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Start-ups sind ein wichtiger Teil der Gründerszene Mainfranken. Sie sind per Definition jünger als zehn Jahre, haben ein geplantes Mitarbeiter-/Umsatzwachstum und/oder sind (hoch) innovativ in ihren Produkten/Dienstleistungen, Geschäftsmodellen und/oder Technologien. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 70.000 Start-ups – mit steigender Tendenz (KfW-Startup-up-Report 2020). Die IHK unterstützt Start-ups aus Mainfranken mit einem umfangreichen Servicepaket.
Vor welchen Herausforderungen und Problemen stehen Gründer und Start-ups?
#GemeinsamFürMainfranken
Alle Unternehmer brauchen neben unternehmerischen Geschick und der richtigen Geschäftsidee zwei Dinge: Netzwerke und Informationen. Wir unterstützen Sie mit zahlreichen Initiativen beim Netzwerken.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt verbindet Menschen und Wirtschaft in Mainfranken.
Für eine Gründung sind eine Vielzahl von Behörden über unterschiedliche Kanäle zu kontaktieren. Das stellt für Gründer eine hohe Belastung dar. Anmeldungen beim Finanzamt und Handelsregister dauern zu lange.
Begrenzte personelle Kapazitäten machen es Gründern schwer, das komplizierte Formular für die Einnahmen-/ Überschussrechnung selbst auszufüllen
Für die Begleitung der Startups in ihrer kapitalintensiven Wachstumsphase sind die VC-Fonds in Deutschland i.d.R. zu klein. Gerade spätere Finanzierungsrunden auf dem Weg zum „Unicorn“ mit internationaler Relevanz sind nicht möglich. Daher wandern sie ins Ausland ab.
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24.06.2022
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01.06.2022
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30.06.2022
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Beratung, Sprechtage und Webinare für die Gründung
Informationen dazu finden Sie hierFür Unternehmen in Deutschland steht ein wichtiger Stichtag an: Die meisten sind ab dem 1. August verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen, andernfalls drohen Geldstrafen. In bestimmten Fällen gibt es Übergangsfristen. Grundsätzlich sollten aber alle deutschen Gesellschaften ihre Unterlagen über die "wirtschaftlich Berechtigten" und eine Eintragungspflicht prüfen.
Hintergrund ist das im Juni 2021 beschlossene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw). Mit ihm wird das Mitte 2017 eingeführte Transparenzregister, das Aufschluss über die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens geben soll, in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Gesellschaften ab dem 1. August 2021 eintragungspflichtig. Erleichterungen gibt es lediglich für Vereine.
Aktuelle Informationen vom DIHK Diplom-Volkswirt, LL. M. Eur.
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
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Referentin Existenzgründung und Unternehmensförderung
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