10.02.2026 - Tourismus und Gastronomie

Tourismusbranche in Mainfranken startet angespannt ins Jahr 2026

Die touristische Entwicklung in Mainfranken war im Jahr 2025 von weitgehender Stagnation geprägt. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Gleichzeitig verschärft sich die konjunkturelle Lage für viele Tourismusbetriebe weiter. Vor diesem Hintergrund setzt sich die IHK Würzburg-Schweinfurt für regionale Projekte ein, die neue Impulse für den Standort setzen sollen.

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27.02.2025 - Handel und Dienstleistung

Die Macht der Zahlen - Die Konjunkturumfragen der IHK-Organisation

Wie entwickeln sich Konjunktur und Wirtschaft? Diese Frage beschäftigt sowohl Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft als auch den Staat und seine Behörden. Wie Unternehmer die Entwicklung der Geschäftssituation einschätzen, ist zum einen eine wichtige Grundlage für unternehmerische Entscheidungen, aber auch Erkenntnisquelle für die Wirtschaftspolitik. Eine Kristallkugel haben wir natürlich auch nicht. Daher führen alle 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland unterjährige Konjunkturumfragen in ihrem jeweiligen IHK-Bezirk durch.

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21.10.2025 - Wirtschaftsregion

IHK-Konjunkturanalyse Herbst 2025 - Blickpunkt Tourismus

Die Geschäftstätigkeit der mainfränkischen Tourismusbranche hat sich sowohl gegenüber dem Frühjahr als auch gegenüber dem Herbst 2024 deutlich verbessert. Mit einem Saldo von plus sieben Punkten erreichen die Lagebeurteilungen im langfristigen Vergleich jedoch nur ein solides Niveau.

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09.02.2026 - Standortpolitik

Staatspreis für bayerische Kreativorte - jetzt bewerben

Räume beleben. Menschen verbinden. Kreativwirtschaft stärken.

Euer Ort ist mehr als ein Raum.

Er ist Treffpunkt und Arbeitsort. Ein Ort, an dem Menschen zusammenkommen, Ideen entwickeln und Projekte umsetzen. Hier entstehen Netzwerke, Zusammenarbeit und nachhaltige Strukturen.

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Reform der Straßenverkehrsordnung bestätigt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, nachdem er im vorherigen Plenum das der Verordnung zugrundeliegende Straßenverkehrsgesetz bestätigt hatte.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, nachdem er im vorherigen Plenum das der Verordnung zugrundeliegende Straßenverkehrsgesetz bestätigt hatte.

 

Mehr Entscheidungsspielraum

Länder und Kommunen bekommen nun mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen: Sie können neben der Leichtigkeit des Straßenverkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen, wenn die Sicherheit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Mehr Tempo-30-Anordnungen

Den Kommunen wird es durch die Reform leichter gemacht, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen ein.

 

Umweltfreundliche Sonderfahrstreifen

Mehr Spielraum erhalten die Behörden zudem beim Anwohnerparken. Außerdem wird die Anordnung von Sonderfahrstreifen für neue umweltfreundliche Mobilitätsformen wie Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge, die Schaffung von Busspuren, aber auch die Bereitstellung angemessener Flächen für den Fahrradverkehr durch die Verordnung erleichtert.

Notbremsassistenten auch für mittelgroße Lkw

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen Notbremsassistenzsysteme künftig nicht mehr ausschalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Bundesrat fordert „Vision Zero“

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat unter anderem fest, dass die sogenannte „Vision Zero“, wonach niemand durch Verkehrsunfälle getötet oder schwer verletzt werden soll, bislang in der Straßenverkehrsordnung nicht verankert ist. Er bittet die Bundesregierung daher, dieses Prinzip ausdrücklich in die StVO aufzunehmen, um das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheit als maßgeblichen Leitgedanken stärker hervorzuheben. Die Länderkammer regt an, Vision Zero in einer Präambel zur StVO als Leitbild zu etablieren.

Die Verordnung kann nun verkündet werden und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

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