsverfahren, Nachprüfungsverfahren“ des Kostengesetzes (KG) in der jeweils gültigen Fassung. Sofern ein Gebührenrahmen besteht, bestimmen sich die Kosten im Rechtsbehelfsverfahren nach der im Gebührenbescheid festgesetzten Amtshandlungsgebühr.
3. Sonstige Bescheinigungen Gebühr
Gebühr sonstige Bescheinigungen 20,00 bis 100,00€